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Erbe ausschlagen

Erbe ausschlagen

Mitglied inaktiv

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Hallo. Wie sieht das eigentlich aus, wenn ein enger Blutsverwandter stirbt, und man ist erbberechtigt - aber aufgrund von seit Jahrzehnten langen Streitigkeiten möchte man keine müden Pfennig von dessen "dreckigem" Geld. Darf man auch wenn man ergänzend SGB II Leistungen erhält das Erbe ausschlagen? LG Dura


FrauKrause

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Es soll ja Leute geben, die das - schuldenfreie - Erbe ausschlagen und damit zunächst der Anrechnung auf Hartz IV entgehen. Es soll auch Mittel und Wege geben, trotz Ausschlagung nach Absprache an das Erbe zu kommen.... Bin ja gespannt, was ein gewisser Herr dazu zu sagen hat. LG fk


mf4

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Ich wüsste nicht wie das Jobcenter das erfahren sollte.


Soie

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Warum soll die "Allgemeinheit" für dich aufkommen wenn du von dem Geld das du erben könntest, leben könntest?


Sunny76

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Sehe ich auch so..........ehrlich gesagt. Als H4-Empfänger hat man eher nicht die Wahlmöglichkeit, ob man Geld annehmen will oder nicht. Egal wo es herkommt.


Mitglied inaktiv

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also drüben im Aktuell bist du aber viel freundlicher gewesen zu mir ehemaligen ReNo und jahrelangen RUB'lerin... Tsts... warum wird denn gleich Betrug gewittert wenn man eine Frage stellt? Nein es geht mir wirklich darum, das jemand im Sterben liegt, zu dem ich seit 15 Jahren keinen Kontakt mehr habe, aber nunmal der Gesetzesfolge nach Erbberechtigt bin. Und das Geld um das es gehen wird ist für mich nur dreckig und stinkig. Mit diesem Teil der Familie habe ich schon einen langen Erbstreit hinter mir. Den will ich nie nie nie wieder haben. Deshalb geht es mir um eine Ausschlagung. Im übrigen meine lieben die mich hier gleich wieder "sozialschmarotzermäßig" anfahren - ich bin seit dem 2. Lebensjahr meiner inzwischen 8 Jährigen wieder berufstätig - und zwar durchgehend! Dank des fehlenden Unterhalts komme ich aber nunmal nicht aus den SGB II Leistungen raus - also hört auf mich hier immer gleich anzufahren wenn ich nur Hartz 4 erwähne! Das ist nicht zum ersten mal so hier - und dieser Ton gefällt mir überhaupt nicht. Danke!


Sunny76

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Falls Du mich meinst.....ich finde nicht, dass ich Dich sozialschmarotzermäßig angefahren habe. Dann schlag doch das Erbe aus. Das JC wird davon nix erfahren, außer es schwärzt Dich jemand an.


mf4

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Ich war damals nicht in Leistungsbezug aber... als mein Vater starb wusste keiner ob und wenn ja wie viel Geld er hat. Es hätte viel sein können (er war Politiker) aber es gab auch Verbindlichkeiten die unüberschaubar waren (Immobilien) und wir Kinder haben alle ausgeschlagen... OHNE zu wissen was da ist (denn man erfährt vorher natürlich nicht, ob was da ist) und... es war gut so... das Erbe anzunehmen hätte uns alle finanziell ruiniert.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Sunny, woher weißt du von einem Verstorbenen ob dicke Kohle da ist? Kann auch ganz anders sein und dann... ???


FrauKrause

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in "man"-Form so distanziert von Dir selbst geschrieben anscheinend, dass dies mißverständlich ist. Ich weiß/wußte nicht, dass Du bei Deiner Frage Dich selbst meinst. Es könnte jederMAN sein, der vorhat, das positive Erbve auszuschlagen. Wenn Du jetzt von Dir selbst schreibst in "man"-Form, kommt es so rüber, als würdest Du als Außenstehende schreiben oder würdest Dich am liebsten direkt von Deiner Frage/Deinem Verhalten distanzieren wollen. Warum? Meinst Du nicht, das wirkt merkwürdig und könnte mißtrauisch machen? Du kannst das gerne machen alles, mir allerdings wäre es zu heiß, weil ich immer Angst hätte, dass das JC irgendwie Wind davon bekommt. Ansonsten kann ich die Gefühle dabei schon verstehen, wenn man so ein schmutziges Erbe annimmt, würde es aber wohl doch annehmen, eben weil man dann lieber den ungeliebten Anverwandten als die Allgemeinheit zahlen lässt. Außerdem haben wir uns doch gestern im Aktuell gar nicht persönlich unterhalten wegen der Reno-Sache, oder??? Ansonsten bin ich natürlich nett und lieb, ich schreib doch einfach, wie ich denke. Ich bin halt recht ehrlich. So sehe ich das. LG fk


