Hallo,
wir hatten längere Zeit kein Au-pair und jetzt wird wieder ein Mädchen kommen.
Ist es richtig, dass man ein Au-pair aus EU nur bei Einwohnermeldeamt anmelden muss?
Ich habe dazu gegoogelt und das gefunden. Es stand jedoch nicht beim Arbeitsamt, sondern auf div. Au-Pair Vermittlungsagenturen.
Früher mussten wir zum Arbeitsamt, Einwohnermeldeamt und Ausländeramt. Es sind aber schon 5 Jahre her. Deshalb meine Frage.
Wo überall muss ich unser Au-pair anmelden?
Vielen Dank im Voraus.
von
monik
am 24.07.2016, 17:31
Ich musste schon "immer" (mein erstes EU-Aupair hatte ich 2003) nie zum Ausländeramt mit den EU-Aupairs.
Einwohnermeldeamt reicht.
Wobei trotzdem zu klären bleibt wie die KV läuft, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jew. Heimatland besteht.
Gruß
D
von
desireekk
am 24.07.2016, 17:38
Vielen Dank.
Wir hatten 3Au-pairs von 2007-2009 und da mussten wir immer zuerst zum Ausländeramt. Dort haben Sie einen "Deutschtest" gemacht. Mit dem Test mussten wir zum Arbeitsamt und am Ende zur Gemeinde. Aber es hat sich, zum Glück geändert. Danke für deine Antwort. VG
von
monik
am 28.07.2016, 21:44