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Kontopfändung

Thema: Kontopfändung

Hallo Kennt sich hier jemand mit Kontopfändung aus??? Mein EX der KV hat ne Kontopfändung, laut seiner Aussage kann er den Unterhalt nicht an das JA überweisen, er könnte keine Überweisungen machen er kann wohl nur bis zu ner bestimmten Summe abheben und das wars, ist das so richtig??? Ich hatte mir Beistand vom JA geholt gehabt weil ich mir bei ihm nie sicher sein kann ob er Unterhalt zahlt und da habe ich sozusagen mir die Rückendeckung vom JA geholt und nun will er mir den Unterhalt jeden Monat Bar geben er hat wohl mit dem JA telefoniert und die sagen wenn ich das schriftlich bei denen einreiche ist das ok, nur was ist wenn er nicht zahlt dann bin ich doch die doofe die da hinterher rennt... Danke schonmal LG INA

Mitglied inaktiv - 08.01.2008, 21:05



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Hallo Ina, wie das mit einer Kontopfändung aussieht weiss ich nicht. Aber wenn er Dir das Geld persönlich geben möchte guck bitte das Du jedesmal einen Zeugen dabei hast und quittier das. Und ich würde auch mal beim JA nachfragen was Du machen kannst wenn er Dir das Geld nicht gibt. Viel Glück. LG

Mitglied inaktiv - 08.01.2008, 21:09



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sozialleistungen kann er sofort abheben - muß allerdings in 7 tagen passieren, ansonsten kann er über das konto erst wieder verfügen, wenn die schuld beglichen wurde - soll sich mal im forum-schuldnerberatung.de informieren...

Mitglied inaktiv - 08.01.2008, 21:10



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abheben kann er nur nicht überweisen...

Mitglied inaktiv - 08.01.2008, 21:28



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nur sozialleistungen innerhalb von 7 tagen... ansonsten muß er eine freigabe vom amtsgericht bringen...

Mitglied inaktiv - 08.01.2008, 21:40



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er hat wohl ne freigabe vom Amtsgericht das er irgendwie über 1100Euro oder so ´verfügen darf, aber halt alles aufeinmal abholen. verstehe irgendwie nicht warum er keine Überweisung ans JA machen darf LG INa

Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 07:21



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ich wuerde eher sagen er soll es bar ans jugendamt weiterreichen. dann sind die immer noch dazwischen und du hast beweise ob gezahlt wurde in oesterreich wurde das damals so gefordert. wie es jetzt ist weiss ich auch nicht Cristina

Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 07:33



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er darf keine überweisungen machen, weil ein anderer gläubiger gegen ihn einen titel erwirkt hat und anspruch auf die bezahlung desselben... er kann eine bareinzahlung auf dein konto machen, kostet dann halt etwas... außerdem könnte er ein neues konto aufmachen - auf guthabenbasis & dann kann er auch wieder überweisen... schick ihn mal in das forum schuldnerberatung, da wird ihm geholfen...

Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 09:37