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Gemeinsames Sorgerecht! Rechte und Pflichten

Gemeinsames Sorgerecht! Rechte und Pflichten

igeleyechery

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Hallo! Ich muss mal hier nachfragen. Beide Eltern haben das Sorgerecht und Umgangsrecht. Vater zieht aus. Kann die Mutter den Umgang einfach ohne irgendwas verbieten? Welche Rechte hat der Vater, wenn die Mutter jeglichen Kontakt zu den Kindern verbietet und wie ist das mit dem Unterhalt? Wonach berechnet sich der?Gehalt oder gibt es da feste Sätze?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von igeleyechery

Wenn beide Eltern gemeinsames Sorgerecht und Umgangsrecht haben, darf natürlich NICHT die Mutter einfach so den Kontakt verbieten. Es gibt die Düsseldorfer Tabelle, die "feste" Sätze hat. Aber dafür muss erst einmal geklärt werden, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben und wer überhaupt unterhaltspflichtig ist. Vielleicht hast Du ja schon diese Frage ins Alleinerziehendenforum gestellt. Ansonsten ist das hier http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=3144.html schon mal hilfreich. Da gibt es auch noch weitere Informationen. Grundsätzlich sollen Kinder Umgang mit Mutter UND Vater haben.


igeleyechery

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Hallo Steffi Danke für Deine Antwort. Ich habe die Frage auch ins AE gesetzt. Hier war es versehentlich gelandet. Welche Möglichkeiten hat ein Vater denn, wenn die Mutter den Kontakt unterbindet? Außer Gericht, was ja ewig dauert, wird er wohl keine Chance haben, wenn die Mutter keine Einsicht zeigt?


Tine1

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Antwort auf Beitrag von igeleyechery

Erste Anlaufstelle wäre in der Regel das Jugendamt, das versucht, zu vermitteln und Umgangsregelungen zu vereinbaren und durchzusetzen. Ansonsten könnte eine Mediation eventuell hilfreich sein, aber auch da muss die Mutter natürlich mitspielen. Wenn sonstige Versuche "im Guten" erfolglos bleiben, würde ich nicht zögern, auch rasch eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Um so länger du (?) das Kind (je nach Alter) nicht siehst, um so schwieriger wird es die Bindung aufrecht zu erhalten. Ein Recht auf Umgang hat der Vater in der Regel immer. Genau genommen ist es das Kind, das ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Wenn wirklich SEHR schlimmes geschehen wäre, dann würde der Umgang begleitet stattfinden. Die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ist davon im übrigen unabhängig. Man kann also nicht sagen, ich sehe meine Kinder nicht, also bekommen sie auch keinen Unterhalt. Oder andersrum: Der Vater zahlt nicht, also bekommt er seine Kinder auch nicht zu sehen.