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mal eine Frage

Thema: mal eine Frage

Hallo ihr, ich hab mal eine Frage. Und zwar kann man ja wenn man in einem Arbeitverhältnis steht 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Von Elterngeld lese ich das man ein Jahr 67% des Netto Einkommens bekommt. Was ist mit den restlichen 2 Jahren dann, was bekommt man dann? Nur Kindergeld? Ist mir alles bissel unverständlich . vielleicht könnt ihr mir da mal weiter helfen. Danke euch für eure Antwort Maggy-lu

Mitglied inaktiv - 20.12.2008, 20:28



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EG=Elterngeld und EZ=Elternzeit sind zwei Paar Schuhe! EG=Leistung des Staates= eben meistens 67% des letzten Einkommens EZ=Anspruch gegen den Arbeitgeber, eben bis zu 3 Jahre "Arbeitsplatzgarantie" durch den AG per Gesetz. Anmerkung: ohne EZ kein EG :-) Der Staat ermögloicht es Dir per Gesetz (quasi gefahrlos) 3 Jahre bei Deinem Kind Zuhause zu b,eiben ohne danach auf der Strasse zu stehen. WIE Du diese 3 Jahre finanzierst darfst Du Dir selbst überlegen. WENN Du nach der Geburt Einkommenseinbußen (durch EZ) hast, dann schießt eben der Staat max 67% des letzten Nettos dazu. Und das eben für max 12 (14) Monate. Klarer so? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 20.12.2008, 22:04



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Hi also dass man ohne Elternzeit kein Elterngeld bekommt stimmt nicht. Ich bekam auch Elterngeld und ging nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Dieser wird übrigends angerechnet so dass man nur 9 Monate Elterngeld bekommt. Jaja der Staat lügt wo er kann. Und noch besser ists bei Hartz IV, da wird alles was über dem Mindestsatz von 300 ist, angerechnet. also wirds einem wieder abgezogen. Wir hatten das Problem weil mein Mann da arbeitslos war. Während der Elternzeit muss dir dein AG deine Stelle frei halten aber die Finanzierung ist deine Sache.., LG Roxy

Mitglied inaktiv - 20.12.2008, 22:08



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Das kann so nicht simmen :-) Ghest Du wiwder vol arbeiten, bekommst Du nichts. Gehst Du innerh. der Regeln der EZ arbeiten, könnte es eine Aufstockung aus dem EG-Topf geben. Und "netto" bekommt man 10 Monate EG, nicht 9 :-) Zumindest dann, wenn die ersten 2 Monate EG mit dem MuSchuGeld /-Zuschuß) verrecnet werden. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 21.12.2008, 11:58



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ein Beitrag, um die Verwirrung noch zu vergrößern: - man kann das Elterngeld auch zwei Jahre bekommen (monatlich dann natürlich nur den halben Betrag) - in manchen Bundesländern gibt es noch eine Art Landeskindergeld, das im zweiten Lebensjahr des Kindes gezahlt wird (bitte BLspezifisch informieren) Erläuterung zur Anrechnung von Arbeitseinkommen bei Elterngeldbezug: man bekommt 67% der Differenz zwischen bisherigen Einkommen und Einkommen bei Elterngeldbezug (zB aus einer Teilzeittätigkeit von bis zu 30 h), dh betragliche Anrechnung, aber keine zeitliche Verkürzung des Elterngeldbezugs

Mitglied inaktiv - 21.12.2008, 09:48



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Hallöchen, danke für eure Aufklärung. Wollt mal wissen wie so was läuft. Auf mich trifft das nicht zu, da mein Arbeitvertrag befristet ist und paar Wochen nach der voraussichtlichen Entbindung ausläuft. Hab auch noch keine Ahnung wie das mit meinem Arbeitslosenanspruch dann läuft, da ich ja ein Jahr im Arbeitverhältnis war. Ich hab heut mal eine Freundin befragt. Die hat gerade ein Kind bekommen. Sie bleibt zwei Jahre zuhause (läuft Auftragsmäßig eh gerade schlecht) Sie teilt sich das Geld auf die zwei Jahre. Was ich auch nicht gewusst habe, das wenn der Mann auch die zwei Monate nimmt das die Zwei zusammen zuhause bleiben können. Sind alle beide jetzt in Elternzeit. Lg Maggy-lu

Mitglied inaktiv - 21.12.2008, 20:00