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Reisepass, wir haben ihn immer noch nicht

Reisepass, wir haben ihn immer noch nicht

32+4

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vor 5-6 wochen hatte ich den reisepass für kind1 (13 jahre) beantragt und bezahlt. abholen darf ich ihn erst mit der negativbescheinigung. kinder sind seit 7 jahren alleine mit mir zusammen unter einer adresse gemeldet, alte negativbescheinigungen waren der sachbearbeiterein zu alt. sie selber bekam keine auskunft beim jugendamt. und ich habe 5 briefe ans jugendamt geschrieben, telefoniert....nix krank, urlaub, noch mehr anfragen als meine würden auf dem tisch liegen. sind bislang die ausreden. zuständig ist hier eben das geburtsjugendamt und das ist bei kind1 nicht hier und stellte sich in der vergangenheit immer etwas quer mit unterlagen. kind1 verpasste das pfingstferienlager ohne ausweis und sein sommerferienlager steht auf der kippe. nächste woche geht es los, ohne gültigen ausweis darf er nicht mit. ich platze hier bald. und die gemeinde stützt sich auf Paßgesetz (PaßG) § 6 Ausstellung eines Passes (1) [...]. Für Minderjährige und für Personen, die geschäftsunfähig sind und sich nicht nach Satz 5 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat.[...] schade, dass gemeinde, verwaltung, jugendamt oder kommunalpolitiker es an anderen stellen nicht immer selber so genau mit vorschriften sehen. aber ich kann ja nicht immer einen leserbrief in die zeitung setzen drückt mir mal die daumen, dass wir den reisepass bis zum letzten schultag haben, sonst fällt das ferienlager auch ins wasser


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von 32+4

aber warum hast du das erst vor 5-6 wochen gemacht, hier kann es selbst 6-8 wochen dauern bis der pass kommt. wenn das kind 13 ist, dann ist der alte ja schon nen jahr abgelaufen, klar ist das ärgerlich , das die langsam arbeiten, aber du hast ja auch über ein jahr zeit gehabt oder?


32+4

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

meine negativbescheinigungen müßen tagesaktuell sein oder nicht älter als 1 monat somit hätte ich auch letztes jahr das gleiche problem gehabt. btw: er braucht einen elektronischen reisepass. ein andere oder normaler ausweis hätte nichts gebracht. und das wußten wir erst dieses jahr


sara31

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Es gibt doch auch einen Paragraphen, dass besagt, dass wenn man nachweisen kann, dass das Kind bei dir gemeldet ist, du die Negativbescheinigung nicht brauchst... Kann es leider jetzt nicht finden auf die Schnelle. Lass Dich beim Jugendamt doch zum Leider durchstellen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von sara31

hab ich schon gesucht der link hier im forum führt ins nichts, den ich gefunden habe kind2 und 3 haben ein anderes jugendamt. das geht da fix und sogar telefonisch, wenn eine behörde anruft. über die habe ich es auch schon versucht. die haben auch noch kein schreiben erhalten, dass sie an mich schicken könnten. meckern aber auch, dass das total unnötig kompliziert ist zumindest möchte das jugendamt von kind1 nun kein geld mehr haben für die negativbescheinigung


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von 32+4

ich hatte den neuen für den Sohn letzte Woche gemacht. Den Pass konnte ich direkt abholen. ….


32+4

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

den kann man nicht sofort mitnehmen unser war da schon relativ schnell zur abholung bereit


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von 32+4

des Kindes. War aber auch direkt abzuholen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

schön :-( hier stehts auch online bei der gemeinde nachweis sorgerecht


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von 32+4

...


sunshine59

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hallo, schau mal hier in diesem Forum. Da wird auch der Paragraph der Verwaltungsvorschrift bezüglich Reisepass bzw. Personalausweis Kinder benannt. http://www.allein-erziehend.net/forum/beitrag90635.html#post2095422 Post 20 und 22 Du kannst dich auf Paragraf 6.1.3.4 der Ausführungsbestimmungen zum Passgesetz berufen. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z.B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt. Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken. Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung vorzulegen. *** Bedeutet: Lebt Kind länger als ein halbes Jahr beim Betreuungselternteil, ist dort gemeldet und ist kein Verfahren bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts anhängig, ist der Ausweis einzig und allein auf Antrag des Betreuungselternteils auszustellen. Alles andere müsste die Passstelle widerspruchsfähig begründen und belegen. So habe auch ich letztes Jahr den Personalausweis für meine Tochter (gemeinsames Sorgerecht mit KV) ohne seine Unterschrift bekommen. Klar hat die Bearbeiterin versucht mir den zu verweigern (viele kennen diese Vorschriften gar nicht richtig - schlecht geschult) aber ich habe den Ausdruck (im Internet zu finden) mitgenommen und ihn Ihr unter die Nase gehalten. Daraufhin bekam ich den Persi mit Grummeln ausgehändigt. Lass dich dort nicht wegschicken sondern verlange ansonsten den Vorgesetzten. die kennen die Passvorschriften sehr wohl. Viel Glück und bleibe hartnäckig