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich hab noch nie was geerbt. Ich dachte, man weiß vorher, um was es sich handelt? Hm ist wohl einen Bildungslücke


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

auch noch nie was geerbt... Andere waren bisher immer beliebter, netter, geschickter, besser im Monopoly-Spielen, schleimiger, gieriger, ach, was auch immer.... Wird auch so bleiben, glaub ich. Dann eben nicht! LG fk


Lauch1

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"In der Praxis bedeutet dies, dass Erben, die Arbeitslosengeld II beziehen, eine Erbschaft nur dann ohne weitere Konsequenzen ausschlagen können, wenn der Nachlasswert negativ ist. " Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erbschaft.html


mf4

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Ich nehme mal an, dass nicht jeder die finanzielle Lage des Verstorbenen kennt und somit schlägt man aus oder nicht OHNE zu wissen ob was "zu holen ist". Verstrittenes Familienmitglied... ich nehme nicht an, dass man da weiß was da ist.


Soie

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn sie schreibt, sie will nichts von dem "dreckigen Geld" geht man erst mal davon aus sie weiß das sie nicht nur Schulden Erben würde, . Ansonsten stellt sich die Frage doch nicht: wenn nur Schulden da sind, Erbe ausschlagen.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich habe die Frage so verstanden, dass der Nachlasswert positiv wäre.


Holzkohle

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ich habe das Posting auch so verstanden, dass die AP bereits weiß, dass es "was gibt", sie aber aus bestimmten Gründen damit nichts zu tun haben möchte. Hut ab, finde ich gut. Ich tippe auf - den Vater? Gesetzlich kenne ich mich damit nicht aus ABER es sollte doch jemandem, auch wenn er H4 bekommt, aus moralischen oder sonstigen Gründen möglich sein, eine Erbschaft auszuschlagen? Und offiziell weiß doch die AP wahrscheinlich nichts von den Vermögensverhältnissen des bald-Sterbenden, der sie beerbt. Eine Erbschaft also dann auszuschlagen ist für mich normal und vertretbar!


ungewohnt

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Moralische Problematik: Wenn dir bekannt ist, dass Vermögen vorhanden ist und du erbst: Finde ich nicht, dass du dir die "Animositäten" leisten kannst, das Erbe auszuschlagen. Weil DU eben auch von mir als Steuerzahler finanzierst wirst. Ob das jemand mit bekommt, dass du das Erbe ausschlägst, weiß ich nicht. Es könnte auch noch nach zig Jahren zum Problem werden, wenn es bekannt wird. Erlaubt wird eine Ausschlagung von Erbvermögen sicher nicht sein. Persönlich kann ich dich verstehen, ich würde auch bei gewissen Personen das Erbe ausschlagen.


Pamo

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Ich versteh das jetzt so: Du wirst einen gewissen Betrag erben, jedenfalls formal, doch das Eintreiben des betreffenden Betrags würde die Hölle. Also möchtest du das lieber erst gar nicht anpacken. Warum tust du dann nicht einfach nichts? Du brauchst das Erbe doch gar nicht auszuschlagen, um es nicht zu erhalten. Du verzichtest einfach darauf, deinen Anteil zu fordern. Und gut ist es. Und wenn die staatlichen Förderstellen davon hören sollten, dann kannst du es doch so erklären wie es ist: Du hast nicht das Geld, um einen RA zu beauftragen, um den dir zustehenden Anteil einzufordern.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Falls sie in der Erbfolge ganz oben stehen sollte dann muss man ausschlagen oder man ist Erbe. Nichtstun heißt dann erben.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von mf4

Dann kommt die Kohle aber auch und man muss nicht kämpfen und in der Kacke rühren, um das Geld zu kriegen passt also irgendwie nicht


shinead

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>>Ich versteh das jetzt so: Du wirst einen gewissen Betrag erben, jedenfalls formal, doch das Eintreiben des betreffenden Betrags würde die Hölle. Also möchtest du das lieber erst gar nicht anpacken. Wo steht denn das? Vielleicht existiert noch ein Ehepartner und vielleicht besteht ein Berliner Testament der Eheleute. Dann wäre hier ggf. ein Pflichtteil eingeklagt werden. Den Pflichtteil müsste man aber in diesem Fall nicht ausschlagen. Da darf man so tun, als wisse man nichts vom (baldigen) ableben des Herrn X und wird beim Ableben des anderen Elternteils automatisch benachrichtigt (und müsste dann ggf. ausschlagen). Hier steht aber, man ist erbberechtigt und möchte ausschlagen (was nicht auf einen Ehepartner und ein Berliner Testament hindeutet).


