Hallo, ich habe vor einiger Zeit schon einmal um Eure Hilfe gebeten. Bin alleinerziehende Mama, meine Elternzeit endet Ende Januar 06. Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag "angeboten": ich würde Ende Januar an meinem ersten Arbeitstag eine Kündigung zum Ende März bekommen. Die Kündigung würde erfolgen gem. § 1a Kündigungsschutzgesetz (Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gem. Absatz (2)). Danach würde ich ALG I erhalten, sofern ich nicht wieder einen neuen Job hätte. Meine Frage ist jetzt: Wird die Abfindung mit dem ALG I verrechnet, dh. würde ich dann für ein paar Monate kein ALG I bekommen, da ich ja von meiner Abfindung leben könnte? Oder gibt es da irgendwelche Freigrenzen? Ich kenne einen Fall, da wurde nichts auf das ALG I angerechnet, das war allerdings ein Mobbingfall, da gibt es wohl Ausnahmen. Kann mir jemand die Gesetzestexte hierzu nennen? @berita und I2005: Vielen Dank Euch beiden für Eure Antwort bei meiner letzten Frage! Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Hilfe!!! Alles Liebe, jula22
Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 11:18