Alleinerziehend, na und?

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Mal eine Frage zu Kommunionkosten... habe ich einen Anspruch darauf, dass sich..

Thema: Mal eine Frage zu Kommunionkosten... habe ich einen Anspruch darauf, dass sich..

...der Ex beteiligt? Hallo ihr lieben, ich war ja gefühlte 100 Jahre nicht mehr hier... aber irgendwie war das Alleinerziehenden-Thema gar nicht mehr so up to date und bei rub war ich auch kaum mehr... ich hoffe ihr gestattet der treulosen Tomate trotzdem eine Frage... unser Großkind hat dieses Jahr Kommunion, mein Ex hat schon anklingen lassen, dass er da nichts zu beisteuern wird, weil er nix hat (fährt aber gleichzeitig für 3,5 Wochen in den Urlaub, unmittelbar nach der Kommunion, war diesen Monat noch für ein verlängertes Wochenende mit Musicalbesuch in Berlin in einem 4-sterne-hotel, etc. pp.) - ist das so "rechtens"? Mich macht das alles so wütend... ständig kann ich alles Bezahlen, egal ob Klassenfahrt, Zahnspange, Brille oder sonst was, er setzt sich hier bei Geburtstagen und Kommunionen an den gemachten Tisch, schiebt einen Umschlag mit einem Geldgeschenk in lachhafter größenordnung über den Tisch und macht einen auf Superdaddy... wenn ich daran denke, dass er sich bei der Kommunion an den gemachten Tisch setzt, ich sein Essen und seine Getränke und schlimmstenfalls auch noch das von seiner neuen Uschi bezahlen soll, weil er ja kein Geld hat, um sich an den kosten zu beteiligen, könnt ich Wände hoch gehen... kann ich da so gar nichts machen? Danke schonmal vorab für eure Antworten und ich hoffe, dass es euch allen gut geht! Liebe Grüße, Juni

von JuniTwins05 am 30.03.2011, 12:03



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Huhu, ich kenne mich mit Kommunion überhaupt nicht aus - aber muss man da die Verwandtschaft einladen und verköstigen? In deinem Fall würde ich vermutlich sagen: Entweder du beteiligst dich, oder du kommst nicht. Zahlt er Unterhalt? Ob Anspruch oder nicht, weiß ich nicht. Wenn bei uns die Konfirmation ansteht, muss ich mal sehen, obs da groß was gibt oder nicht. Viel mit Familie ist bei uns sowieso nicht - von daher wird das sicher kein Drama. Gruß, M

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 12:24



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nein, kannst du nichts machen. gibt eine liste, kommunion gehört m.w. nicht dazu, da vorhersehbar und kosten nicht so hoch. sein essen würde ich aber nicht bezahlen, notfalls bedienung briefen und es auf einen eklat ankommen lassen. sonst? ich las, du bist wieder schwanger?

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 12:24



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Hey Vallie, danke für deine Antwort... also ich habe eben eine Liste gefunden, da steht drin, dass manche Gerichte es als Sonderbedarf sehen, andere nicht... http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm#was mein Ex bezahlt noch nicht mal Mindestunterhalt (669 Euro für 3 Kinder über 6), angeblich, weil er so wenig verdient... hat er mir zu Jahresbeginn erst frisch wieder gekürzt... meiner Bitte, die Verdienstnachweise einzureichen, ist er bis heute nicht nachgekommen, meinen Anwalt erreiche ich nicht *grummel* m.M.n. ist das mit dem Gehalt aber absprache... er verdient laut eigenen angaben etwa 1600 euro netto als meister... damals in unserer ehezeit hatte er 2500 euro netto....(was da wohl passiert ist), den rest erwirtschaftet er schwarz, da macht er auch gar keinen hehl drum, sagt mir das auch offen (kann deswegen die kinder auch nur so wenig nehmen *kotz*), aber beweisen kann ich ihm ja nix... wie jemand, der in einem Neugebauten Haus, mit einer Kaltebelastung von 1000 euro bei einem nettoeinkommen von 1600 euro leben kann, scheit die richter widerrum nicht zu interessieren *grummel* (mal ganz abgesehen davon, frage ich mich ja immernoch, warum man alleine, bzw. zu 2. in einem 160 qm neubau leben muss *grummelgrummel*) Sonst ist hier alles prima, danke der Nachfrage.... hast richtig gelesen, bin "frisch angeschwängert" in der 15. Woche schwanger.... ;) Liebe Grüße, Juni