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das ist nicht so einfach. Wenn es einen Vorerben gibt, dann kann man tatsächlich die Füße stillhalten und nichts tun - dann werden die Behörden erst aktiv, wenn der Vorerbe stirbt. Etwas anderes ist es, wenn man direkter Erbe ist. Dann braucht man einen Erbschein, um zum Beispiel vom Konto abzuheben, das Haus zu verkaufen oder einfach generell an das Erbe heranzukommen - und den gibt es nur, wenn ALLE Erben ihn gemeinsam beantragen, oder eben aktiv die Erbschaft ausschlagen. Erbstreitigkeiten finden in D so gut wie nie darüber statt, wer erbt, sondern über die Höhe und/oder die Aufteilung. Weil die Erbfolge gesetzlich geregelt ist und weil alle Verwandten irgendwo behördlich gemeldet sind. Es hilft auch nicht, wenn der Erblasser den Tierschutzverein als Erben einträgt, denn die gesetzlichen Erben haben Anspruch auf einen Pflichtteil.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

>>haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Wenn das Erbe "gut vorbereitet war", dann ist der Pflichtteil sehr einfach geklärt. Erbstreitigkeiten belasten m.E. nur dann, wenn es sich um Menschen handelt, die man eigentlich liebt. Hier scheint das Thema eh schon durch zu sein.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ja, aber wie oft ist das Erbe gut vorbereitet? Ich kenne viel zu viele alte Menschen, die sich vor dem Testament drücken. Leider! Das letztere sehe ich differenzierter. Aus Erfahrung. Erstens: Auch Haß oder Verachtung sind intensive Gefühle, die sowas emotional kompliziert werden lassen können. Und schließlich kann man als völlig Unbeteiligter quasi zwischen die Fronten geraten, was dann in sich belastend ist.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Wir haben das gerade mit dem Erbe meiner Oma durch. Ja, die Gefühle sind doof, man kann sich über die anderen ärgern (so wie meine Mom), man muss es aber nicht (Zitat von Dir *lach*). Wenn ich relativ unbeteiligt einfach aus den Ausgang des "Erbstreits" warte. Einfach nur auf Nachfragen des Notars warte und diese zügig beantworte, muss ich das nicht an mich ran lassen. Es kann der TE egal sein, ob sie 1000 Euro mehr oder weniger bekommt und wann sie das Geld erhält. Wenn es kommt, kommt es und das Amt wird seine Berechnungen starten. Wirklich vermögende Menschen haben einen "Private Banker", der sich um solche Dinge wie Vermögensaufstellungen kümmert. Natürlich kümmert er sich nicht um das Testament selbst, aber er hält auch über verschiedene Banken hinweg die Zahlen zusammen und legt diese dann dem Notar vor. Das bietet jede Bank an. Kommt nur auf den Kontostand an.


shinead

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Ein positives Erbe auszuschlagen muss man sich leisten können. Sorry, aber im ALG II Bezug kann man das nicht. Da nimmt man Monat für Monat Geld von vielen Idioten an. Unter anderem auch von denen, mit denen man sich zerstritten hat (der Blutsverwandte im Sterben zahlt schließlich auch Steuern). DA ist man sich offensichtlich nicht "zu fein" dazu. Also: Erbe annehmen, falls es kommt. Vielleicht ist auch der im Sterben liegende Blutsverwandte klug genug sein Vermögen eher dem Tierschutzverein zu vermachen, als zerstrittenen Verwandten. Testamente zu ändern ist ja immer möglich.


Ralph

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ich habe eben am Rande einer Dienstbesprechung den Fall mal mit Teamleitung und zwei Kollegen besprochen. Grundsätzlich ist es so, daß ein Erbe, sofern es etwas zu holen gibt, anzutreten ist. Das ist ein gesetzlicher (Erb-) Anspruch, der als sogenannter vorrangiger Anspruch zu realisieren ist. Moralische Apsekte zählen hierbei nicht. Dies gilt natürlich nur, wenn der/die Betreffende weiß, daß es etwas zu erben gibt. Im Normalfall wissen Kinder ja auch ungefähr, wie es um die Finanzen der Eltern bestellt ist. Wenn das unklar ist, man also nicht genau weiß, ob Guthaben oder Schulden geerbt werden, kann das Jobcenter natürlich den Erbschaftsantritt nicht erzwingen. Da in diesem Fall aber offenbar gesichert ist, daß der Erblasser Vermögen hinterläßt, ist das Erbe anzutreten und zu melden. Auf einem anderen Blatt steht, inwieweit das Jobcenter von der Erbschaft Wind bekommt. Das aber geht in Richtung Betrug, und gerade angesichts der Meldungen an die Bundesamter kommt jeder Zinsertrag früher oder später auch beim Jobcenter an. Und das kann zu sehr unangenehmen Fragen des Jobcenters führen. Das muß jeder selbst für sich wissen, ich halte das allerdings für Roulettespiel. Viele Grüße Ralph


