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Volljaehriges Kind und Unterhaltsanspruch... Brauche ein bisschen Input...

Volljaehriges Kind und Unterhaltsanspruch... Brauche ein bisschen Input...

spiky73

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Ihr Lieben, Jetzt ist passiert, was ich schon insgeheim befuerchtet hatte - der Vater von K1 hat einfach klammheimlich den Unterhalt eingestellt... Ganz kurz nochmal ein paar Hintergrund-Infos: Vater ist US-Amerikaner, ehemaliger Soldat, seit drei oder vier Jahren Zivilist (was er jetzt beruflich macht, weiss ich noch nicht mal, interessierte mich bisher auch gar nicht). Er hatte mir gegenueber in der Vergangenheit (ich sag mal, vor ein, zwei Jahren vielleicht) bereits geaeussert, dass er sich mit der Volljaehrigkeit des Kindes finanziell nicht mehr in der Pflicht sieht. Kind wurde seitdem von mir gebrieft, dass sie unter Umstaenden mit haerteren Bandagen den ihr zustehenden Unterhalt einfordern muss - und steht gluecklicherweise nicht auf dem Standpunkt "das ist aber doch mein lieber Papa, dem kann ich das unmoeglich antun!", sie moechte ihn nur selbst ungern darauf ansprechen (was man auch damit entschuldigen kann, dass ihre Englischkenntnisse nur unzureichend sind und sie dahingehend ueberhaupt keine Unterhaltung fuehren koennte), also springt da die Mama dem Kind gerne zur Seite... Was ich weiss, ist, dass in Amiland die Unterhaltspflicht mit dem 18. Lebensjahr endet, bzw. dass das immer so dargestellt wird. Wie das aber in der Realitaet ablaeuft, ob es von Bundestaat zu Bundesstaat unterschiedlich ist, ob die Gesetze doch ganz anders sind - keine Ahnung. Aber ich weiss es ja noch nicht mal genau nach deutschem Recht: Ich habe eine ungefaehre Vorstellung davon, dass das Kind unterhalten werden muss, bis es finanziell auf einen Fuessen steht (Stichwort: abgeschlossene Erstausbildung, das ist aber bei uns noch Lichtjahre entfernt...), Details kenne ich aber nicht... Vielleicht koennen die Amerikaaffinen hier (Pamo? Desireekk? Wer noch?) ein bisschen zu meiner Aufklaerung beitragen? Macht es ueberhaupt Sinn, den Unterhalt durchzusetzen? Wie verklickere ich einem eindimensionalen amerikanischen Vater, dass zumindest nach deutschem Recht das Kind durchaus noch einen Unterhaltsanspruch hat, und das uU fuer mehrere Jahre? Nachdem wir den Vater informiert haben (und er vermutlich wenig kooperativ sein wird), wie geht Kind dann am geschicktesten vor? Weiss von euch zufaellig jemand, ob es sinnvoll ist, noch beim Jugendamt vorstellig zu werden? (es gibt ja durchaus Moeglichkeiten, dass die auch fuer volljaehrige Kinder taetig werden, allerdings hat hier K1 nur im ersten Lebensjahr eine Beistandschaft gehabt, seitdem niemals wieder). Wie waere es beim Anwalt, falls das Jugendamt nicht mehr zustaendig ist? Ich habe eine Anwaeltin fuer Familienrecht, die zumindest auch einen "Abschluss der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung fuer Juristen im Anglo-Amerikanischen Recht" hat, jedoch eine US-Zulassung hat sie keine... Ist es sinnvoll, zunaechst diese Anwaeltin zu kontaktieren - oder besser gleich jemanden zu suchen, der - wenn es hart auf hart kommt - auch laenderuebergreifend praktizieren koennte? Wie finanziert sich das? Macht es Sinn, wenn das Kind Verfahrens- oder Prozesskostenbeihilfe beantragt? Fragen ueber Fragen... Vielleicht fallen euch dazu ein paar Dinge ein, mit denen ich mich seelisch-moralisch ein bisschen wappnen kann... Ich musste mich halt jetzt ueber 18 Jahre nicht damit herumschlagen. Ich weiss, dass ich dem Vater jahrelang sehr entgegen gekommen bin, indem ich seine Zahlungsfaehigkeit nie ueberpruefen liess. Er hat halt freiwillig einen sehr moderaten Unterhaltsbetrag gezahlt und ich habe nie interveniert - weil es mir lieber war, dass ich meinen Seelenfrieden habe und das nehme, was er gibt, anstatt dem Geld hinterher laufen zu muessen... Aber so einfach kann er sich jetzt auch nicht aus der Verantwortung stehlen... Aber jetzt weiss ich eben nicht weiter und habe allerhoechstens so ein bisschen Halbwissen, aber nichts handfestes... Vielen lieben Dank schon mal, und viele Gruesse, Martina...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von spiky73

Leider kann ich nur versuchen zu raten. Bis zur Klärung sollte das Kind1 jedoch schriftlich und mit PZU ihren Unterhalt einfordern um einen etwaigen Anspruch nicht zu verlieren, den sie ggfs rückwirkend erhalten könnte. Möglicherweise muss sie dies vor einem US-Gericht klären. Mindestens aber wirst du einen kundigen US-D-Anwalt benötigen.


