maryplysch
Hallo zusammen, nun, nach mittlerweile 1und 3/4 J. gerennt lebend, möchte ich gerne die Scheidung einreichen. Dafür brauche ich ja einen Anwalt. Wieviele Termine brauche ich dort und was kostet mich der Anwalt pro Termin? Ist es so, dass ich diesen kpl. alleine bezahlen muss? Weil ich sozusagen die treibende Kraft bin? Mein Ex freut sich über jeden Monat, den wir noch verheiratet sind, denn schließlich darf ich ihm ordentlich Rentenpunkte abgeben *würg* Was will der Anwalt alles wissen, bevor am Gericht geschieden werden kann? Welche Unterlagen braucht er normalerweise? Eigentum haben wir GsD nicht, dadurch dürfte der Streitwert gering sein. Wie lange zieht sich so eine Scheidung hin? Ich will nun endlich richtig getrennt sein und überlege auch, meinen Mädchennamen wieder anzunehmen, trotz dass die Kinder dann anders heißen. Hat jemand von Euch damit Erfahrungen? Wenn ja, habt ihr die Kinder vorher gefragt? Ich bin über noch so kleine Hinweise, Tipps, Details dankbar. Will ja auch nix falsch machen. LG Mary
Wenn ihr euch einig seid, dann kannst du die Scheidung ohne Gedöns einreichen durch einen Anwalt. Du brauchst einiges an Papieren (Heiratsurkunde, das ganze rentengedöns usw) , dann kannst du prozesskostenhilfe beantragen, das hat meine Anwältin für mich getan. Ich hab für die Scheidung keinen Cent bezahlen müssen. Bis zum Termin der Scheidung kann es unterschiedlich lang dauern, je nachdem was das Gericht so zu tun hat. Ich hab sie im januar eingereicht und wurde am 1. Sept geschieden. Tat überhaupt nicht weh und dauerte ca 10 min. Er braucht keinen Anwalt, wenn du was von ihm haben willst, ist das eigentlich Ideal wenn er keinen hat.
2002 Scheidung eingereicht, April 2004 geschieden. Prozesskostenhilfe. Berechnet wurde nach Streitwert und nicht nach Häufigkeit der Termine. 2011 wurde ich angeschrieben, ob sich meine finanzielle Situation verändert hat und ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss. Zu dem Zeitpunkt war dies nicht der Fall und man hat mich informiert, das man zu einem späteren Zeitpunkt dies nochmal überprüfen würde. Ich habe den Ehenamen bis letztes Jahr behalten und nur abgelegt, damit mein Kleiner bei der Geburt nicht den Namen meines Ex-Mannes bekommt, da er ja nicht der Vater von ihm ist. Das habe ich mit meinen Kinder besprochen (damals 14 u. 15 Jahre)
Ich habe keine Quelle und es auch nur in einem Bericht irgendwo gelesen. Aber da hieß es, dass Rentenpunkte ab Trennung nicht mehr geteilt werden! Nicht erst ab Scheidung....
Meine Scheidung war 2002. Rentenpunkte durfte ich für das gesamte Trennungsjahr abdrücken. Grrrrrrrrrrrrrrr Erst ab dem Einreichen der Scheidung wurde nicht mehr berechnet. Prozesskostehilfe bekam ich in dem Sinn, dass die Scheidung in Raten bezahlt werden konnte. Wie oben schon geschrieben ging es um den Streitwert nicht um Termine. Alles Gute S.
Hallo, Prozesskostenhilfe darf nicht mehr zurückgefordert werden, wenn 4 Jahre vergangen sind, seitdem das Urteil rechtskräftig wurde. LG leaelk Zitat: Im Übrigen darf eine Aufhebung oder Beschränkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und damit eine Rückforderung gezahlter Beträge nicht mehr erfolgen, wenn vier Jahre seit der Rechtskraft des Urteils vergangen sind, siehe § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO.
Danke!! Das werde ich dann mal kopieren und mir gut zu den Akten legen, falls nochmal was kommt. Aber interessant, dass das Gericht mich trotzdem angeschrieben hat, die müssten das doch selber wissen :-o
zum geld kann ich dir nun nix sagen - ich bin h4 empfänger, daher lief das über beihilfeschein. ein termin, musste perso und eheurkunde mitbringen. hatte sicherheitshalber auch die geburtsurkunde von kindchen dabei. sie hat das alles hergerichtet, scheidung eingereicht. wir auf termin gewartet, hin. fünf minuten - sache erledigt.
hallo, die rentenpunkte laufen weiter bis die scheidung eingereicht wird!! ich hab meine anwältin einmal gesehen vor der scheidung, als ich sie eingereciht haben und dann ers wieder bei der scheidung selber! das ganze wird ca 1 jahr dauern, das ist hier z.b. schnell! versorgungsausgleich kann etwas dauer falls nicht alles klar ist hat man etwas rennerei, und wenn der ex sich zeit lässt kann das ganze sogar noch länger dauern. er muss der scheidung ja z.b. nicht zustimmen ist auch schon oft genug vorgekommen, dann wird aber nach 3 jahren auch ohne sein einverständis geschieden!! ihr könntet ja auch auf den versorgungsausgleich verzichten!
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