Elternforum Alleinerziehend, na und?

Trennungszeitpunkt

Trennungszeitpunkt

WolKa

Beitrag melden

Muss der Partner mit der Trennung einverstanden sein, oder kann ich einfach Trennung einleiten und Unterhalt bekommen? Hab am FR den 2.Termin zur Trennung. Mein Mann möchte erst die Trennung bei Auszug


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von WolKa

Notfalls lässt Du ihm über den Anwalt ein Schreiben zukommen, in dem der Trennungszeitpunkt von dir festgelegt wird. Es kommt darauf an, seit wann ihr "getrennt von Tisch und Bett" lebt, nicht wann er auszieht. Er muss das nicht mögen, darf das aber eben auch nicht nach gut dünken festlegen.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von WolKa

Wenn du ab genau jetzt nichts mehr mit ihm zusammen machst, er seine Wäsche und seinen Einkauf macht und ihr natürlich auch getrennt schlaft wird er sicher raffen, dass ihr getrennt seid. Mit Unterhalt ist das aber sicher eine andere Geschichte. So lange IHR ZUSAMMEN wohnt und zusammen die Kinder versorgt... warum sollte er dir oder den Kindern dann Unterhalt zahlen? Nimms mir nicht übel aber da würde ich dir einen Vogel zeigen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Wird nur schwierig, wenn nur er Einkommen hat und sie keinen Zugang zum Konto. Dann könnte sie ja noch nichtmal Essen kaufen.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von WolKa

Was zum Geier ist ein 2.Termin zur Trennung? Was macht man da und wo ist der Termin? Meine Scheidung ist zig Jahre her. Da lief das irgendwie unkomplizierter.


Princess01

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von WolKa

Also unser Trennungszeitpunkt ist der Tag der Ummeldung. Somit wissen ja beide bescheid. Ab da gab's auch Unterhalt, UHV und Hartz 4. Meiner zahlte aber von sich aus gleich, so ist aber nicht jeder Mann. Für die Scheidung ist es schon wichtig sich zu einigen, sonst wird das Trennungsjahr unnötig hinausgezögert. Auch da kannst du alles selbst in die Hand nehmen (Prozesskostenbeihilfe und Beratungskostenübernahme).


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Princess01

Nein, der Trennungszeitpunkt ist der, an dem ein Partner sagt, er will nicht mehr und das Paar ab da nicht mehr zusammen agiert. Also kein gemeinsames Kochen mehr, keine gemeinsame Wäsche, etc. Selbst wenn das Ex-Paar noch mal Sex haben sollte, ist das nicht zwingend kein Grund, den Trennungszeitpunkt zu verschieben. Der Bezug von staatlichen Leistungen hingegen ist an den Auszug gebunden. Das hat aber grundsätzlich nichts mit Trennung an sich zu tun.