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Wechselmodell, Reise Herbstferien, Quarantänerisiko

Wechselmodell, Reise Herbstferien, Quarantänerisiko

twomate

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Hallo, ich habe folgende Herausforderung: das Kind fährt mit der einen Wechselfamilie (Vater, Freundin+2 Kinder der Freundin) in die Ferien. Niederlande. Ort wird nicht bekannt gegeben. Nach Rückkehr soll die zweite Ferienhälfte bei mir(+Partner, dessen 2 Kindern und Schwester des Kindes) verbracht werden. Hat irgendjemand Erfahrungen mit Wechselmodell zu Coronazeiten? Ich weiß nicht, ob der Urlaubsort in einem RG liegt. Ich will nicht "sein Quarantänerisiko" tragen. Ich will natürlich mein Kind sehen. Gruselige Vorstellung. Platz gibt's genug, aber es kann doch nicht sein, dass einer munter in Urlaub fährt und die andere Familie sich dann 2 Wochen voneinander fernhalten muss, weil ein Kind mit "Risiko" angeliefert wird? Bin dankbar für Lösungsvorschläge, da gerade "Brett vorm Kopf"


KKM

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Antwort auf Beitrag von twomate

Ich würde zunächst mit dem Gesundheitsamt sprechen und mich erkundigen, welche Regelungen aktuell bei Euch gelten. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass zu Pandemiezeiten der Urlaubsort nicht bekannt gegeben werden muss (Du willst ja nicht auch noch den Straßennamen). Es muss klar sein, ob der Ort in einem Risikogebiet liegt. Sollte das so sein, kann ich mir vorstellen, dass so einer Reise beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Rechtlich gesichert ist meine Auskunft leider nicht.


cube

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Antwort auf Beitrag von twomate

Da wir immer noch Corona haben, wird der Vater den Urlaubsort bekannt geben müssen - eben wegen evt. RG oder nicht. Albern, den Urlaubsort nicht sagen zu wollen. Hört sich nicht gerade nach erwachsenem Miteinander als getrennt lebende Eltern an.


Hexhex

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Antwort auf Beitrag von twomate

Ich find‘s auch Quatsch, dass Dein Ex den Urlaubsort geheimhält (warum???). Hast du ihn denn schonmal gestalkt, oder wieso macht er das? Sorry, gemeine Frage. Jedenfalls wirst Du ganz sicher die Quarantäne mittragen müssen, sofern er z. B. an die Küste bei Zaandfort (beliebter Küstenort bei Touristen) oder in die Nähe von Amsterdam fährt, da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob man da rechtlich etwas machen kann, möchte ich bezweifeln. Corona ist so neu, dass solche Fälle sicher noch nicht abschließend und ruckzuck zu klären sind. Ein Anruf beim Anwalt würde aber sicher nicht schaden. LG


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von twomate

Dein Text: "Ich will nicht "sein Quarantänerisiko" tragen. Ich will natürlich mein Kind sehen. Gruselige Vorstellung. Platz gibt's genug, aber es kann doch nicht sein, dass einer munter in Urlaub fährt und die andere Familie sich dann 2 Wochen voneinander fernhalten muss, weil ein Kind mit "Risiko" angeliefert wird? " Ich denke, dass dann nur das betroffene Kind in Quarantäne, geht, nicht die ganze Familie wo sich das Kind in der Quarantäne aufhält. Wie machen es die vielen Geschäftsleute nach einer Rückreise? Die Kinder nicht mehr in die Schule schicken. Ich denke, das ist so nicht gedacht, aber frag mal beim Gesundheitsamt oder stell dich doof. Manchmal ist nicht fragen besser, Es geht bei der Quarantäne darum, das Risiko zu senken, aber nicht auf 0. d.h. so lange es selber keine Symptome hat und selber nicht positiv getestet wurde, müssen auch weitere Kontaktpersonen nicht in Solidaritätsquaratäne. So zumindest MEIN Verständnis. So würde ich das handhaben. Servus Laufente


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von twomate

mal davon ab, dass man sich mit allem möglichem mist und das beral anstecken kann, muss der vater dir nicht sagen ,wo er mit kind urlaubt. er muss nicht aber er kann und gerade jetzt wäre es wichtig zu wissen ,wo die familie sich aufhält. es kann sviel unvorhergesehenes passieren( grenzen schließen, quarantäne im ausland...ect ) wo man ja dann gern der familie( nicht nur dem kind) helfen würde...da muss man drberstehen knnen , egal ob es sich dabei mit um den ex und die neue handelt. so würde ich es höflich auf augenhöhe kommunizieren und auch so meinen. qarantäne im nachgang...ja mei es ist mein kind und da stehe ich immer mit ein, egal wie negativ die auswirkungen auch sind. dabei ist es dann keine frage der schuld, sondern einfach schicksal.


