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wer kennt sich aus ?

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Babybauch1993

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Ich werde evtl bald ausziehen von zu hause (ich bin 19 meine Tochter 17 Monate) bin gerade noch in der Ausbildung mit sehr wenig Gehalt ( läuft übers Arbeitsamt deswegen weniger als normal der Gehalt) Und Naja hab halt durch zufall die perfekte Wohnung gefunden die sehr billig ist und super passt. Jetzt meine Frage kann ich damit rechnen vom Amt geld zu bekommen das ich Möbel kaufen kann. Wenn ja wie viel ist das ca ? Lg


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

ich habe persönlich keine erfahrung habe aber öfter gelesen dass nichts sicher ist. kannst du denn die wohnung finanzieren? nimm doch deine möbel mit und der rest gebraucht. wie lange geht denn die ausbildung noch?


Babybauch1993

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Ich habe noch zwei Jahre vor mir. Ich bräuchte natürlich einen mietzuschuss Aber die Wohnung ist für unseren Stadtteil sehr sehr billig (75 cm2 fur 420 € warm) Ist 3 Minuten von meinen Eltern weg zu Fuß. Ist wirklich nur die Wohnung für die ich ausziehe weil ich es so bereue wenn ich die jetzt nicht nehme weil sie für mich nach der Ausbildung super alleine finanzierbar ist. (Hab die Wohnung nicht gesucht die ist mir vorgeschlagen worden) Ich hab bis jetzt "nur" ein Schlafzimmer und Baby Zimmer den Rest brauche ich ja noch komplett. Mir macht es auch nichts aus gebraucht das zeug zu nehmen aber das zeug kostet ja auch Geld und manchmal nicht billiger als neu.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Ich denke nicht, dass das Amt 75m² genehmigt und zahlt. Du hast doch jetzt sicher Möbel. Sozialkaufhaus, e-Bay und Kleinanzeigen. Die Kaution gibt dir das Amt vielleicht als Darlehen. Ich schreibe extra immer vielleicht, denn ob und wie viel scheint Ermessenssache zu sein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

In meiner Stadt gibt es sog. Sozialkaufhäuser, die bieten auch günstige, gebrauchte Möbel an. Ansonsten, frag doch einfach mal beim "Amt", vielleicht wird auch dein Auszugswunsch von der Allgemeinheit finanziert?!


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

hier würdest du die nicht bekommen. preis und qm zu viel für 2.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Hier auch nicht. 60qm stehen einem zu 2. zu.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Zu groß und zu teuer...zumindestens für einen H4 Empfänger... Ich hab damals nichts bekommen an Unterstützung....


