Alleinerziehend, na und?

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Einbenennung des Kindes

Thema: Einbenennung des Kindes

Hallo,weiss nicht ob ich hier richtig bin. Ich bin zum 2x verheiratet.Habe aus erster Ehe 5 Kinder,die kleinste wird im November 6 Jahre.Sie kennt Ihren leiblichen Vater nur vom sehen,ist auch darüber aufgeklärt,das Sie quasi 2 Papa´s hat.Sie hat keinen Umgangskontakt mit Ihrem leiblichen Vater.Im Januar sollte eine Gerichtsverhandlung statt finden,in der Tochter sagt,das Sie aufgeklärt ist.Ex hat diese Verhandlung abgesagt,ER wolle ein Jahr warten. Nun möchten wir versuchen die Kleine einzubenennen mit dem neuen Nachnamen meines 2 ten Mannes.Hat jemand Erfahrungen damit?Bei der Anwältin war ich gestern,Sie stellt nun Antrag.Meint Ihr man hat da Chancen? Vielen Dank,Kerstin

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 10:26



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Hallo, soweit ich weiss, muss der leibliche Vater zustimmen, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht. Bei uns ist es so, dass ich alleiniges Sorgerecht hab. In 2 1/2 Wochen heirate ich meinen Lebensgefährten und meine Jungs (die nicht seine leiblichen Kinder sind) werden auch einbenannt. Dazu brauchte ich nur einen Auszug aus dem Sorgeregister und die Jungs werden nochmal gefragt. Sie sind 12 und 8 Jahre alt. Meine Kleine, die unsere gemeinsame Tochter ist, bekommt dann automatisch auch den Nachnamen. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 11:00



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wenn man denn nun heiratet, und man hat das alleinige Sorgerecht, wie alt muss das Kind sein, damit es dem zustimmt, und wenn es noch nicht so alt ist, wird dann der leibliche vater (der KEIN Sorgerecht hat) gefragt? und wenn das kind seit Geburt den namen des leiblichen vaters trägt, kann man den bei einer Hochzeit mit dem NICHT Erzeuger den namen des kindes trotzdem ändern lassen? *grübel* Wäre ja schon schön, wenn mein kind un dich irgendwann wieder denselben namen hätten... ich war mal so hohl und habe (mit 16, urks) zugestimmt dass mein kind den namen des vaters bekommen darf *uaah* war ich naiv)

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:10



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Hat nicht unbedingt was mit dem Sorgerecht zu tun. Habe auch das alleinige Sorgerecht und trotzdem muss mein Exmann die zustimmung geben. Ohne gehts nicht! Allerdings ist das bei uns kein Thema, denn er gibt die zustimmung. lg

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:19



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Hmm... also wenn das Kind den Namen des Vaters trägt. Keine Ahnung wie das ist. Im Grunde werden die Kinder nicht gefragt, ob sie den Namen tragen wollen. Also es sei denn, sie sagen sie wollen es nicht, dann vielleicht? Unsere Standesbeamtin meinte, sie macht es einfach und fragte die Kinder bei der Hochzeit. Und sie müssen unterschreiben. Also dann wohl eher wenn die Kinder schreiben können. Keine Ahnung. Im Grunde können sie das ja noch nicht selbst entscheiden. Also bei uns hat sie die Frage nicht gestellt, ob sie wollen oder nicht. Sie wollten von Anfang an den Namen meines Zukünftigen tragen. Und wenn der leibliche Vater kein Sorgerecht hat, wird er auch nicht gefragt. Das war ja auch meine Befürchtung. Denn der hätte niemals zugestimmt. Wobei das Blödsinn ist. Für ihn ändert sich nichts. Er hat weiterhin alle Rechte und Pflichten, nur das Kind hat einen anderen Nachnamen (vorher eben meiner, hatte ja auch nichts mit dem KV zu tun). Aber ich denke, das kann man Dir beim Standesamt genau erklären. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:21



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der Idiot *grummel*

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:21



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Dein Exmann? Also wart ihr verheiratet? Dann hat man doch automatisch das geteilte Sorgerecht. Oder hast Du bei der Scheidung das alleinige bekommen? Also ich war nie mit dem KV verheiratet. Und wie gesagt, ich musste nur die Bescheinigung aus dem Register vorlegen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe und somit kann ich auch allein bestimmen, wie meine Kinder heissen. LG

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:23



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Dann bleibt ja immer noch die Möglichkeit, dass Dein Zukünftiger Deinen Namen annimmt.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:24



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Ja, war verheiratet und hab mit der Scheidung das alleinige Sorgerecht bekommen. Heißen denn Deine Kinder wie Du oder wie der Vater?

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:25



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dann habe ich ja immernoch einen anderen namen als mein kind ich habe zugestimmt, weil wir 8eigentlich) heiraten wollten, allerdings wurde aus diesen Plänen dann (jetzt gott sei dank) doch nichts...

