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Besuchsverbot für Väter von unehelichen Kindern rechtswidrig Straßburg (dpa) - Deutsche Gerichte haben zwei Vätern zu Unrecht den Kontakt mit ihren unehelichen Kindern verweigert. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Richter sahen in dem Verbot einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie gaben den Klägern Recht, dass sie gegenüber geschiedenen Vätern nicht benachteiligt werden dürften. Die Bundesrepublik Deutschland muss nun eine Entschädigung von insgesamt 47 000 Euro bezahlen. Veröffentlicht von RZ-Online am 08.07.2003 13:00
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