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Ralph

wenn man aber weiß, dass das Geld "dreckig" ist, wie die AP schreibt, vermuten wir hier einfach mal kriminelle Machenschaften oder so *gg* - macht man sich dann als Erbe nicht irgendwie.. naja mit strafbar?! Und wenn dem so sein sollte, was passiert im Falle des Erbantritts bei einer nahestehenden Person - kann man da nicht dem Erben unterstellen, er hätte davon gewusst? Also ich spinne jetzt mal richtig rum, das Geld ist aufgrund Drogenhandels "da" - und ICH erbe das. DAS ist dann ok? Wenn ich ein offensichtlich geklautes Auto kaufe und dann steht die Polizei vor der Tür, dann werde ich u.U. ebenfalls haftbar gemacht. Ist es dem Amt da egal, woher das Geld kommt? Bei mir stünde da tatsächlich die Moral an erster Stelle. Stirbt der KV von meinem Sohn, tritt dieser ins Erbe ein. Ich habe mir darüber wirklich inzwischen schon Gedanken gemacht - denn auch sein Geld ist "dreckig", es resultiert aus Schwarzverkäufen von irgendwelchen Sachen und aus Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ist hier ein ganz großes Thema. SOWAS soll das Kind annehmen?


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

... davon abgesehen kann man das ja dann auch anzeigen, damit das geprüft wird. Entweder man hat handfeste Informationen und nicht nur Mutmaßungen, nennt Roß und Reiter und hilft bei der entsprechenden Aufklärung, oder man nimmt das Erbe an, wenn man weiß, das Erbmasse vorhanden ist. Diese moralischen Bedenken kann man sich bei H4-Bezug nicht leisten. Und was den Kauf eines geklauten Autos angeht, so ist das strafrechtlich völlig irrelevant, solange man gutgläubig ist und von dem Diebstahl nichts wußte. Andernfalls ist das Hehlerei. Ob Einkommen aus kriminellen Handlungen Einkommen im Sinne des SGB II sind... die Frage beantwortet sich selbst. Mit der Erbschaft sieht es nicht anders aus, nur muß es da eben auch klar bewiesen sein, daß die Erbmasse illegal ist. Behauptungen muß man beweisen, auch in solchen Fällen. Viele Grüße Ralph


mf4

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

ich spinne mit... Als Hilfe-Empfänger bist du verpflichtet auch Geld von einem Auftragsmord oder Banküberfall anzunehmen. Sonst bist du unten durch. Moralische Bedenken kann sich ein Hilfeempfänger nicht leisten.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von mf4

... dummerhafte Aspekte. Zeitverschwendung, ich steige aus der Diskussion aus. Von der Sachlage und fachlich ist alles zum Fall gesagt. Ralph


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

Genau. Weil solche Gelder auch immer auf offiziellen, deutschen Konten herumliegen, damit man sie brav versteuern kann.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Okay, das jemand seine Einkünfte aus Auftragsmorden versteuert hätte, habe ich noch nie erlebt (wäre auch ungünstig, da in den Fällen vom Finanzamt Meldung an die Polizei ergehen kann), aber z.B. Drogenhändler haben durchaus von Al Capone gelernt und versteuern ihre entsprechenden Einkünfte. Ob sie alles erklären, meine Güte, keine Ahnung, eine überzeugende Buchführung habe ich da noch nicht erlebt, aber sie versteuern... klar, nicht alle - aber die "vernünftigen Drogenhändler". ;-) Ansonsten finde ich - Moral muss man sich leisten können, in gewisser Weise. Als Bezieher von Sozialleistungen ein gesichertes Erbe auszuschlagen, weil man den Erblasser nicht mochte und fand, es sei "schmutziges Geld" - fände ich nicht akzeptabel, wenn man gleichzeitig weiter Sozialleistungen beziehen möchte, WEIL man das Erbe ausschlägt. Drogenhändler, Auftragsmörder oder Bankräuber zu werden, um aus dem Hartz-IV-Bezug raus zu kommen, das ist in erster, zweiter und dritter Linie keine Frage der Moral, sondern der kriminellen Energie.