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Wie teuer und groß eine Wohnung sein darf, hat im Rahmen des SGB II ("HartzIV") jede Gemeinde anders geregelt. Insoweit kann Dir hier niemand eine verläßliche Auskunft geben. Ich wage dennoch eine Kaffeesatzleserei. 75qm für zwei Personen... es dürfte deutschlandweit keine Gemeinde geben, die das für 2 Personen als angemessen einstuft. Hier in Hamburg gelten 60qm Maximum für 2 Personen. Aber, es gibt auch noch die Mietgrenzen, und da sind 420,- € Warmmiete doch eher ein Schnäppchen. In Hamburg z.B. darf eine Wohnung für 2 Personen maximal rund 390,- € nettokalt kosten, also zuzüglich Betriebskosten, Wasser und Heizung. Ich glaube kaum, daß diese Nebenkosten, die ja centgenau jedes Jahr abgerechnet werden, bei 2 Personen nur 30,- € betragen. Mithin wäre diese Wohnung auch für ein Hamburger Jobcenter definitiv ein Schnäppchen. Fazit: Wäre ich Dein Sachbearbeiter, würdest Du von mir aufgrund dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung für diese Wohnung auf jeden Fall grünes Licht bekommen. Was die Möbel angeht, solltest Du einmal eine genaue Liste machen, was Du alles hast, und dann beantrage die Grundausstattung. Der Sachbearbeiter zieht dann das Vorhandene ab. Ich gehe davon aus, daß Betten für Dich vorhanden sind, ebenso Bettzeug und das eine oder andere Schränkchen und Tischchen etc.pp. Allerdings ist auch das regional unterschiedlich geregelt, da es sich um kommunale Steuergelder handelt. Ich rate Dir dringend, mit dem Jobcenter am Montag in Kontakt zu treten und dort die von mir erhobene Rechnung (hinsichtlich der Mietkosten) aufzumachen. Gerade der Aspekt, daß die Wohnung nach der Ausbildung für Dich allein finanzierbar ist, sollte in die Entscheidung einfließen. Ich lese aus Deinen Schilderungen heraus, daß Du nach der Ausbildung übernommen wirst? Das wäre noch ein "Pfund", mit dem Du wuchern kannst. Auch daß Deine Eltern offenbar als "Betreuungselement" nach der Ausbildung durchaus eine Rolle spielen. Auch das solltest Du unbedingt ansprechen. Es nützt dem Amt nämlich nichts, wenn sie jetzt zwar vordergründig 2 Jahre Geld sparen (die Miete), sie dann aber eventuell jahrelang weiterzahlen müssen, weil Du aufgrund lückenhafter Kindesbetreuung Deine Arbeit nicht weiterführen kannst (irgendwann mußt Du ja eh einmal auszuehen). Scheue Dich nicht, den Teamleiter zu verlangen, wenn Du beim Sachbearbeiter auf Granit stoßen solltest, denn nicht jeder Sachbearbeiter denkt in langfristigen Kategorien, leider. Die qm-Zahl ist nicht alles. Und nimm eine Person Deines Vertrauens mit, das gibt Dir Sicherheit in der Gesprächsführung. Normalerweise bin ich auch eher skeptisch, wenn junge Leute plötzlich von zuhause ausziehen wollen und das von der Solidargemeinschaft finanziert werden soll. Da Du aber ein Kind hast, unterscheidet sich Deine Situation schon einmal entscheidend von den "gängigen" Fallkonstellationen, denn fachlich bildest Du mit Deinen Eltern aufgrund Deiner Elternschaft keine Bedarfsgemeinschaft mehr, und aufgrund des Kindes mußt Du Deine Lebensstrategie auch anders aufziehen als jemand, der noch allein bei seinen Eltern wohnt. Du hast gute Argumente, daß JETZT der Auszug erfolgen soll. Deshalb rate ich Dir, das gegenüber dem Jobcenter auch entsprechend zu kommunizieren. Erzähle mal, was daraus geworden ist. Viele Grüße Ralph P.S.: Namensnennung wäre nett, ich antworte sehr ungern auf anonyme Postings!


Babybauch1993

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Wir dürfen hier warm an die 500 Euro haben. Und die m2 ist egal Weil kleinere Wohnungen zum teil teurer sind. Wie gesagt sie ist sehr billig meine Oma hat fast eine gleich große wohnung wenn nicht sogar bisschen kleiner und zahlt über 700 euro. Ist hier normal wo ich wohne. Kaution muss ich keine bezahlen mein Papa und Bruder müssen dafür die wohnung renovieren. Werde anfangs evtl sogar nur 200 Euro Miete bezahlen weil die Wohnung renoviert werden muss.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

nur nicht dass du am ende auf einem teil der heizkosten sitzen bleibst... auch wenn die wohnung von der kaltmiete her ok ist.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Alles andere ist gesetzeswidrig (vergl. §22 Abs. 1 SGB II). Bei 420,- € Warmmiete kann ich beim besten Willen keine unangemessenen Heizkosten i.S.d. § 22 absatz 1 SGB II entdecken. Wenn man dann noch Wasserkosten, Müllabfuhr und den anderen Klimbim im Rahmen der Betriebskosten abzieht... wieviel Nettokaltmiete soll denn da noch für den Vermieter selbst übrig bleiben? Ralph


