Hallo! Ich habe morgen ein Termin bei meinem Chef, wegen Beschäftigung in der Elternzeit. Habe jetzt noch 2 Jahre EZ und bekomme rein theoretisch noch 1 Jahr Erziehungsgeld. Wenn mein Chef mir eine Beschäftigung anbietet die Höher als 400 Euro liegt würde ich sie gerne annehmen.So, nun zu meiner Frage: Kann es sein das ich dann evtl. weiter EZG beziehe nur in einen geringer Maß? Kommt nartürlich auf das Gehalt an! Wird es dann neu berechnet? Mir ist schon klar das, wenn ich zu weit drüber liege gar keins mehr bekomme. Aber, besteht die Möglichkeit? Meine sowas irgendwo gelesen zu haben. Danke im vorraus! LG Mama von Maurice
Mitglied inaktiv - 12.07.2006, 21:34