Limayaya

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Also korrigiert mich, aber es ist doch so, dass bei GSR (und das liegt ja wohl hier vor) eigentlich sogar die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils für Urlaub im Ausland vorliegen muss. Klar, wird das innerhalb EU vermutlich wenig bis gar nicht kontrolliert.....logo. ABER: daraus geht doch eindeutig hervor, dass er den Urlaubsort bekannt geben MUSS, weil wie sollte die Mutter den überhaupt zustimmen können, wenn sie gar nicht weiß, zu was sie zustimmen muss?


cube

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Sehe ich auch so. Eigentlich benötigt man doch die Negativ-Bescheinigung. Und gerade wegen Corona geht sowas wie "nöhö, sag ich nicht - ätschibätsch" erst recht nicht. Aber wie ich schon schrieb - albernes Kindergartenverhalten von Seiten des Vaters.


twomate

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Antwort auf Beitrag von cube

Ich danke Euch allen für die Denkanstöße. Dafür mag ich dieses Forum. Für mich ist die Hauptsache, dass das Kind die Ferien genießen kann. Dafür verzichte ich auf die immerwährende Wiederholung, wozu meiner Meinung nach der Vater verpflichtet wäre. Seine Verantwortung, wen er gefährdet, anlügt oder welche Verpflichtung er ignoriert. Über einen Anruf beim GA, um mich zu informieren, denke ich noch nach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Mal davon ab ,das hier nie etwas verlangt wurde vom anderen Elternteil, ist das ganze ein bohei ,was nicht sein muss, wenn man miteinander reden könnte. Wir konnten das nie und somit bin ich immer ohne geschriebs verreist. Zu Zeiten von corona sicher strenger kontrolliert aber generell schaut da nie jemand hin....es interessiert eben nicht wirklich . Gebt ihr den Vätern auch bescheid, wenn ihr mit den Kindern verreist außerhalb seines Umgangs??? Er ist erwachsen ,ich bin es auch und man geht davon aus ,das er dem Kind nicht schadet . Ist der Verdacht natuerlich nahe , dann würde ich mein Kind gar nicht mitlassen. So wie ich das bei meinem ex auch gehändelt habe


cube

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Antwort auf Beitrag von twomate

Das Ding ist nur: fährt er in ein RG und lädt Kind danach bei dir ab, bist du diejenige, die die Verantwortung für Quarantäne etc an der Backe hat und den Rest der Ferien nicht genießen kann. Was du nämlich nicht machen kannst ist dann sagen "nö, du - sieh mal zu, wie du die Quarantäne mit Kind hinbekommst - ich nehm es nicht". Also bei allem Verständnis für sich nicht um sowas streiten wollen zu Gunsten des Kindes wirst du hier im Zweifel diejenige sein, die hinterher den Ärger hat - das solltest du halt im Kopf haben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

krank kann ein kind immer heimkehren , ganz unabhängig vom urlaubsort. und auch das der vater ein krankes kind dann auch wieder abgiebt ist eher nrmal und auch gut so( das kind mchte im krankheitsfall eh lieber daheim sein und ich als mutter möchte es dann auch so). es kann auch so gehen ,dass kind gesund zurückkehrt und ihr euch dann beim besuch des supermaktes ,trotz maske, ansteckt.. meine eltern brachten ein mörderliche grippe aus dem urlaub mit und sie sind maskenträger durch und durch. als der vater hier noch aktiv war, bekam ich mein kind mit ausgeschlagenem schneidezahn ( freitag abend), sonnenbrand deluxe und mit magen darm zurück. also entweder du vertaust ihm oder enem nicht, alles drumherum an streitigkeit bringt niemandem etwas


cube

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Naja, ist ja schon ein Unterschied, ob Kind sich eben zufällig verletzt, man sich zufällig einen Virus einfängt - oder ob man wissentlich in ein Gebiet fährt, in dem das potentielle Ansteckungsrisiko deutlich erhöht ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

da bin ich etwas andwerer meinung aber das ist keinen streit wert


Schru

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Antwort auf Beitrag von twomate

Vor Corona mussten "normale" (also keine exotischen) Reisen nicht von anderen Elternteil abgesegnet werden, da es keine Entscheidung von erheblicher Bedeutung gem § 1687 Abs 1 war. Mit Corona sind folgende Reiseentscheidungen von erheblicher Bedeutung, müssen also vom anderen Elternteil abgesegnet werden: ALLE Flugreisen,egal ob Risikogebiet oder nicht ALLE Reisen in ein Risikogebiet Ich gehe jetzt Mal davon aus,dass sie nicht fliegen wollen. Es muss also Dein Einverständnis vorliegen, wenn er in ein Risikogebiet reisen will. Da er Dir aber diese Info verweigert, kannst du ja nichtmal feststellen, ob Deine Zustimmung erforderlich wäre oder nicht. Im schlimmsten Fall müsstest Du die Reise gerichtlich untersagen lassen, wenn Du die Befürchtung hast, er fährt in ein Risikogebiet. Die Frage ist halt, ob Du das möchtest und auch, wie Du Deinen Ex einschätzt. Handelt es sich bei seiner Verweigerung der Ortsangabe um ein lächerliches Machtgehabe oder traust du ihm zu, in ein Risikogebiet zu fahren. Bei ersterem würde ich nur mit den Augen rollen, bei letzterem würde ich mein Kind nicht mitfahren lassen. Es geht ja neben der Quarantäne ja auch um die Betreuung in der Quarantäne ( wer stemmt die?) und um den verpassten Stoff in der Schule LG