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Ralph

das sollte so sein, ist es aber nicht zwangsläufig und wenn man pech hat werden eben nur heizkosten bis zu der qm zahl für 2 personen übernommen, da kann die kaltmiete das supersonderschnäppchen sein.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Ralph

also müll, warmwasser,flurlicht... strom+heizung kommen dazu


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Milia80

§22 SGB II: "Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind." Es ist völlig klar, das kein Jobcenter Heizkosten von 400,- € übernimmt, auch nicht für eine 6-köpfige Familie. Aber wo beginnt bitte die Angemessenheit? Das ist sicherlich eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters, aber bei 420,- € Warmmiete bleibt einfach kein Raum für eine "unangemessene" Heizkostenvorauszahlung. Und was heißt das eigentlich "Heizkosten bis zu der qm zahl für 2 personen übernommen"... welche Kommune macht das an der Personenzahl fest? Ich kenne massenhaft Fälle, wo die Heizkosten für eine Einzelperson im konkreten Fall höher sind als diejenigen einer Familie mit 4 Personen. Grund? Die Einzelperson hat z.B. eine ältere Nachtspeicherheizung oder eine unsanierte und damit schlecht isolierte Wohnung, die Familie eine relativ moderne Zentralheizung bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Muß die Einzelperson deshalb jetzt frieren? Ich habe einen Fall im Bestand, da kostet der Nachtstrom monatlich 140,- Euro (oder war es neuerdings noch mehr? *kopfkratz*). Diese Kosten werden übernommen, gerade weil die Unwirtschaftlichkeit der alten Nachtspeicheröfen bekannt ist. Wenn das nicht mehr so sein soll, müssen die Vorschriften geändert werden in Bezug auf Umzug. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn der klare Menschenverstand ergibt, daß die Höhe der Heizkosten vergleichsweise normal sind, lohnt Widerspruch und notfalls der Gang vor das Sozialgericht. Ralph


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Der normale Haushaltsstrom gehört nicht zur Miete und ist aus dem Regelsatz zu zahlen. Miete besteht aus: - der Miete, die der Hauswirt fürs Wohnen kassiert (Nettokaltmiete) - Betriebskosten (Wasser, Treppenhauslicht, ggf. Aufzug und Hausmeisterkosten, zusammen mit der Miete ist das die Bruttokaltmiete) - Heiz- und Warmwasserkosten Alle drei Teile ergeben die Warmmiete. DAs wird häufig durcheinandergebracht, auch in Anzeigen. Ralph


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Ralph

tja ist eben nicht überall so, da wird bei einer person 45 qm genommen und mit dem durchschnittlichen heizverbrauch verrechnet. ich will es ja nur zu bedenken geben


