Alleinerziehend, na und?

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*klugscheißmodusan* Wann ist ein Einzug ein Einzug?

Thema: *klugscheißmodusan* Wann ist ein Einzug ein Einzug?

Da hier schon so schicke Wörter wie Willenserklärung in den Raum geworfen werden... Also: Ein Einzug ist Einzug wenn es "offiziell" ist. Ohne die Zustimmung des Vermieters wäre ein solcher (mündlich oder schriftlich) geschlossener Mietvertrag nichtig. Solange der Vermieter also nicht in Kenntnis gesetzt worden ist handelt es sich um einen Besuch. Ob mit oder ohne Schlüssel ist dabei irrelevant. 6 Wochen lang darf ein Mieter ohne Mitteilung an den Vermieter Besucher beherbergen. Eine Ummeldung muss übrigens bei einem Einzug binnen einer Woche geschehen. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 28.03.2010, 20:25



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Ach mensch... legt das Thema bei Seite... es gibt halt Leute die sind so überzeugt, das sie schon gar nicht mehr wissen wovon... Er hatte defintiv kein Recht... wenn sie am Tele sagt "Nein", dann heißt es auch "Nein" somit hat sie im seine Rechte entzogen... falls er überhaupt welche hatte

Mitglied inaktiv - 28.03.2010, 20:31



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jetzt ist das Thema aber echt genug breitgetreten worden?

Mitglied inaktiv - 28.03.2010, 20:38



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finde auch, daß andere dinge zuviel breitgetreten werden.....die mich NICHT interessieren......fühle sich angesprochen, wer will.... @shinead ich hatte wr-leistungskurs, deswegen erinnere ich mich an den ein oder anderen schicken begriff. frage die sich mir stellt ist nicht, wann ist ein einzug, sondern wann darf man jemanden von der polizei einen überlassenen schlüssel wieder abnehmen lassen.....

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 08:12



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wenn es hier um "moralische" definitionen geht, wie die vom hausrecht, das aufgegeben wurde und dass der ex eben durch die schlüsselübergabe mehr rechte hatte als ein einfacher gast... ... dann gilt aber dennoch, dass ER sich als zeitweiliger bewohner der wohnung eben den dort geltenden regeln unterwerfen muss. und: mal eben tagelang party machen, dann mitten in der nacht auftauchen, durch die wohnung und ein vollbad nehmen (was übrigens mietrechtlich auch geregelt und wohl u.u. verboten ist...) geht da schon mal gar nicht. erst recht nicht mit kumpel. die wohnung seiner ex ist schließlich weder hotel, noch wohlfahrtsbetrieb. und ich spreche nicht auf sein verhalten NACH dem telefonat an, sondern bereits auf das bloße vorhaben, mitten in der nacht auftauchen und sich baden zu wollen. zumal in der wohnung noch ein kleines kind (sein eigenes!) liegt und schläft. da frage ich mich, wie vernebelt man allen ernstes im kopp sein muss, um so drauf zu sein? ich sehe da in erster linie die moralische pflicht des kv, sich eben ruhig und gesittet zu verhalten, was er offensichtlich nicht kann. (im übrigen würde ich auch einen stockbesoffenen ehemann aus dem schlafzimmer ausquartieren und aufs sofa verfrachten, um seinen rausch auszuschlafen - das ist doch ähnlicher ausgang einer ähnlichen situation?)

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 08:22



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es geht aber doch nicht darum, ob er es nicht darf oder ob es kristina nicht will. welcher normale nüchterne mensch möchte mitten in der nacht irgendeinen anderen ( sei es ehemann oder gast oder freundin ) mit einem spezi bei sich baden oder überhaupt lärm machen haben??? er hatte aber dieses ansinnen und wollte es in die tat umsetzen, noch dazu in diesem zustand. da ist es dann besonders schwierig, jemandem von einem vorhaben abzubringen und ich schätze mal, das WÄRE nur mit polizeigewalt gegangen....

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 08:42



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stelle ich gerade fest. man sehe es mir nach, seit gestern krimineller föhn und aufgrund dessen migräne....

