Elternforum Alleinerziehend, na und?

schweigepflicht

schweigepflicht

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo , nun poste ich auch hier einmal , vielleicht hat jemand ahnung.... ich habe eine rechtliche frage an euch an eine behörde gerlangen dinge einer mediation, die dort eigentlich nichts verloren haben. der mediator behauptet es wurde mündlich eine schweigepflichtsentbindung vereinbart, welchea so aber nicht war. wie rechtsgültig ist diese behauptung ? es ging um eine richterlich angewiesene mediation bei einer umgangsangelegenheit. dem jugendamt wurde der verlauf dessen sofort mitgeteilt , obwohl dieses damit nichts zu tun hat und auch nicht soll. ich habe definitiv nicht mündlich oder schriftlch eine aussage zur schweigepflichtsbefreiung gemacht. danke und lg


Holzkohle

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Soweit ich das jetzt auf 10 bei google ausgespuckten Seiten sehen konnte, muss eine Schweigepflichtsentbindung SCHRIFTLICH stattfinden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Holzkohle

danke dir!


Marianna81

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ist diese gültig


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Wie kommst Du darauf, dass die nur schriftlich gemacht werden darf? Man hat "nur" ein Beweisproblem, wenn man sich die Einwilligung nicht schriftlich geben lässt. Wenn es aber gar nicht zu einer Situation kommt, in der die Zustimmung bewiesen werden muss, ist eine mündliche Einverständniserklärung gültig.


Garnele08

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, kann es evtl. aufgrund des richterlichen Entschlusses sein, dass das Jugendamt automatisch einbezogen wird, da es sich um eine Umgangsangelegenheit handelt? LG


Limayaya

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hmmm, wir hatten damals auch richterlich aufgebrummte Mediationsgespräche bei der Psych. Beratungsstelle. Der Richter hatte uns auch darauf aufmerksam gemacht, dass -selbstveständlich- die Ergebnisse dieser Gespräche ans JA weiter geleitet würden. Im Verfahrensbeschluß stand dann "beide Elternteilen entheben die psych. Beratungsstelle der Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt"