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Gebrauchtfrauen „Jetzt denke ich fast immer bei Problemen in Zusammenhang mit Liebe: Geh weg mit deiner Herzscheisse!“ Wer das Lied „Herzscheiße“ noch nicht kennt, sollte auf You Tube.com „Herzscheiss“ eingeben und lauschen. Möglicherweise muss man beim Liedlauschen lachen, obwohl man gerade mit Heulen beschäftigt ist, weil einen der Mann hat sitzenlassen. Falls man ohne Job mit Kind dasitzt, wird man denken: „Herzscheisse ist nur eines von zwei sehr großen Problemen, die ich habe. Das zweite heißt „Geldscheisse“. Die durch Herzscheisse verursachte Geldscheisse regelt das Unterhaltsrecht. Seit dem 1. Januar gilt ein neues Unterhaltsrecht. Es hebt die Benachteiligung nichtehelicher Kinder auf, indem es die Bevorzugung ehelicher Kinder abschafft: Ab sofort haben alle Kinder nur noch Anspruch auf drei Jahre häusliche Vollzeitbetreuung. Danach ist ihnen zuzumuten, einen Kindergarten zu besuchen, damit die Mutter Geld verdienen kann, falls der Vater ihr kein Hausfrauenleben finanzieren will – zum Beispiel weil er ein neues Leben mit neuer Frau und neuem Kind angefangen hat. Wenn das Neukind jünger ist als drei, die Gebrauchtkinder aber schon älter, hat die Neufrau vorrangig Anspruch auf Unterhalt, die Gebrauchtfrau muss arbeiten. Hat der Ex viel Geld, muss er ihr noch ein paar Jahre Aufstockungsunterhalt zahlen. Hat er nicht viel Geld, bleibt für die Gebrauchtfrau wenig oder nichts. Es ist mein Job, mir zu gesellschaftlichen Anlässen wie diesem eine Meinung zuzulegen, seit Monaten suche ich nach einer passenden, aber: Egal, welche Meinung ich ausprobiere, irgendwo kneift sie immer. Nicht mal „Emma“, das Thinkstyle-Magazin für die moderne Frau, kann helfen: „Der Tod der Hausfrau“, stellte „Emma“ fest, doch statt unter dieser Überschrift das Ende eines Lebensentwurfs zu feiern, fragte „Emma“ betreten: „Aber was passiert mit den Frauen, die sich in der Vergangenheit noch gutgläubig auf das Modell eingelassen hatten?“ Auf der Suche nach einer Meinung sprach ich mit einem Anwalt für Familienrecht. Der sagte:“Keine Ehefrau sollte mehr beruflich zurückstecken ohne einen Ehevertrag, der ihre Ansprüche im Trennungsfall regelt.“ Ich finde: Einerseits ist das neue Recht zeitgemäß. Sich auf die Ehe als lebenslange Absicherung zu verlassen, war schon immer riskant, von nun an gilt es per Gesetz als fahrlässig. Andererseits: Wie kann eine Politik, die bis heute als Ideal der Hausfrauen-Ehe nährt (Ehegattensplitting, Kinderbetreuungsunterversorgung), plötzlich die wirtschaftliche Eigenverantwortung aller Frauen verlangen – in einem Land, in dem Väter als Memmen gelten, wenn sie die Familienarbeit mit Frauen teilen, und Frauen rund ein Viertel weniger verdienen als Männer? Immer, wenn ich über das neue Gesetz nachdenke, enden meine Gedanken bei dem neuen CD-Player in unserem Wohnzimmer. Offiziell habe ich das Ding meinem Mann geschenkt, in Wirklichkeit benutze ich es viel öfter als er. Ähnlich ist das neue Unterhaltsrecht: Offiziell ist es für die unehelichen Kinder gemacht. In Wirklichkeit profitieren vor allem die, die sich den Luxus eines ganz neuen Lebens von nun an nicht nur wünschen, sondern auch leisten können – die Männer. Ich jedenfalls kenne keine einzige Frau, die mit 42 Jahren den Teilzeit arbeitenden Hausmann und die halbwüchsigen Kinder verlassen hat, um mit einem 29-Jährigen noch einmal ganz von vorn anzufangen. Das ist keine Meinung. Das ist eine Feststellung.
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