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Ralph

ist normal nicht die hk und strom eingeschlossen da jeder einen anderen verbraucht hat. mag sein dass es woanders anders ist aber ich habe noch keine wohnung angesehen wo die wm tatsächlich die von dir genonnten kosten inclusive hatte.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Kommt auf die Art der Heizung und die Abrechnung an. Es gibt tatsächlich Warmmieten, ich zahle bspw. eine Warmmiete. Kann schon sein, dass manchmal Mieten plus Nebenkosten als "Warm"miete bezeichnet werden, das ist aber - offensichtlich - inhaltlich falsch.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Es gibt diverse Begriffe, die sauber voneinander unterschieden werden müssen, auch wenn manche Vermieter in ihren Anzeigen die Begriffe mißverständlich verwenden: a) Nettokaltmiete: Das ist die Summe, die der Vermieter selbst einstreicht als Ausgleich dafür, daß man sein Eigentum nutzt b) Betriebskosten: Darin enthalten sind alle Kosten, die nicht Heizung/Warmwasser und Tagstrom sind. Der Vermieter macht damit Kosten geltend, die ihm durch den "Betrieb" der Wohnung/des Hauses entstehen, worüber er rechenschaftspflichtig ist (jährliche Betriebskostenabrechnung). Dieser Mietteil ist beim Vermieter also lediglich ein "durchlaufender Posten", an dem er definitiv nichts verdient. Hat die konkrete Wohnung übrigens eigene Wasseruhren und muß der Mieter deshalb mit den Wasserwerken einen eigenen Wasserlieferungsvertrag abschließen, sind die Wasserkosten natürlich auch exklusive (dennoch gehören sie vom Begriff her mit zu den Betriebskosten) c) Heizkosten: Die erklären sich selbst, dazu gehören auch die Kosten für die Warmwassererzeugung, sofern diese über die Heizungsanlage zentral erfolgt. Durchlauferhitzer sind tagstrombetrieben und gehören deshalb nicht mit zur Miete d) Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete + Betriebskosten + ggf. Wasserkosten. Die Bruttokaltmiete enthält NICHT die Heizkosten e) Nebenkosten: Dieser Begriff wird unterschiedlich verwendet. Unter Nebenkosten werden eigentlich alle Kosten außer Nettokaltmiete verstanden, also inkl. Heizkosten. Manche Vermieter verwechseln das allerdings mit dem Begriff der Betriebskosten, weshalb es in Wohnungsanzeigen oftmals Verwirrung gibt. f) Warmmiete: Das ist unmißverständlich! Warmmiete bedeutet, daß in der genannten Summe alle Kosten enthalten sind, die der Vermieter dem Grunde nach kennt (durch seine Verträge), insbesondere die Heizkosten. Fehlen können nach wie vor wie oben geschrieben die Wasserkosten, wenn der Mieter einen eigenen Vertrag abzuschließen hat. Wenn also in Anzeigen von einer Kaltmiete die Rede ist, kann der Vermieter lediglich a) meinen, oder a) + b). Wenn von Miete inkl. Nebenkosten (NK) gesprochen wird, kann das a) + b) + c) sein (das wäre dann = "Warmmiete") oder nur a) + b), was unsauber formuliert ist. Deshalb sollte man als Wohnungssuchender immer genau nachfragen. Und noch einmal: Tagstrom gehört grundsätzlich NICHT zur Miete, auch wenn diese Kosten natürlich monatlich anfallen. Sie haben aber nichts mit der Wohnung an sich zu tun, sondern mit dem alltäglichen Leben und den individuellen Gewohnheiten, wieviele Lampen brennen, welche Elektrogeräte wann und wie lange in Betrieb sind usw. @milia80: Definiere bitte den Begriff Warmmiete. Was hat das Wort "warm" in der Bezeichnung zu suchen, wenn die Heizkosten damit nicht gemeint sind? Alles andere in der Miete ist nicht "warm". Viele Grüße Ralph


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Das finde ich ja spannend, wie ermittelt denn der Vermieter bitteschön die Warmwasserkosten, ohne die Heizkosten zu kennen? Wenn Warmwasser durch Fernwärme, Öl-/Gaszentral- oder -etagenheizung erzeugt werden, dann werden diese Kosten zusammen mit den Heizkosten ermittelt, zwar getrennt aufgelistet, aber in einer Rechnung. Ralph


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Ralph

der ermittelt sie gar nicht. man hat selber einen vertrag mit dem anbieter. bis auf bei öl hatten meine vermieter (egal in welcher wohnung) nichts mit der bezahlung gas/strom zu tun. es ging ja auch nicht darum wie das amt es sieht sondern dass es viele mieter und auch in anzeigen es durcheinander geworfen wird. bei vielen heißt wm das was an den vermieter gezahlt wird. vielleicht werfe ich heute aber auch viel durcheinander...das wetter ist so ermüdend *g* auch wenn du sagst die hk müssen zb übernommen werden. schön dass es bei euch so ist und du das so siehst, allgemeingültig ist es nicht, auch nicht bei gericht.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Zumindest bei uns...


Pojole

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Also bei uns sind es 60m² & maximal glaub um die 320€ kaltmiete die eine wohnung kosten darf. Ich weiß nicht wie das abläuft wenn man eine Ausbildung machst. Ich hab damals keine erstausstattung bekommen. Wenn du Hartz 4 bekommst - kannst du die erstausstattung beantragen, je nachdem übrigens auch umzugs & renovierungskosten.


Babybauch1993

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Antwort auf Beitrag von Pojole

Ich bekomme meinen lehrling gehalten mit Harz IV aufgestockt. Ich werde diese Woche mal in die Schwangerschaft Beratung gehen. Die kennen sich aus. Lg