Patti1977
hallo, es betrifft mich nicht, daher frag ich mal für meine freundin. Situation: verheiratet, ein kind mit behinderung und pflegestufe, beide berufstätig. Bekommt sie Beihilfe für das Beratungsgespräch beim Anwalt? Ehegattenunterhalt muss sie selbst erklagen, wenn er nicht zahlt? Das geht ausschließlich über Anwalt und nicht mit Kindesunterhalt übers Jugendamt? Prozeßkostenhilfe würde sie eventuell bekommen, zählt da das Pflegegeld mit rein? Sachen, wo ich mir halt nicht sicher bin. Sie ist eine sparsame Maus, die es sich zur Not auch abspart aber fragen ist besser als hinterher ärgern.
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