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 08:48



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gute besserung. hier föhnt es nicht, bläst aber trotzdem ums haus. kind 2 ist krank, da darf ich heute mittag wieder zum kia traben. grummel. übrigens finde ich männer und baden unmännlich. der echte 08/15 mann duscht. und zwar mit axe oder duschdas for men.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 09:09



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duschen macht aber mehr lärm. wenn man einen nylonstrumpf um den wasserhahn bindet, dann lärmt es beim wassereinlassen nicht so. habsch mir mal sagen lassen. nie probiert. danke dir für den genesungswunsch! gute gesundheit auch für kind2.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 09:13



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dankeschön, kind ist dauererkrankt seit herbstanfang, das fiel auch mit dem krippenbesuch-beginn (oder wie auch immer man das nennt) zusammen. das mit dem strumpf hab ich ja noch nie gehört - aber was mich am nächtlichen baden und so stört, ist eher das rauschende wasser (in der leitung) oder später das gluckern in der wanne (wenn man in der wanne sitzt, nicht das einlaufen des wassers). ich hatte ja schon die ein oder andere mietwohnung, z.t. altbau, da isses eben hellhörig und wenn nachts alles ruhig ist, empfindet man diese geräusche als doppelt störend. tagsüber nimmt man das nicht so wahr. wir wohnen jetzt wieder in einem haus, das schlecht schallisoliert ist, da kriegt man jeden schnaufer mit. die letzten 2-3 wohnungen vorher waren da viel gedämpfter, da ist das schon etwas, an das man sich nur schwer gewöhnt... aber wir schweifen vom thema ab... (und das mit dem strumpf werd ich bei der nächsten nächtlichen badeorgie mal ausprobieren, höhö). lg, martina.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 09:21



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Guten Morgen, also, ich bin kein Jurist, aber Polizistin und schildere euch mal, was bei uns (im schönen Bayern) in solchen Fällen möglich wäre. Wenn der Typ nicht in der Wohnung gemeldet ist (ist in Bayern innerhalb von 1 Minute überprüfbar), und der Wohnungsnehmer will ihn draußen haben, wird er notfalls von der Polizei rausgeholt. Da muss noch nicht mal Gewalt o.ä. im Spiel sein. Der Mieter hat das Hausrecht, und das wird durchgesetzt. Es wäre sogar noch möglich, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches zu erstatten. Egal, ob der Typ einen Schlüssel hat oder nicht. Wenn der Typ dort gemeldet wäre, die beiden eine Beziehung oder Ex-Beziehung hätten, und er sie bedroht ("ich bring dich um") oder schlägt etc., dann wird er natürlich auch mitgenommen und angezeigt (auch ohne Strafantrag des Opfers!). In solchen Beziehungsfällen greift das sog. "Häusliche Gewalt"-Konzept. In dem Rahmen ist die Polizei befugt, den Täter aus der Wohnung zu holen, notfalls in Gewahrsam zu nehmen, und ihm ein Kontakt- und Betretungsverbot (bis zu 10 Tage) auszusprechen. Die Zeit soll dafür genutzt werden, dass das Opfer zum Amtsgericht geht und sich eine einstweilige Verfügung besorgt. Wenn der Täter dagegen verstößt, kriegt er eine Anzeige und wird ggf. in Gewahrsam genommen. In dem Fall von Kristina wäre der Typ also schon mitgenommen worden, bevor er ihr was hätte tun können. Wenn sie gleich angerufen hätte. Auch bei einer nachträglichen Anzeige (am nächsten Tag) wird ihm ein Kontaktverbot etc. ausgesprochen. Er kann in Begleitung der Polizei seine Sachen abholen, der Schlüssel wird ihm abgenommen. Ich kann natürlich nur von bayrischen Verhältnissen schreiben, aber ich denke, dass das Konzept auch in den anderen Bundesländern ähnlich durchgeführt wird. LG.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 09:28