32+4

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Antwort auf Beitrag von sunshine59

ich hatte hier anfang mai getippt und antworten bekommen. war dann nochmal bei der gemeinde und bekam eben schriftlich die info, dass das jugendamt keine auskünfte an die gemeinde erteilt und ich ohne negativbescheinigung den ausweis nicht abholen darf. (deshalb hat sich ein expressreisepass auch nicht gelohnt) garniert war das dann, siehe ausgangspost, hiermit: Paßgesetz (PaßG) § 6 Ausstellung eines Passes (1) Der Pass wird auf Antrag ausgestellt. § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung. Im Antragsverfahren nachzureichende Erklärungen können im Wege der Datenübertragung abgegeben werden. Der Passbewerber und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Stellung des Antrags nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt nicht für einen handlungs- oder einwilligungsunfähigen Passbewerber, wenn eine für diesen Fall erteilte, öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorliegt. Für Minderjährige und für Personen, die geschäftsunfähig sind und sich nicht nach Satz 5 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Der Passbewerber und sein gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter sollen persönlich erscheinen. Ist der Passbewerber am persönlichen Erscheinen gehindert, kann nur ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. (http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html ) die gemeinde beruft sich (mündlich) auf 6.1.3.2 Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Die Personensorge umfasst regelmäßig das Recht zur Aufenthaltsbestimmung (§ 1631 Absatz 1 BGB). Nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass dem Sorgeberechtigten das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch gerichtliche Entscheidung entzogen worden ist (z. B. ein entsprechender Hinweis des anderen Elternteils), hat die Passbehörde Nachweise zur Antragsbefugnis zu verlangen. und fordert deshalb grundsätzlich die negativbescheinigung! vorgesetzer 1 raum weiter einwohnermeldeamt ebenfalls jeder schiebts auf den anderen bei kind 2 und 3 wird die negativbescheinigung auch immer verlangt, aber da gehts eben sofort beim jugendamt


32+4

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Antwort auf Beitrag von 32+4

ich konnte ihn mit kind1 beantragen, OHNE aktuelle negativbescheinigung aber ich darf ihn eben leider nicht abholen ohne die aktuelle bescheinigung


sunshine59

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Da du Alleinerziehend bist greift der Artikel 6.1.3.4. Siehe auch hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/beantragung-eines-passes-bei-gemeinsamer-sorge_085901.html Von einer Anwältin.


sunshine59

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Dann lass dir die Ablehnung schriftlich geben. dazu sind die verpflichtet. Darauf schriftlich Widerspruch einlegen und auch beim Jugendamt vorstellig werden. Notfalls zum Amtsgericht und beim Rechtspfleger nachfragen. Die haben da ziemlich viel Erfahrung.


sunshine59

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Du hattest geschrieben: "..6.1.3.2 Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Die Personensorge umfasst regelmäßig das Recht zur Aufenthaltsbestimmung (§ 1631 Absatz 1 BGB). Nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass dem Sorgeberechtigten das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch gerichtliche Entscheidung entzogen worden ist (z. B. ein entsprechender Hinweis des anderen Elternteils), hat die Passbehörde Nachweise zur Antragsbefugnis zu verlangen...." Hat der Bearbeiter konkrete Hinweise auf das beschriebene? Nein?! Dann ist es nicht notwendig. Solche Hinweise könnten im Melderegister stehen. Lass dir einen Auszug (dein Recht) beim Einwohnermeldeamt ausdrucken. Steht da nix, haben die auch keine Handhabe dir den Ausweis zu verweigern. kannst denen auch den Auszug vorlegen. Bei so ungebildeten Bearbeitern hätte ich mir längst die Ablehnung schriftlich gegeben und wäre beim Amtsgericht oder Anwalt. ich habe das Gefühl die spielen Machtspielchen mit dir. Abteilungsleiter unbedingt verlangen und sich von dem nicht seine Hausvorschriften sondern das Passgesetz vorlesen und überlegen lassen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von sunshine59

nein, nicht nur mit mir. das ist grundsätzlich hier so wir planen ein sommerfest in einer schule. die behörden drehen völlig am rad und haben zig hürden gebaut. die SB meinte anfang mai, ich könnte ja mit dem kind ins ausland abhauen (und dabei kindmittel und kleinstkind hier alleine lassen ohne e-pass? ) - mal davon ab, dass ich das rechtlich sogar mit allen 3en dürfte..- versuch mal einem in der verwaltung zu sagen, dass da was nicht richtig ist. dann hat man ganz schlechte karten in zukunft. kenne ich schon. ich habe ja noch 1 woche zeit. harte, gerechtfertigte, geschütze fahre ich im zweifel eh wieder auf. mich wurmts, dass die das auch immer drauf ankommen lassen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Mal an die Vorgesetzten gegangen? Sowohl im Bürgerbüro (mit Verweis auf den bereits genannten Paragraphen) als auch im Jugendamt?