mama.frosch
eine schnelle frage, da ich so schön stromsparend haushalte, hab ich rund 50 euro gutschrift bekommen. muss ich das bei der arge melden? irgendwas zurückzahlen? nein, oder?
Du hast doch den Strom von Deinem Geld bezahlt. Also denke ich nicht. Die ARGE übernimmt ja nix.
Aber ich bin mir nicht sicher......ich krieg nie ne Rückzahlung
hast du überall energiesparlampen? das macht wirklich einiges aus.
Nein garkeine. Aber ich hab eher wenig Elektrogeräte (kein Trockner, kein Geschirrspüler). Von daher hälts sich in Grenzen.
Ich auch nicht... ich habe auch nicht vor für 100€ die Lampen zu wechseln (denn die sind sau-teuer) um 50€ Strom im Jahr zu sparen.
auch wenn du das von deinem geld bezahlt hast ist das in weitem sinne einkommen. ich halte es so wenn es unter 100 euro ist melde ich es nicht.denn bis rund 100 kannst du ja "dazuverdienen". alles darüber würde ich tunlichst melden bevor es irgendwer mal spitz kriegt udn du ärger bekommst
Bei uns ist es so, dass man das "Guthaben" nicht ausgezahlt bekommt, sondern es wird mit dem nächsten Abschlag verrechnet. Auch aus dem Grund ist das Guthaben kein Einkommen - du musst einfach nur weniger für den nächsten Abschlag zahlen. Da die ARGE keine Stromkosten extra übernimmt, sondern diese in deinem Bedarf eingerechnet sind, brauchst du auch nichts anzugeben. Freu dich einfach über ein kleines bißchen weniger, was du zahlen musst :-)
H4 selbst bezahlst.... dafür musst du nachzahlungen ja auch selbst tragen... anders bei den heizkosten...da fällt das + oder - der arge zu... ich hatte auch dieses jahr 114€ rückzahlung strom... und darf es behalten
wie ich schon schrieb. auch wenn du strom aus der eigenen tasche bezahlst. guthaben muss angegeben werden und wenns hoch genug ist wir das auch angerechent da das zuflusspprinzip zählt..heisst wenn du über einen bestimmten satz kommst (100 euro) wird dir das geld angerechnet weil du das ja in dem monat mehr hast. in ihrem fall hier nicht da es mit 50 euro zu gering ist. aber ich wäre vorsichtig das grundsätzlich IMMER so stehen zu lassen. bekommst du mehr und gibst das nicht an gibts ärger beim amt. es geht ja auch nicht wenn du was nachzahlen must (nicht bei strom ,das zahlt das amt eh ned) die hand bei vater staat aufzuhalten aber guthaben einzusacken ohne ton
aber irgendwie wäre das doch unlogisch, da es ja vom regelsatz bezahlt wird und eine nachzahlung von der arge ja auch nicht übernommen würde. außerdem würde man dann eigentlich dafür bestraft, dass man versucht sparsam zu leben. ich hab mal ein zeitungsabo gekündigt, daraufhin wurden mir 100 euro die vorher abgebucht wurden wieder gutgeschrieben, das hab ich bei der kontoauszugprüfung so gesagt und es war kein problem. dann müsste man ja zb auch krankenkassenrückerstattungen angeben und das ist doch kein einkommen sondern eine rückzahlung von etwas, das man zuviel bezahlt hat.
wie geschrieben gilt das zuflussprinzip...wenn du in einem monat mehr geld bekommst dann wird eben ab einem bestimmten satz angerechnet. mir geht das mit meinen betriebskosten genauso jedes jahr. ich lebe hier total sparsam und heize so gut wie nie und hab teilweise rückzahlungen von ca. 350 euro die vollabgezogen werden..soagr ohne 100 euro anrechnunge.da ist das sparen eigentlich auch völlig sinnfrei. die meisten geben das beim amt nicht an ..wissentlich oder unwissentlich. es gab hier schon die schönsten disskussionen deswegen. es mussten bisher alle die gutschrift angeben udn ggf verrechnen lassen. ebenso muss ich jetzt das geld der krankenkassenabrechnung voll angeben und es wird komplett abgezogen
Hm also ich hab mal einen alten Bausparer aufgelöst. Das Geld durfte ich auch behalten, weil ich es ja selber angespart hatte. Also kein Einkommen sondern nur eine Umlagerung vom Geld.