von JuniTwins05 am 30.03.2011, 12:35



Antwort auf Beitrag von JuniTwins05

Hallo Juni, soviel ich weiß kann man das als Sonderausgaben bei Gericht bzw. Anwalt geltend machen, nur sehe ich bei Dir wenig Chance dass der "arme" Ex dann trotzdem etwas bezahlt. Ich z.B. warte seit 2009 auf die versprochene Hälfte meines Ex zur Konfirmation unserer Tochter, allerdings machte ich mir auch nicht die Mühe Anwalt etc. einzuschalten, hätte eh nichts gebracht nur kaputte Nerven. Eine Freundin von mir hatte die Hälfte der Kosten zur Zahnspange eingeklagt und auch bekommen, weil das Dinge sind die außergewöhnlich anfallen die nicht vom Unterhalt bestritten werden können. LG und gute Kugelzeit

von Fee39 am 30.03.2011, 12:45



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mir wurde vom jugendamt gesagt, zahnspange gehört nicht dazu. war wohl nicht teuer genug. wenn man klagt, muß man den anwalt zahlen, der kostet dann in der regel mehr als die kosten überhaupt betragen. zumindest mein anwalt.

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 12:53



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dir muß er ja die gehaltsnachweise auch nicht vorlegen! komm juni, du warst doch lange genug hier, du mußt doch wissen, daß du da nichts/wenig machen kannst, wenn er schwarzelt...

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 12:55



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das weiss ich und das schrieb ich ja auch (also dass ich es ihm ja ohnehin nicht beweisen kann) aber aufregen kann und darf mich das doch trotzdem, oder nicht? :-P (sogar mit recht, wie ich meine ;) )

von JuniTwins05 am 30.03.2011, 12:57



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Kosten der Kommunion als Sonderbedarf Gericht: OLG Köln Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum: 05.04.2002 Aktenzeichen: 27 WF 61/02 1. Jedenfalls bei Zahlung nur des Mindestunterhalts (nach der Einkommensgruppe 1), der nur zur Deckung des Grundbedarfs ausreicht, sind Kosten für die Kommunionsfeier als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf anzusehen, weil diese Kosten bei einem derart geringen Unterhalt nicht durch etwaige Rücklagenbildung finanziert werden können. 2. Ob und gegebenenfalls in welchem Verhältnis eine Aufteilung von Kommunionskosten zwischen den unterhaltspflichtigen Eltern vorzunehmen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, über welches Einkommen und Vermögen die Eltern jeweils verfügen, und inwieweit die für die Feier aufgewandten Kosten angemessen waren. quelle: http://www.ra-arnst.de/recht_k_kommunion-als-sonderbedarf_383.html

von JuniTwins05 am 30.03.2011, 12:59



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nutzt doch nichts: wenn er nackert IST oder sich nackert rechnet, dann kannst du dich auf den kopf stellen.

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 13:02



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und dass er alleinbesitzer eines 160 qm hauses ist ist dabei vollkommen unerheblich?!?!?! jetzt mal so nebenbei? das kann doch nicht rechtsdeutscher ernst sein? :-P

von JuniTwins05 am 30.03.2011, 13:05



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grad aufregen... :-P ;)

von JuniTwins05 am 30.03.2011, 13:08



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würde ich gerne mal sehen..

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 14:01



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ich meine, daß ich die im rechtsforum schon öfter gelesen habe....muß mal suchen gehen...

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 14:05



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des wäre fein

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 14:09



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Mehrbedarf/Sonderbedarf Hallo, In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann. Arztkosten wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet Betreuungskosten ja Brillenkosten ja Familienfeiern nein Internatskosten sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen Klassenfahrt die meisten Gerichte: ja Kleidung nein Kommunion sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" Lernmittel nein Möbel nein Musikausbildung nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie Musikinstrument nein Nachhilfe ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum Pivatschule nein Prozesskosten ja Säuglingserstausstattung ja Schüleraustausch sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen Sport nein Umzugskosten ja Urlaubskosten nein Zahnarztkosten ja

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 14:11



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schön, zahle seit 1 jahr hortkosten, zahnarzt und nachhilfe aus eigener tasche.... danke für die info!