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aha. ich rufe also bei der polizei an und sage: der helmut hat zwar meinen schlüssel und darf hier schlafen, aber baden darf er nach 22.00 uhr nicht, bitte kommt und holt ihn ab! das macht die polizei? *staun*

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 09:35



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Wenn du einen Gast bei dir hast, den du loswerden willst, dann kannst du ihn loswerden. Einsatzgrund wäre verm. eine Streitigkeit. Und um den Streit zu schlichten, kann die Polizei entweder alle Beteiligten beruhigen, und wenn das nicht klappt, wird eben das Hausrecht durchgesetzt. Bei einem dort gemeldeten, "braven", nüchternen Ehemann wäre das natürlich anders zu regeln als bei einem besoffenen, bekifften Ex. Oft reicht es schon aus, die Parteien in getrennte Zimmer zu verweisen und mit weiteren Maßnahmen zu drohen. Ich denke mal, es ging dabei nicht wirklich um's Baden, oder? Er war berauscht, blutverschmiert und aggressiv. Da hätte die Polizei ihn verm. schon vorsorglich mitgenommen, wenn sie ihre Bedenken geäußert hätte. So ist es zumindest bei uns. Die "Häusliche Gewalt" wird in München sehr ernst genommen.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 09:49



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interessant zu wissen..... wie gut, daß wir das noch ausgeschlachtet haben, dann weiß ich das jetzt auch. für den nächsten gast

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 10:00



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...

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 10:33



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Danke für die Info, das bestaetigt mein Rechtsempfinden und meinen Hausverstand. Bei uns wird's bestimmt auch so gehandhabt, bin aus Oe. (gar nicht so weit weg v Bayern ) lg, Kristina

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 10:41



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Ich hoffe, du kommst nie mehr in so eine Lage. Aber beim nächsten Mal weißt du dann hoffentlich, was du tun solltest. Nicht, dass noch mehr passiert. Gerade, wenn Drogen und/oder Alkohol im Spiel sind, kann man auch Menschen, die man "gut" kennt, oft nicht mehr richtig einschätzen. LG.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 10:46



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Ich hatte mich schon gewundert, wo Du bleibst, Du kommst in letzter zeit doch nur, wenn gegen mich argumentiert wird... Wo ist der der Gast/Besuch gesetzlich definiert? Es kommt überhaupt nicht auf die Außenwirkung an, sondern auf das Innenverhältnis zwischen Aufnehmender und aufgenommener Person. Das Ganze läuft natürlich nicht unter Untermietverhältnis, da hätten alle recht. Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, daß Kristina selbst die Wortwahl "eingezogen" getroffen hat. Damit hat sie selbst das Ganze höher als reinen Besuch eingestuft. Völlig gleichgültig, was der Vermieter dazu sagt, daß ist ein Problem im Rechtsverhältnis zwischen ihr und dem Hauswirt. Völlig Banane, ob der KV sich dort nach 6,8,16 Wochen oder gar nicht anmeldet. Das wäre ggf. ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Daß Menschen sich nicht oder nicht gleich anmelden, ist eh keine Seltenheit, schon allein deshalb ist das kein wirklich schlagendes Argument, allenfalls ein Hinweis und ein Indiz. Mit Mietverhältnis oder nicht hat das wirklich nichts zu tun, das wurde auch nie behauptet. SDomit geht es auch nicht um Anrecht auf die Wohnung, das können wir ausklammern. Ich bin davon überzeugt, daß bei einer juristischen Runde sich genügend Rechtsgelehrte (und damit auch Anwälte und Richter) finden würden, die nicht glasklar sagen, das der Mann in der Wohnung nichts zu suchen hatte. Das hat auch gar nichts mehr mit Kristina zu tun, sondern mit der Frage, in wieweit ein Teil der Rechte zumindest zeitweise aufgeben wird, wenn jemand einen anderen mit Sack und Pack einziehen läßt (also eben KEIN zeitlich begrenzter Besuch, Shinead!) und ihm Schlüssel übergebe. Mein letztes Statement, weil ich nicht immer wieder über etwas diskutieren möchte, was letztlich nicht das Thema ist. Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 12:34