immer noch es gilt das zuflussprinzip. was als schonvermögen behalten werden darf ist speziell geregelt .stromguthaben gehören nicht dazu u.a. hier zu lesen und bei uns wird das auch so seit jahren praktiziert http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-stromkosten-guthaben-ist-einkommen3112.php http://www.sozialleistungen.info/news/24.07.2009-stromkostenerstattung-wird-auf-alg-ii-angerechnet/ ich wollt ja nur den hinweis geben...was ihr draus macht und in wie fern ihr das unter den tisch fallen lasst ist eure sache..aber bitte keinen falschen infos oder tips hier weitergeben.ich bin bei sowas mega vorsichtig
Hallo, es gab in der Anfangsphase von HartzIV im Frühjahr 2005, als die Bundesagentur für Arbeit aus Unwissenheit und Unerfahrenheit laufend das Rad der Sozialhilfe neu erfand, tatsächlich eine Phase von wenigen Monaten, wo Tagstromguthaben als einmaliges Einkommen angerechnet werden sollte. Die alten Hasen aus dem Sozialamt unter uns haben das gar nicht erst umgesetzt, weil es NATÜRLICH Quatsch ist, Guthaben zu vereinnahmen, Nachzahlungen aber nicht zu übernehmen. Das sah man dann sogar bei der Agentur wenig später ein... Tagstromabrechnungen sind Sache der Familien, im Guten (Guthaben) wie im Bösen (Nachzahlungen). Guthaben werden also NICHT angerechnet!!! Ich rate allerdings immer dazu, trotz Guthaben die monatlichen Abschläge um 4-5,- € zu erhöhen, um bei der nächsten Abrechnung kein blaues Wunder zu erleben. Nachtstromguthaben (Nachtsspeicherheizung) gehören dem Jobcenter, denn dabei handelt es sich um zuviel gewährte Heizkosten. Das sollte man nicht verwechseln. Hellsinki, selbst WENN es als Einkommen angerechnet würde, wären lediglich 30,- € anrechnungsfrei. Die von Dir angesprochenen 100,- € Freibetrag gelten für die ersten 100,- € ARBEITSEINKOMMEN, und NUR für Arbeitseinkommen. Sonstige Einkommen, z.B. aus Kapitalvermögen wie die Dividenden aus Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen Zinsen usw., haben nur 30,- € Freibetrag. Wird der aber bereits z.B. bei ALG I-Bezug berücksichtigt, bleibt gar nichts anrechnungsfrei. Viele Grüße Ralph
okay dann schick die info an meine agentur und ich lass mir und den leuten bei uns in der beratung alle für jahre die guthaben wieder zurückzahlen..das sind hunderte...
wie ich schrieb wird das bei uns seit jahren schon so praktiziert wie es auch in den artikeln drin steht...(da steht übrigends nur was von stromkosten und nicht nachtspeicherheizungen die dann logischerweise zu den heizkosten zählen würden) hier gehts aber um stromkosten...
... um welche Stromkosten handelt es sich? Das zitierte BSG-Urteil kenne ich nicht, das wurde bei uns im Team auch nie kommuniziert. Ich und alle Kollegen, die ich kenne, haben seit Jahren die Terminologie "Tagstrom interessiert uns nicht, es sei denn, daß wir die Abschläge direkt an den Versorger zahlen sollen!" (weil wir dann ja die Beträge und Kontoverbindung haben müssen). Das Urteil ist skandalös und auch nicht logisch. Das wird bei uns, wie gesagt, nicht umgesetzt, und ich werde meine Praxis, trotz Kenntnis des Urteils, auch nicht plötzlich ab morgen ändern. Mich wundert, daß da niemand zum Bundesverfassungsgericht gegangen ist, DAS wäre mal ein Grund gewesen. Ralph
wenn das wirkich so sein sollte wie du sagst ( ich lasse mich da gerne eines besseren belehren) ..hast du da vieleicht mal einen link oder einen hinweis auf entsprechende gesetzgebung? würde mch echt interessieren. ich hab nämlich genau den gang in ca. 4 wochen vor mir und weiss das sie mir mein ganzes guthaben wie in all den letzten jahren wieder anrechnen. wenn du da recht hast...wäre nett für eine info (und sollte meine info und die der von mir angegebenen seiten nich tstimmen bitte ich um entschuldigung..ich bin von ausgegangen das seit jahren bei mir kein fehler gemacht wird und die seiten die richtigen infos rausgeben)
also bei mir geht es um den ganz normalen tagstrom, heizung läuft da nicht drüber.
... so ohne weiteres ignorieren. Inwieweit das mit den Tagstromguthaben irgendwo kodifiziert ist, weiß ich nicht, unser Handling ist gängige Praxis in der Sozialhilfe seit 15-20 Jahren, in Hamburg gab es mal ein paar Jahre ein Hin und Her deswegen, irgendwann Mitte/Ende der 90er hat die Sozialbehörde Hamburg ein Machtwort gesprochen, daß die Guthaben nicht zu vereinnahmen sind, und damit war das Thema dogmatisch ein für alle mal durch. Und genau dieses Dogma haben wir Sachbearbeiter aus den Sozialämtern 2005 eins zu eins in die Argen mitgenommen und "verteidigt"!
Ich könnte mir gut vorstellen, daß das schriftlich nicht geregelt ist, und wenn nicht, könnte dieses Urteil der Grund sein.
