Diddl06
Hallo. Ich bin Dana und sehr mich nur halb als alleinerziehend, da ich bei verheiratet bin. Habe mich aus einem anderen Forum mal eben her geschlichen, da ich in letzter Zeit oft gelesen habe, dass das Pass beantragen nur mit Zustimmung des Vaters geht. Ichkomme gerade aus unserem Bürgerbüro, da ich für meine 2 Jungs aus erster Ehe Pässe brauche, da wir Ende des Jahres in die USA wollen. Ich konnte ohne auch nur eine Erklärung die Pässe beantragen. Ich hab extra gefragt, ob der leibliche Vater nicht anwesend sein muss. Aber nein, ihnen genügt vollkommen die Unterschrift eines Elternteils! :)) Weiss nicht ob das normal ist. Aber in meinem Fall gerade von Vorteil, da Exmann zu weit weg um den Pass rechtzeitig zu bekommen:)
Da sieht man, dass da oftmals geschummelt wird. Beim Reisepass gilt: "das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten muss nachgewiesen werden" http://www.neuer-reisepass.de/wie-beantrage-ich-einen-reisepass/ Habe ich auch so erlebt, doch es überrascht mich nicht, dass es sehr individuell gehandhabt wird.
Das überrascht MICH jetzt wiederum.... Denn der nette Herr hat mir gesagt, rein rechtlich braucht er nicht die Unterschrift vom Vater. :/ Meinst du, das war jetzt illegal?
nö, wahrscheinlicher eher "schwebend unwirksam" - also nur wenn einer widerspricht
Bei der Beantragung reicht hier auch die Unterschrift eines Elternteils aus. Allerdings muss die Einverständnis bei der Abholung vorliegen.
Ich hab explizit bei meinem Bearbeiter abgegeben, dass mein Ex nicht einverstanden ist. Der Beamte sagte mir: " Wir benötigen keine Unterschrift, zu keinem Zeitpunkt. Unsere Behörde ist rein rechtlich auf der sicheren Seite. ." Klartext: das Beantragen UND Abholen des Passes geht ohne Unterschrift. Erst erlebt. Mag sein, dass es Behörden gibt, die das anders regeln.
ist aber nicht immer allen SB's klar - können sie nachlesen - wenn es keine Grund gibt.... in deinem Fall ist das anderes - da verheiratet und gemeinsam gemeldet, da brauchst du die Unterschrift eigentlich zum abholen 6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt. Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken. Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung vorzulegen.
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