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 14:24



Antwort auf Beitrag von JuniTwins05

Zur Kommunion gibt es m.E. nichts dazu. Planbar eben und keine laufenden Kosten. Wegen der Schwarzarbeit: Aaaalso: Wenn Dein Ex jetzt unterdurchschnittlich als Meister verdient, abe reinen gehobenen Lebensstil hat, kann man dem sehr wohl richterlich auf den Zahn fühlen lassen. Das kann soweit gehen, dass die einzelnen Ein- und Ausgaben gegenübergestellt werden. Passt das nicht, wird der Richter sauer. (Selbst erlebt. Der Ex hat dann freiwillig mehr bezahlt damit die Mutter die Klage zurückzieht, wäre übel ausgegangen.) Wenn er bei einem anderen Arbeitgeber mehr verdienen würde und damit in die Lage versetzt würde den Mindestunterhalt zu zahlen, dann ist er verpflichtet einen neuen Arbeitgeber mit mehr Gehalt zu suchen. Schubs Deinen Rechtsanwalt mal in die richtige Richtung. Gruß Corinna

von shinead am 30.03.2011, 13:40



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wie verhält es sich denn in der gängigen praxis? auf was klagt man denn, wenn man schwarzarbeit nachweisen will? woraus errechnet sich das anwaltshonorar? wir hatten diese fälle mehrfach im forum, ich meine frau krause ist auch betroffen, das würde mich sehr interessieren....

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 14:14



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Ob du die Schwarzarbeit nachweisen kannst sei dahingestellt. Beim konkreten Verdacht würde ich jederzeit den Zoll drauf hetzen. Die sehen das gar nicht gerne und verfolgen wirklich JEDEN Hinweis. Auch zu verschieden Zeiten und erstellen regelrechte Arbeitszeitprofile. Wenn es eklatante Differenzen zwischen dem Lebensstil (Haus, Auto, Urlaube) und dem Einkommen (1600 Euro) gibt, dann darf ein Richter schon mal konkret fragen, wie so ein Unterhaltspflichtiger Vater, der aufgrund seiner desaströsen Finanzlage nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu zahlen, denn den Kühlschrank füllt. Wenn er schon 1000 Euro für das Haus zahlt (wäre interessant ob das nur die Rate ist oder inklusive Heizung, Wasser, Strom, etc), am Ende noch ein nicht ganz abbezahltes Auto hat und eventuell noch sonstige Kosten (Kindesunterhalt), dann wird das mit den Lebensmitteln schon knapp. Der KV muss sich eben in die Lage versetzen den Mindestunterhalt zu zahlen. Da muss sogar ggf. ein Nebenjob her. Streitwert richtet sich nach der Höhe des Unterhaltes. Gruß Corinna

von shinead am 30.03.2011, 17:16



Antwort auf Beitrag von shinead

was ist denn, wenn der beschuldigte sich auf uschi ( in geschildertem fall ) oder auf geelichte frau herausredet?

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 17:25



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Selbst dann müssen Einnahmen und Ausgaben ja irgendwie passen. Wenn er das Haus alleine finanzieren konnte, musste er der Bank ja ein höheres Einkommen nachweisen. sonst hätte er das Geld nie gekriegt! Wenn Uschi mitzieht, mitunterschreibt und mitzahlt hätte die Bank das schon gemacht, dann wäre Uschi aber selten doof sich nicht ins Grundbuch eintragen zu lassen. Auch, dass er jetzt weniger verdient als vorher ist schon komisch. Wenn er woanders mehr verdient, muss er sich nach einem neuen job (Nachweis beim Anwalt) umsehen um leistungsfähig zu werden.

von shinead am 30.03.2011, 17:30



Antwort auf Beitrag von shinead

soweit ich mich erinnere stammt in diesem fall das haus noch aus ehezeiten, d.h. der kredit wurde mit 2500€ bewilligt, neuuschi war da noch in abrahams wurstkessel. wenn ursuletta nun sein restleben sponsort? dann wäre das ja durchaus nachvollziehbar und wenig dagegen zu wollen oder? das ist alles rein fiktiv, gell!?

Mitglied inaktiv - 30.03.2011, 17:34



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Wenn Neuuschi mit in dem Haus wohnt und daher eine realistischen Teil der Hauskosten mitträgt, ist es möglich zumindest einen Teil dieser Einnahmen auch anrechnen zu lassen. Mieteinnahmen aus einer vermieteten Wohnung würde ja auch angerechnet. Der Anwalt der alle Fakten kennt bastelt daraus was. Ich würde in solchen Fragen einen weiblichen Anwalt nehmen... Am besten selbst Mama, die sind biestig.

von shinead am 30.03.2011, 20:20



Antwort auf Beitrag von shinead

von spiky73 am 30.03.2011, 20:25



Antwort auf Beitrag von JuniTwins05

Das wuerde mich auch frustrieren. Ich sehe drei Moeglichkeiten: - Du machst keine Kommunionsfeier. - Du laedst den Schnorrer nicht ein und seine Freundin schon gar nicht. - Du laedst den potenziellen Schnorrer nur unter vorheriger Barzahlung seiner Tellerkosten plus Nebenkosten ein.

von Pamo am 30.03.2011, 17:35