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:26



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Achso. na da weiss ich nicht wie das ist. Wobei wenn Du jetzt das alleinige Sorgerecht hast, müsste er doch auch nicht zustimmen, denk ich mir. Meine Kinder heissen wie ich.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:26



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Wir, also mein jetziger Mann,meine Tochter und ich müssen zum Standesamt. Dort wird alles schriftlich gemacht und dann zum Standesamt meines Exmannes geschickt. Der muss dann dort hin und unterschreiben und dann hat die Kleine auch unseren Namen.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:27



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Ja da hast Du natürlich recht. Aber kann man das nicht rückgängig machen? So dass Dein Kind wenigstens Deinen Nachnamen bekommt? Aber da müsste der KV sicher auch zustimmen. Mein Ex würde sich auch querstellen, wenn er könnte. Aber erstens heissen die Kinder ja wie ich und ich hab ASR und zweitens weiss er noch nichts von der Hochzeit, denn in der Vergangenheit machte er uns immer wieder das Leben zur Hölle und laufend kamen und kommen Schreiben von seinem Anwalt. Das will ich mir vor der Hochzeit ersparen. Zumal er ja sowieso nichts ändern könnte. Andererseits ändert sich ja nichts für ihn. Oder? Nur dass sein Kind nicht mehr seinen Nachnamen trägt.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:28



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Doch muss er, eben weil Sie seinen Namen trägt. Verstanden hab ich das auch nicht, aber die auf dem Standesamt haben es mir so erklärt. Aber is ja nicht so tragisch, er gibt ja sein ok, da sein Stiefsohn auch seinen Namen trägt.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:29



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Achso? Na dann wird das wohl doch anders sein, wenn man mit dem KV verheiratet war. Bei uns wird der KV gar nicht informiert, das heisst, von uns schon nach der Hochzeit aber sonst eben nicht.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:30



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egal wie seine Tochter heißt Na dann muss ich meinen Freund wohl doch vor das standesamt zerren und heiraten, und dann kriegt mein kind einen neuen namen *grins*

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:31



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Ah, klar, weil das Kind den Namen des Vaters trägt, muss er zustimmen oder? Ist ja so, wenn man verheiratet war. Ausser der Mann hatte den Namen der Frau angenommen.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:31



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Na, ich denke selbst wenn er es wüßte könnte er auch nicht viel machen oder? Zumal Ihr ja nicht verheiratet wart und die Kinder Deinen Nachnamen tragen und Du alleiniges hast. Besser gehts ja dann nicht Und die Kosten sind ja auch nicht so hoch. Schätze mal so 30€ wie man mir berichtet hat.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:32



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Eben, besser gehts nicht. Leider hat sich mein Ex damals so unmöglich benommen als der Kleine geboren war. Ich hätte sonst vermutlich GSR gemacht, aber dadurch hab ich da nicht zugestimmt. Da ist er ja bald ausgerastet. Naja nur ändern konnte er es nicht. Und jetzt kann er es eben auch nicht ändern, wenn wir heiraten und die Kinder einen anderen Namen bekommen. Und wie gesagt, es ändert sich nichts. Er hat weiterhin das Umgangsrecht und zahlen muss er auch. LG

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 12:34



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Wenn wir endlich mal heiraten dürfen (längere Geschichte) wird mein Sohn auch einbenannt werden. Allerdings brauchen wir hierzu lediglich eine Geburtsurkunde und eine Negativ-Bescheinigung vom Jugendamt, welch passende Bezeichnung für alleiniges Sorgerecht. Der Erzeuger ist allerdings auch schon lange tot und das Kind erst 6 Jahre alt. Also wahrscheinlich der einfachste (wenn auch traurigste) fall überhaupt.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 13:10



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Meine beiden Großen sind bei meiner zweiten Heirat einbenannt worden- allerdings haben wir auf meinen Geburtsnamen geheiratet (ich trug vorher den Nachnamen von Ex1, die Kids ebenso).Meine Große war da fast 6 und mußte zustimmen, daß sie das auch will mit der Einbenennung. Ich hatte zwar schon das alleinige Sorgerecht, da die Kids aber den Namen vom Vater trugen, mußte dieser zustimmen.Hat er damals auch gemacht, weil er dachte, er wäre somit alle Verpflichtungen los.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 13:26



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wenn man heiratet (nein ich habe es nicht vor) und man nimmt den namen des Mannes an und lässt auch das kind mit umbenennen, die verpflichtungen behält doch weiter der leibliche Vater, oder? ich erinner mich nämlich doch dunkel dran, dass miris vater mal gemeint hat ich solle doch jemand anderen heiraten damit er nicht mehr verpflichtet ist (er tut ja eh nichts)... ist das so ??ß

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 15:24



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Zahlen muss er immer noch. Namensänderung ändert nichts an den Rechten und Pflichten, sondern nur den Namen.

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 15:37



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Aus der Verpflichtung kommt er nur raus, wenn der neue Mann das Kind adoptieren würde. Die Frage hatten wir uns auch gestellt. Aber wir wollen ihm weder seine Rechte noch seine Pflichten streitig machen. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 12.08.2009, 07:54



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Also das mit dem alleinigen Sorgerecht stimmt nur zum Teil. Ist der (leibliche) Vater der Nach-Namensgeber des Kindes, muss er der Einbennung zustimmen, egal ob er noch mitsorgeberechtig ist oder nicht. Die erforderliche Zustimmung kann gerichtlich eingehjolt werden, wenn es dafür triftige Gründe gibt. Aber dass zur Ziet keion Umgang stattfindet, ist kein triftiger Grund. Dazu hatte es eindeutige Urteile gegeben, mit der Begründung, mit der Zustimmung zur Einbennung könnte das letzte Band zwischen Kind und Vater reissen.

Mitglied inaktiv - 12.08.2009, 14:09