JaLu9116

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Antwort auf Beitrag von spiky73

Hallo, soweit ich weiß: Das Kind lebt in Deutschland also greift auch beim Unterhalt das deutsche Recht. Solange das Kind in Ausbildung/ Studium etc. ist, hat es auch Anspruch auf Unterhalt. Du kannst versuchen, dich mit deinem Kind erstmal beim Jugendamt beratem zu lassen - evtl. wissen die dort genaueres! Können die nicht weiterhelfen, würde ich mich mit der Anwältin (die du schon hast) und mit Kind zusammensetzen. Findet ihr auch hier keine Lösung, bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig als einen Anwalt zu beauftragen, der US- Zulassung hat und sich damit womöglich besser auskennt. Schweifen lassen würde ich das Ganze nicht, da das Geld dem Kind zusteht und gerade jetzt mit 18. Jahren auch notwendig ist (Führerschein, Auto, Studium, Wohnung etc. ...) Vor allem dann nicht, wenn dein Kind eh keinen Bezug zum Vater hat. Also ich kann nur sagen, dass uns der Unterhalt von meinem Vater ab da ziemlich gefehlt hat (wollte auch nicht mehr zahlen - obwohl wir regelmäßig und guten Kontakt haben - und wusste wohl, dass ich nicht auf seine Zahlungen beharre; hat es also mal schön ausgenutzt, dass ich so bin wie ich bin). Lasst euch nicht abwimmeln - es gibt immer Wege auch bis zur USA, um den Unterhalt zu bekommen! Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen! LG


taram

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Antwort auf Beitrag von JaLu9116

Ja, klar gibt es immer Wege auch bis zur USA aber die Anwälte muss sie selber zahlen und das Geld muss man erst Mal haben


momworking

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Antwort auf Beitrag von spiky73

Hi du! Also, wenn es hier nach deutschem Recht geht, dann kann ich dir weiter helfen, denn die Beratung diesbezüglich beim Anwalt haben wir gerade durch. Wenn es nach US Recht geht, bin ich raus. Sicher ist: Das JA macht gar nix mehr, außer eventuell nochmal Fragen zu beantworten. Da du keine Beistandschaft für das Kind hast, hast du hoffentlich gut dokumentiert, was der Vater wann gezahlt hat. Das könnte relevant werden, wenn das Kind irgendwann ihm unterhaltspflichtig wird. Wobei nach meinem Kenntnisstand auch er da in der Pflicht wäre, darzulegen, was er wann bezahlt hat. Aber das war ja nicht deine Frage ;-) Ich kann dir gerne berichten, was unsere Anwältin uns (nach deutschem Recht!) erklärt hat. Dann schick mir bitte eine PN, ich will das hier nicht so breit latschen. Beste Grüße und starke Nerven gewünscht!


desireekk

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Antwort auf Beitrag von spiky73

... jetzt hab ich erst den anderen Beitrag gesehen und beantwortet.... Mein halbwegs fundiertes US-Wissen sagt: "USA" ist in diesem Fall NICHTS. Du musst wissen, in welchen Bundesstaat er lebt: Unterhalt ist Staaten-Sache. Grundsätzlich kann das Kind in D klagen, soll den KV in USA angeben. Er wird angeschrieben und geladen als Beklagter. Gleichzeit kannst Du auch rausfinden welches government department im jeweiligen Bundesstaat den child support bearbeitet. Hier bei mir ist es das Finanzministerium (dor = department of revenue). Denen würde ich den Titel etc. übersetzt zukommen lassen (ich würde es ggf. erst Mal mit einer einfachen Übersetzung versuchen, kannst ja selbst machen). Sie werden ihn anschreiben. Da nicht gezahlter Unterhalt in den USA sicherlich KEIN Kavaliersdelikt ist, könnte ihn das ggf. schon aufrütteln. Ansonsten eben: in D klagen,. dann das Urteil an das Finanzministerium zuleiten zur Vollstreckung. Wichtig: ihn sofort in Verzug setzen! Ggf. schickt Du mir den Brief noch schnell und ich schicke ihn registered weiter. LG D meine Emailadresse hast Du noch?


spiky73

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Ja, ich müsste sie noch haben (abgespeichert), habe dir aber bei FB eine Nachricht geschickt. Vielleicht hast du sie schon gesehen? LG, Martina


desireekk

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Antwort auf Beitrag von spiky73

Habe sie gesehen und dir inzwischen auch ein paar (wenn auch nur sehr kurze) Emails geschickt. LG D