Alleinerziehend, na und?

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@dreierbande: wg. Neuregelung SGB II, Regelsätze für Kinder werden gesenkt...

Thema: @dreierbande: wg. Neuregelung SGB II, Regelsätze für Kinder werden gesenkt...

Hallo, letzte Woche ging ein 109-Seiten-Word-Dokument per Email mit dem Namen "Synopse Bildung- und Teilhabe" ein, das ich natürlich noch nicht gelesen habe. Eine Kollegin, die diesen Wälzer am Wochenende zuhause (!!!) durchgelesen hat, hat mir das gesteckt. Demnach beträgt das Sozialgeld gem. § 23 SGB II zukünftiger Fassung (ab 01.04.2011?) bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 213,- €, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 242,- €, und im 15. Lebensjahr 275,- €. Im ersten Moment sieht das wohl wie eine Kürzung aus, das soll aber irgendwie mit der Ersparnis durch das außerhäusig stattfindende warme Essen zusammenhängen. Die Senkung der Regelsätze werden sie jedenfalls gut begründen müssen. Somit stimmt auch die Info des Landkreises an Deine Freundin nicht. Ich bin sehr gespannt, ob Wulff das Gesetz unterzeichnet oder verfassungsrechtliche Bedenken anmeldet. Es wäre nicht das erste Mal, daß ein Präsident die Unterschrift verweigert. LG Ralph

von Ralph am 08.03.2011, 17:29



Antwort auf Beitrag von Ralph

bitte was? das sieht nicht nur aus wie eine Kürzung... das wäre eine und zwar eine drastische... das wären 20 € für meine 3... da können die sich die 5 € echt in Arsch stecken... was ist wenn mein Kind gar nicht mit ißt in der Schule... wie rechtfertigen die die Kürzung dann? Also wenn das echt durchgeht

von susafi am 08.03.2011, 17:34



Antwort auf Beitrag von susafi

Susafi, da ich die Folgen der ganzen Änderungen und Neueinführungen, die mit der Änderung geplant sind, noch nicht absehen kann - ich habe diese 109 Seiten noch nicht gelesen, wann auch -, kann ich das noch nicht werten. Diese Info kommt direkt aus unserer Zentrale. Ob die es sich leisten kann und will, 109 Seiten Müll zu verbreiten... Viele Grüße Ralph

von Ralph am 08.03.2011, 17:45



Antwort auf Beitrag von Ralph

Das steht in dem Gesetzesentwurf § 8 so drin in Punkt 1, aber unter Punkt 2 steht dann weiter: (2) Für die Regelbedarfsstufen 4 bis 6 tritt zum 1. Januar 2011 in der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch an die Stelle der Beträge nach Absatz 1 Nummer 4 bis 6 1. für die Regelbedarfsstufe 4 der Betrag von 287 Euro, 2. für die Regelbedarfsstufe 5 der Betrag von 251 Euro, 3. für die Regelbedarfsstufe 6 der Betrag von 215 Euro. Ich denke nicht, daß gekürzt wird. Es geht viel mehr darum, daß diese geringeren Sätze angeblich das Ergebnis sein soll von der letzten EVS, aber daß sich die Regelsätze der Kinder trotzdem nicht verringern, aber auch nicht erhöhen sollen. Meiner Meinung nach wurde das nur inszeniert, damit Ruhe ist mit den Erhöhungsforderungen, was die Kinderregelsätze betrifft.

von Dreierbande am 08.03.2011, 19:21