Mitglied inaktiv
Hallo! Habe heute endgültig beschlossen die gemeinsame Wohnung mit unserem Sohn (3,5) zu verlassen. Was macht man denn nun zuerst (außer natürlich eine Wohnung suchen)? Muß man zu erst den Unterhalt beantragen und wo macht man das. Muß er diesem Antrag zustimmen? Gibt es eigentlich einmalige Beihilfen für Wohnungseinrichtungen? In dieser Wohnung gehört mir nämlich irgendwie nichts (ich war ja auch über ein Jahr mit dem Kleinen zu Hause) - hab ich trotz Nichtverheiratet einen Anspruch auf Zugewinn??? Wir haben geteiltes Sorgerecht - bekomme ich trotzdem das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Kann ich die Besuche selber intern mit dem Kindesvater regeln? Falls die Sache vor gericht läuft - hat man Anspruch auf Prozeßkostenbeihilfe? Ich selber bekomme inkl. Kindergeld ca. 1.400,-€ im Monat, davon muß ich allerdings die Krankenkasse noch komplett bezahlen (ca. 200,-€). Hat jemand ein paar Antworten auf meine Fragen? Ich werde mal versuchen eine Gehaltabrechung von ihm zu kopieren, dann kan man doch bestimmt schon mal den ungefähren Unterhalt berechnen, oder? Liebe Grüße Sunny
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