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Steuererklärung...

Thema: Steuererklärung...

Hilfe, kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen? Ich feile gerade an meiner Selbständigkeit, bin aber noch im ALG II-Bezug, verdiene also kein Geld und habe auch noch kein Gewerbe angemeldet, weil dazu noch eine Zulassung fehlt. Da ich aber schon Ausgaben (z.B. für Fortbildung, Coaching etc.) hatte, die ich dann im Jahr drauf absetzen will, muss ich JETZT eine Lohnsteuererklärung machen, ist das richtig? Die Info habe ich vor längerer Zeit mal vom Finanzamt gekriegt. Ähm, und wie fange ich damit am besten an? Finanzamt anrufen und um Rat bitten? Welches Formular wo finden? Denken die nicht, ich habe ein Vollmeise, wenn ich ohne Einkommen zu haben eine Steuererklärung abgebe - bzw. erkläre ich meine Situation in einem beiliegenden Schreiben oder geht das für die irgendwie aus den Formularen hervor? Ach ja und bis wann genau muss ich das abgeben?? Ich glaube ich muss nur irgendwie in die Materie reinkommen, finde aber den Einstieg nicht... Starre gerade nur meine Steuernummer an und weiß nicht weiter. Grüße, Rabukki

Mitglied inaktiv - 06.01.2010, 14:04



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Hi, die Steuermaterie lässt sich hier wohl kaum in wenigen Zeilen erklären. Prinzipiell ist es aber richtig, dass du auch Aufwendungen zur Fortbildung und Jobsuche steuerlich geltend machen kannst. Wenn du derzeit kein Einkommen hast, geschieht dies in Form eines sog. Verlustvortrags. In dieser festgestellten Höhe sind dann Einkünfte im nächsten Jahr erstmal steuerfrei. Hast du allerdings jetzt schon Ausgaben, die deine Selbständigkeit betreffen, kannst du sie auch erst dann geltend machen, wenn du das Gewerbe bzw. die Freiberuflichkeit angemeldet hast. Vorbereitende Ausgaben können nur bei einer GmbH oder einer AG in Gründung anerkannt werden. Die Standard-formulare zur Einkommenssteuer-Erklärung bekommst du bei der Gemeinde bzw. beim zuständigen Finanzamt. eine einfache Stuer-software nimmt dir schon mal viel Arbeit ab - aber auch dazu sollte man sich zumindest in den Grundlagen auskennen. vielleicht ist bei dir ein Gang zum Steuerberater sinnvoll - und auch nicht teuer, da der nach deinem Einkommen bezahlt wird, d.h. du zahlst nur einen minimalen Satz. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 06.01.2010, 14:19



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Hey, danke schonmal. Der Steuerberater ist vielleicht wirklich die beste Lösung. Aber Du schreibst etwas von GmbH oder Ag - das trifft auf mich nicht zu, ich werde als GbR gründen. Verstehe ich das richtig, Du meinst dass ich als GbR keine vorgezogenen Betriebsausgaben werde geltend machen können? Macht das Sinn? Ich meine, was hat das mit der Rechtsform zu tun, Fakt ist ja dass ich Betriebsausgaben habe, die den (hoffentlich eintretenden) Gewinn mindern. Allein für die Geschäftsausstattung... Eigentlich müsste die Steuererklärung in meinem Fall relativ kurz ausfallen, nicht? Vielleicht probiere ich es doch erstmal irgendwie selbst. Grüße, Rabukki

Mitglied inaktiv - 06.01.2010, 21:54



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Hallo, wie schon speedy richtig geschrieben hat. Zuerst musst du Gewerbe anmelden (egal ob GbR, GmbH o.ä.). D.h. du musst zur Gemeinde hin und Gewerbe anmelden. Es ist in 5 Minuten erledigt. Erst dann kannst du die Kosten geltend machen. Alle Kosten die vorher anfallen, sind nicht abziehbar. Wenn du Gewerbe anmeldest, aber noch keine Einnahmen hast, ist es doch kein Problem. Du kannst aber alle Ausgaben geltend machen. Lg Monik

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 07:37



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Hi, richtig, keine Betriebsausgaben vor der Anmeldung. Wenn dir für die "endgültige" Anmeldung noch Zulassungen fehlen (so sie denn für die reine Gewerbeanmeldung überhaupt nötig sind und nicht nur für die Ausübung), dann melde jetzt schon ein ähnliches Gewerbe ohne Zulassungsbeschränkungen an und nimm dann später eine Änderung vor. Der Grund dafür, dass bei Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) schon Ausgaben vorher abziehbar sind ist der langwierige Anmelde- und Genehmigungsprozess, der nicht in der Hand der Gesellschafter liegt, daher gibt es z.B. die GmbH in Gründung. Bei Personengesellschaften ist es aber mit einer einfachen Anmeldung getan, daher hier kein Abzug von Ausgaben vor der Anmeldung. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 10:56



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Hallo Monik, ich erkenne den Zusammenhang zwischen deinem und dem Eintrag Speedys nicht ganz. Dass ich momentan noch kein Gewerbe anmelden kann, habe ich schon geschrieben. Dafür fehlt mir die Gaststättenunterrichung, an der ich im Januar teilnehmen werde. Vorgezogene Betriebsausgaben sind absetzbar, das ist hier nicht die Frage, sondern ob ich für 2009 eine Lohnsteuererklärung machen muss, um bereits getätigte Ausgaben im Jahr drauf geltend machen zu können. Viele Grüße, Rabukki

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 21:29



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Also da bin ich jetzt aber gespannt, was dabei rauskommt. Ich habe lang im Voraus beim Finanzamt u.a. angefragt und immer wieder die Info bekommen, dass man vorgezogene Betriebsausgaben absetzen kann. Komisch, dass Ihr beide das anders seht...

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 21:32