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Welcher Arbeitgeber gibt Zuschuss für die Kinderbetreuung?

Thema: Welcher Arbeitgeber gibt Zuschuss für die Kinderbetreuung?

Hallo Ihr! hab da mal eine Frage: welcher Arbeitgeber von Euch gibt einen Lohnzuschuss für die Kinderbetreuung? Grüße Steffi

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 10:24



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meiner.

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 10:47



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ach so, ich sollte auch noch schreiben wieviel. ich bekomme/bekam für jedes kind im kiga den vollen beitrag plus essensgeld.

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 11:14



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Hallo, der Arbeitgeber meines Mannes . Es gibt für jedes Kind unter 6 60€/ Monat. Gruß Mia

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 11:11



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meiner zahlt auch- gesamt 480 Euro monatlich.

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 11:21



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Das ist ja toll!!! Der AG meines Mannes will nicht. Meinen AG habe ich noch nicht gefragt. Mal gucken. Tagesmütter können auch so mit finanziert werden Grüße

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 11:23



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Hallo, der AG von meinem Mann. 90 Euro pro Monat. Der Kiga Platz kostet 115 Euro + Essengeld. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 13:23



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Mein Arbeitgeber hat sich geweigert, es wäre zu viel Aufwand für die Buchhaltung. Der Arbeitgeber meines Mannes hat die Kindergartenkosten (65€/Monat) übernommen, aber natürlich nur im Rahmen einer normalen Lohnerhöhung. Dafür hat er, als die Kinder in die Schule kamen, die 65€ zum Bruttogehalt bekommen. Wirklich lohnen tut es sich natürlich bei Krippen/KiGa/Privatschulkosten von mehreren 100€. Schlauerweise nimmt man das dann natürlich lieber vom Gehalt des Mehr-Verdienenden, denn wer sein Bruttogehalt senkt, senkt auch seine Rentenansprüche. (nicht vergessen bei all der Freude)

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 12:29



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Hallo Ulli, durch Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den AG darf das bisherige Brutto NICHT abgesenkt werden! Sonst ist der etrag nicht sozialversicherungs- und Lohnsteuerfrei. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 13:06



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belehrt mich eines besseren, ist es bis zur Schulzeit ohne Anrechnung und erst dann mit Anrechnung. ich kann noch mal nächste Woche nachsehen. Grüße

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 13:36



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lohnen tut es sich immer, denn der betrag ist netto, da wird nichts vom brutto gesenkt, im gegenteil, wenn meine tochter in die schule kommt, wird der kigabeitrag brutto auf das bruttogehalt aufgeschlagen.

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 13:43



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Aber trotzdem hast du ja faktisch einen niedrigeren Bruttolohn, denn sagen wir du hast 3000€ brutto un der Arbeitgeber zahlt 500€ Schulgeld. Würde er kein Schulgeld zahlen, würde er dir ja brutto mehr Geld geben! (vielleicht nicht die 500€, weil sie ja dann noch Steuer- und Sozialabgaben verursachen, aber immerhin mehr!) Er schenkt dir das Schulgeld ja nicht wirklich, also zumindest kenne ich keinen AG der das täte, sondern er rechnet es als Gegenleistung für deine Arbeitsleistung. :-)

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 13:57



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... zahlst weniger in die Rentenkasse und kriegst folglich später auch weniger!

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 13:58



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ich habe beim zweiten kind ein jahr auf gehaltserhöhung verzichtet. das war 2007. ( beim ersten habe ich zusätzlich zum zuschuss eine gehaltserhöhung bekommen). die jahre darauf hätte ich sehr wohl eine gehaltserhöhung bekommen, wenn es denn überhaupt eine gegeben hätte. bei uns ist das nicht so, daß man automatisch eine gehaltserhöhung bekommt....und schon gar nicht in höhe des kigazuschusses.... ab september 2010 bekomme ich aber den kigazuschuss brutto oben drauf. in meinem fall sicher ein gewinn und keineswegs ein verlust.

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 14:32



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die sozialversicherungs-und steuerbefreiung gilt NUR für nicht-schulkinder...ab schulbeginn geht das nicht mehr. kann ich nicht nachvollziehen, denn ab schulbeginn muß das kind ja meist trotzdem zusätzlich betreut werden.

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 14:53



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Hallo, Wer *senkt* hatte vorher mehr, so verstehe ich das. Und man sollte es auch nicht als gehaltserhöhung sehen, denn es ist faktisch eine temporäre Zusatzleistung. Und: Schulgeld fällt gar nicht unter den §3, Abs 33 EStG Dies gilt nur für vorschulische Kosten. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 17:17



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Wir wohnen im Ausland und Kindergaerten kosten sehr viel, bei uns so um die 1100 Euro, der Arbeitgeber meines Mannes bietet einen Zuschuss fuer den betriebseigenen an, so sind es noch EUR 700 fuer uns - wird direkt vom Brutto abgezogen.

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 19:23



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ich bekomme den Betrag steuerfrei - Betreuungsbetrag ohne Essengeld

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 21:12