Elternforum Alleinerziehend, na und?

@Thema Unterhalt

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katte80

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wo wir grad dabei sind:) Wenn eine Frau neu heiratet, "muß" sie Unterhalt einfordern? Das Einkommen ist: Option a) Sie erhalten gar keine Sozialleistungen (also Wohngeld/aufst. Hartz4 etc....) Option b) Sie erhalten "nur" Wohngeld/Kinderzuschlag. Und falls man muß, wie wirds gemacht? Fragen über Fragen LG Hatte es aus Versehen im Sparen Forum gepostet. Glaub hier kennen sich mehr aus *g*


Pamo

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Antwort auf Beitrag von katte80

Wie meinst du das, von wem soll sie evtl. Unterhalt einfordern müssen?


katte80

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Den Unterhalt vom Ex-Mann, wenn ein gemeinsames Kind da ist, sie aber neu geheiratet hat. LG


Pamo

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Antwort auf Beitrag von katte80

Unterhalt fürs Kind muss natürlich weiter laufen. Unterhalt für sie selber kriegt sie nicht mehr vom Ex.


katte80

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hi, danke für die Deine Antwort. Ja klar, für sie selber nicht. Sagen wir mal, er hat noch nie bezahlt und sie hat bis dato nur Geld über Hartz4 + KiGeld bekommen. Seit der Heirat aber gar kein Unterhalt mehr vom JA, alles lief über Hartz4. Nun hat sich die SItuation geändert, EInkommen ist da. Siehe 1.Beitrag. "Muß" sie den Unterhalt jetzt einfordern? Und wenn ja, wie läuft das?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von katte80

Ich verstehe jetzt, sie hat Unterhaltsvorschuss bekommen und der ist mit der Heirat natürlich eingestellt worden. An ihrer Stelle würde ich beim JA eine Beistandschaft einrichten. Die werden ihr dabei helfen, Unterhalt einzutreiben. Wie man Unterhalt einfordert? Indem sie dem KV ein Brieflein schreibt in dem sie ihn dazu auffordert ab sofort mit heutigem Datum den Kindesunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen und auf ihr Bankkonto (Kto-Nummer und BLZ angeben) zu überweisen. Zwecks Einkommensfeststellung möge er Einkommensnachweise zur Verfügung stellen. Falls er ein Geringverdiener ist, dazu schrieben dass er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat und sich dementsprechend um mehr Arbeit bemühen. Wenn das JA zu doof ist, um ein solches Schreiben im Rahmen ihrer Beistandschaft rauszusenden, selber einen Anwalt aufsuchen und von dem rausschicken lassen. Aber mal ehrlich, wenn die Dame den KV bis zu ihrer Heirat nie zum Zahlen aufgefordert hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht groß, dass sie es nun tut. Und ja, sie MUSS den Unterhalt fordern und eintreiben, sie vertritt die Rechte des Kindes und das Kind ein Recht darauf. Die Mutter darf nicht für das Kind auf Unterhalt verzichten.


katte80

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Bis zur ihrer Heirat gab es UHV. Angeblich hätte er auch nicht soviel Geld. Die RAin in dem Fall war auch -sagen wir mal -leicht herablassend. Sie wollte ABR und man sagte ihr, da sie ja Hartz4 beziehe, wolle man ja nicht auf Kosten der Steuerzahler so ein Tohuwabohu machen.. Also ok. Zuerst JA und dort Beistandschaft. Danke nochmal für die Info:) LG