Sozialgerichtsurteile, insbesondere aus anderen Bundesländern, interessieren mich nicht ("Einzelfallurteile"), bei Landessozialgerichtsurteilen sollte man schon eher hinschauen, Bundessozialgerichtsurteile aber sollte man sich genau anschauen, denn die beinhalten oftmals Leitlinien, an denen man normalerweise nicht so einfach vorbeikommt., vor allem weil sie auch bindend sind für die örtlichen Sozialgerichte. Kein Sozialrichter wird es wagen, gegen ein BSG-Urteil zu entscheiden.
Ich werde das Thema bei Gelegenheit mal bei uns im "Kantinengespräch" aufgreifen.
Ralph
Heizung ist etwas anderes. Aber mir wurde die Rückzahlung für die Zahnspange auch nicht angerechnet - schließlich hatte ich die vorher aus meinem Einkommen bezahlt. Nix Zuflußprinzip, und das war ein ganzer Batzen. Strom-Rückzahlung hatte ich noch nie, das wird bei uns auch "übertragen" auf den nächsten Abschlag. Mit dem gleichen Recht könnte man mir auch Anrechnen, wenn ich Geld vom Sparbuch auf das Girokonto überweise - das wäre ja auch ein Zufluß. Aber auch das habe ich ja vorher aus meinem Einkommen bezahlt und nur eben beiseite gelegt. Im Grunde ist eine Strom-Rückzahlung doch sehr ähnlich: Ich lege das Geld beiseite - nicht bei mir, sondern beim Stromanbieter, aber dennoch ist es meines, bis die endgültige Abrechnung kommt, und die ich dann aus den Vorauszahlungen begleiche. Wenn ich zu viel beiseite gelegt habe, kann ich mich freuen.
oki danke für die erste info...wäre cool wenn du mal das thema hier aufgreifen könntest wenn du was in erfahrung gebracht hast
Manchmal hilft eine Runde googlen ungemein...
Das von Dir verlinkte Urteil, Hellsinki, scheint veraltet zu sein. Hier:
"Wie das BSG gestern (23.08.2011) in zwei Urteilen (B 14 AS 185/10 R und B 14 AS 186/10 R) entschied, sind Guthaben/Erstattungen aus Stromabrechnung kein Einkommen i.S.d. SGB II, wenn diese/s auf Vorauszahlungen aus Zeiträumen beruht, in denen Hilfebedürftigkeit i.S.d. SGB II bestand."
Kannst ja noch eine Runde googlen, aber damit solltest Du Deine Einkommen behalten dürfen.
Alles Gute
Ralph
es ging ja hier auch nicht um heizung sondern reinen strom.
echt ?
mir haben sie auch das zahnspangengeld damals voll abgezogen..
wie macht ihr das alle bloss..ist berlin so pleite das sie einem hier alles aus der tasche ziehen??
wahhhhh..genial...danke dir sehr...das notier ich mir für meinen nächsten gang zum amt.
danke
Zum Beispiel den hier: http://wirtschaft.t-online.de/stromkosten-hartz-iv-empfaenger-duerfen-erstattung-behalten/id_49186784/index (Und da wird ein Urteil des BSG zitiert, das genau das Gegenteil sagt von Dir. Plus: Das Urteil ist von 2011, das anderslautende in Deinem Link von 2009. Das war wohl die von Ralph genannte vorübergehende Verwirrung zur Einführung von H4. Meine Vermutung, ohne näher zu recherchieren: Kassel hat 2009 entschieden, daß es nach Gesetzeslage angerechnet wird, der Gesetzgeber hat aber die Absurdität der Anrechnung eingesehen und die Gesetze entsprechend nachgebessert, woraufhin das Urteil von 2011 erging.)
Zwei Doofe, ein Gedanke.
ist ja nun inzwischen schon geklärt
Ich zweifelte nämlich schon an der Zurechnungsfähigkeit unserer höchsten Richter und hätte das heute mit in den Schlaf genommen. So habe ich mir Schlaf besorgt. Offenbar haben sie gemerkt, daß das von Dir verlinkte Urteil kein Ruhmesblatt war und dürften heilfroh gewesen sein, daß sie eine ähnliche Sache nochmals vorgelegt bekamen. Normalerweise ändern die höchsten Gerichte ihre ständige Rechtsprechung nicht so schnell, das dauert mitunter Jahrzehnte.
Quatsch mit Soße, ich wünsche Dir natürlich Glück, daß Du Dein Guthaben behalten kannst, und... ähem... ich würde doch nochmal versuchen, für die vergangenen zwei Jahre die Guthaben noch zu kriegen... so gaaaanz vorsichtig mal nachfragen...
Viele Grüße
Ralph
werd ich auf jeden fall mal versuchen..kann ich ja jetzt was vorlegen..
danke und guten schlaf
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