Hallöchen, lt. Gesetz darf man während der Elternzeit ja mindestens 15 und max. 30 Std. pro Woche arbeiten. Jetzt habe ich mit meinem Arbeitgeber aber besprochen, dass ich am Anfang erst einmal nur 8Std./Woche, und dann 10Std./Woche arbeiten würde. Das war mein Wunsch und ich bin schon dankbar, dass er erfüllt wird. Aber: jetzt hat der Betriebsrat mich gefragt, ob ich mir damit nicht ins eigene Fleisch schneide, z.B. bei den Rentenversicherungsbeiträgen. Welche steuerlichen Nachteile hat denn diese Lösung für mich? Vielen Dank, Nicola
Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 13:25