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Teilzeit und 400€ Job

Thema: Teilzeit und 400€ Job

Hallo Frau Bader, ich habe derzeit, da ich 2 kleine Kinder habe, einen Teilzeitjob mit 25 Wochenstunden. Jetzt möchte ich einen Bekannten beim Aufbau seiner Firma unterstützen und er möchte mich für diese Zeit auf 400€ abrechnen. Von meinem AG wurde mir jedoch gesagt, dass er diesem 400€ Job nicht zustimmt, weil er mich hier gern mehr als 25 Stunden beschäftigen möchte. Darf er mir diesen 400€ verweigern? Desweiteren wurde mir gesagt, dass ich den 400€ Job bei der Steuer angeben muss (ich dachte immer, dass man den Verdienst vom 400€ Job nicht angeben muss) und die 400€ dann zusätzlich zu meinem Gehalt mit versteuern muss. Vielleicht kann mir hierzu jemand weiterhelfen, da es das Steuerforum ja leider nicht mehr gibt. Danke & VG, Isabella

Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 13:50



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Bin zwar nicht "Frau Bader", versuche es aber trotzdem: ad 1) Ja, wenn Du bereits angestellt beschäftigt bist, kann Dein jetziger AG seine Zustimmung verweigern. Ich nehme an, das ist sogar in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt. ad 2) Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Minijob steuerfrei, solange er pauschal versteuert wird: Quelle: Wiki: "Steuerpflicht Wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2% gezahlt hat, wird das Arbeitsentgelt beim Arbeitnehmer steuerlich nicht mehr erfasst. Der Minijob unterliegt dann auch nicht dem Progressionsvorbehalt." Anders sieht es aus, wenn der Minijob über Lohnsteuerkarte geht. Und: "Wird neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf nur ein einziger Mini-Job im Umfang von bis zu 400 Euro ausgeübt, erfolgt keine Zusammenrechnung mit dem Hauptberuf. In der geringfügigen Beschäftigung muss lediglich der Pauschalbeitrag gezahlt werden. Der Mini-Job darf nicht bei demselben Arbeitgeber ausgeübt werden wie der Hauptberuf. Sonst wird bereits der erste Mini-Job mit dem Hauptberuf zusammengerechnet. Wird aufgrund der Ausübung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen die 400-Euro-Grenze überschritten, erfolgt eine Zusammenrechnung. Im ersten Mini-Job ist nur der Pauschalbeitrag zu zahlen. " (Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/minijob.htm) Hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte. LG Schlaflos

Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 15:06



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Hallo, unter bestimmten Voraussetzungen kann Dir Dein AG die Zustimmung verweigern, wenn a) der Arbeitsvertrag seine Zustimmung überhaupt vorsieht und b) Du bei der unmittelbaren Konkurrenz arbeiten möchtest oder c) Zu befürchten ist, dass Deine Arbeitsleistung dadurch leidet (z.B. wenn Du Nachtschichten machen müsstes). oder d) Er gerne selbst mehr Einsatz von Dir hätte. Aber zu d): wenn der Minijob jetzt zu den optimalen Zeiten ausgeführt wird, die er Dir so gar nicht bieten kann (z.B. in den Abendstunden, zu denen Ihr vielleicht keine Bürozeit habt), dann kann er das auch nicht verweigern mit der Begründung, dass er Dich mehr haben möchte. ABER: In jedem Fall solltest Du Einigung anstreben. Grüße Tina

Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 15:17