Conny2012
Hallo habe nächste Woche einen Termin beim Jugendamt, möchte mich in Bezug auf Beistandschaft informieren und evtl auch gleich beantragen / einrichten (wurde mir von der Unterhaltsvorschusskasse empfohlen) Nun meine Frage: Der zuständige Sachbearbeiter am Telefon mit dem ich den Termin ausgemacht habe hat gesagt er prüft dann nächste Woche ob ich überhaupt Anspruch habe bzw das Recht habe eine Beistandschaft einzurichten - muß man da irgendwelche Voraussetzungen erfüllen?? Dachte man kann das immer / jederzeit beantragen - wie oder was wird denn da geprüft? LG und Danke Conny
Bevor du geschieden bist, kannst du offenbar keine Beistandschaft einrichten - jedenfalls in Nürnberg. Lies mal hier. Vermutlich geht es darum, diese Punkte zu prüfen. http://www.jugendamt.nuernberg.de/elternweiter/allein_erziehen_beistandschaft.html Wer kann einen Beistand erhalten? Grundsätzlich kann jeder Elternteil, dem die elterliche Sorge für das Kind alleine zusteht, eine Beistandschaft beantragen. Seit April 2002 kann eine Beistandschaft auch beantragt werden, wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben; dann allerdings nur, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind beim antragstellenden Elternteil lebt. Sind die Eltern miteinander verheiratet, so kann der Beistand jedoch erst nach Rechtskraft der Scheidung tätig werden. Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es nicht an. Voraussetzung ist aber, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Die letzten 10 Beiträge
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln
- Freundin 36 verstorben mit 7 Monate alten Zwillingen allein
- Sie vermisst ihren Papa ….
- Trotz Jugendamt zusammenziehen mit Kind
- Umzug in die Heimat - eure Erfahrungen
- Kindergartenkosten