Wenn ich die Betreuungskosten vom Chef bekomme, d.h. vom brutto ab, dann aufs netto wieder drauf, ist das doch okay. Muss ich dann bei meiner Steuererklärung die Betreuungskosten auch angeben? melli
von sojamama am 28.02.2013, 21:09
Forum Baby und Job
Wenn ich die Betreuungskosten vom Chef bekomme, d.h. vom brutto ab, dann aufs netto wieder drauf, ist das doch okay. Muss ich dann bei meiner Steuererklärung die Betreuungskosten auch angeben? melli
von sojamama am 28.02.2013, 21:09
Hallo, nein es ist nicht ok. Das Geld darf nicht vom Brutto abgezogen und dann wieder aufs Netto drauf gerechnet werden. Das Geld muss zusätzlich zum Brutto gezahlt werden. Also erst alle Abzüge vom Brutto ohne die Betreuungskosten abzuziehen und danach die Betreuungskosten dazu. LG Sibs
von sibs1 am 01.03.2013, 07:17
Ich hab meinen Lohn, dann werden alle Abzüge abgerechnet und dann steht ganz unten noch drauf +Betreuungskosten und dann steht da "auszuzahlender Betrag" oder so ähnlich. Stimmt das dann so? Und gebe ICH in meiner Steuer dann auch noch die Betreuungskosten an? melli
von sojamama am 01.03.2013, 08:11
Hallo, das stimmt dann so. Wir geben die Betreuungskosten an. Es wird ja dann auch gefragt, ob der Arbeitgeber welche davon übernimmt und wie viel. LG Sibs
von sibs1 am 01.03.2013, 09:02
Nein, es ist nicht O.K.! Betreuungskosten müssen zusätzlich zum bisherigen Brutto gezahlt werden!
von Tippel33 am 01.03.2013, 10:54
Ich bekomme weniger als im Tarif steht, dafür aber eben die Betreuung. Und das ist nicht okay? Oder wie meinst Du das? Und ich, muss ich es bei meiner Steuer angeben? Kann ich es nochmal absetzen, eigentlihc nicht oder? Steht das irgendwo auf dem Lohnzettel oder Steuerzettel für meinen Steuerberater? melli
von sojamama am 01.03.2013, 11:08
http://www.rund-ums-baby.de/babyundjob/Auch-ne-Frage-zu-Betreuungskosten-uebernahme-hab_80475.htm
von Pamo am 04.03.2013, 09:41