Kann einer weiterhelfen? Ich habe gleich vom Anfang an BV von meinem Arbeitgeber bekommen. Bekomme ich jetzt trotzdem die Verpflegungspauschale die in meinem Vertrag steht weiter? Mein Arbeitgeber will sie nicht mehr zahlen. Es heißt doch aber immer, man darf im BV nicht schlechter gestellt sein als vorher?
Danke! Lg
von
KyraMarc
am 14.10.2020, 12:35
Ich würde sagen, dein AG hat Recht.
Ist diese Pauschale für Restaurantessen/eine besonders teure Kantine?
Ich sehe es (wie das Tagegeldbei Dienstreisen) als ausgleich für den VerpflegungsMEHRaufwand. (Mein Tagegeld reicht NIE im Restaurant).
Im BV hast du 24 Stunden am Tag Zeit, günstig zu kochen. Daher bist du auch nicht schlechter gestellt.
Trini
von
Trini
am 14.10.2020, 15:24
Dein AG hat Recht. Und du bist dadurch auch nicht schlechter gestellt, da du dich mühelos zu Hause verköstigen kannst.
von
Johanna3
am 14.10.2020, 19:13
Sehr komische Frage ehrlich gesagt, sollte doch klar sein das es nur gilt wenn man außerhäusig beschäftigt ist.
von
SunnyGirl!75
am 14.10.2020, 23:56
denn du hast ja keine verpflegungsausgaben oder? würdest du es weiterbekommen, hättest du einen vorteil da geschenktes geld. von daher hat der AG völlig recht.
von
mellomania
am 15.10.2020, 13:49
Hallo,
nein das steht dir nicht mehr zu, auch Kleidergeld für z.B. Berufsbekleidung bekommt man nicht mehr, ist ja eigentlich auch logisch.
Lg, Lore
von
Loretta1
am 17.10.2020, 15:17
So eindeutig seh ich es gar nicht. Ich habe im BV auch noch Schichtzulagen bekommen. War so nicht deklariert, aber ergab sich durch das Durchschnittsgehalt der letzten Monate.
Ich wundere mich gerade eher wofür es alles zusätzliches Geld gibt. Bei uns im sozialen Bereich gibt es kein extra Geld für Essen oder Kleidung...
von
Ruto
am 20.11.2020, 07:47