Mitglied inaktiv
Hi, wie ist es, wenn gerichtlich geregelt wird, wo das Kind zu den Feiertagen ist. Habe ich da trotzdem ein Recht in der Zeit ab und zu mit ihm in den Urlaub zu fahren, oder muss ich immer die Zeit des KV berücksichtigen? Bsp. die Feiertage werden 50/50 geteilt, kann ich da nie mehr z.B. komplett über Ostern oder Pfingsten verreisen?
wir sprechen das ab, ein jahr kann das Kind heilig abend dorthin, das andere jahr bleibts daheim und wenn man weg fahren will, kann man das doch einfach sagen, und dafür gibts dann die woche danach umgang, oder im nächsten Jahr dann feiertage komplett bei papa oder oder
bei sowas hilft nur absprache einige zeit vorher.
Absprachen gehen mit dem KV nicht, er hält sich nur an das was in dem Gerichtsurteil steht und wehe ich halte mich nicht dran, aber dann... Klage usw. noch ist nichts festgelegt, aber ich muss Vorschläge machen und möchte a auch was passendes für alle.
Dann schlage doch einen Wechsel im Jahresrhythmus vor: In einem Jahr bekommst Du Weihnachten und Geburtstag, er bekommt Sylvester, Ostern und Pfingsten, im nächsten Jahr umgekehrt, aber dann eben jeweils mit allen Feiertagen. Und die Begründung - daß Du auch mal wegfahren willst, schreibst Du eben rein. Dann kann er auch mal über die Feiertage wegfahren - hat also auch für ihn Vorteile. So ähnlich hätte ich es auch gewollt, da ich zumindest die Option haben möchte, mal zu einem Fest zu meinen Eltern oder zu meiner Schwester zu fahren, und das lohnt sich jeweils nicht für einen Tag. Aber mein Ex will die Kinder gar nicht.... Gruß, Elisabeth.
Hi, ich hab dir mal ne Nachricht ins Postfach gelegt.
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