Alleinerziehend, na und?

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Frage zum Unterhalt...

Thema: Frage zum Unterhalt...

Hallo, ich hab mal ne dringende Frage... Seitdem wir getrennt sind, bezahlt mir mein Mann den Unterhalt für die Kinder immer zum 15... zumindest in der Theorie... denn es ist so ausgemacht... allerdings ist es so, dass er selbstständig ist und ziemlich unregelmäßigen geldeingang hat, da kein festes gehalt... also hat er mich mal gefragt, ob er den 1. Teil des Unterhalts am 15. bezahlen kann und den 2. Teil des geldes dann vorm 1. - hat auch eigentlich immer geklapppt, auch wenn ich ein paar tage vor dem 1. immer ein paar mal anrufen musste, und nachhören, ob er es überwiesen hat, weil er es sonst "vergisst" (?), letzten monat war er mit dem überweisen schon so spät dran, dass meine Lastschrift fürs Telefon zurück ging... mein Telefon war 1,5 Wochen gesperrt und der Anbieter hat mir mal eben so 15 Euro für die Rücklastschrift in Rechnung gestellt... Diesen Monat war es so, dass er mir nur 250 euro für unsere 3 Mädels gegeben hat.... und mir versprach, die restlichen 400 euro VOR (ich habe drauf bestanden) dem 1. aufs Konto zu überweisen... Tja, bis heute ist nix drauf, und die Miete ist via Rücklastschrift zurück gegangen... (man, ich schäme mich so vorm Vermieter, das ist mir noch nie passiert) - mal ganz abgesehen davon, dass ich nun grad noch 36 euro für lebensmittel auf dem konto habe... (ich habe keinen dispo) und meine erneute telefonrechnung auch heut oder morgen fällig wird... gehalt vom arbeitgeber bekomme ich erst ende der woche / anfang der nächsten... kindergeld kommt erst am 21. bei mir.... man, am anfang jeden monats muss ich schwitzen, weil er nicht bezahlt... :-( Kann ich da irgendwas machen? Wieviel spiel hat er, bei seiner zahlung... ich bekomme immer zu hören: wieso, bis jetzt hast du doch immer dein geld bekommen... (ja, nur wann...) man, als ich noch von hartz lebte, kam wenigstens das pünktlich am 1. - darauf konnte ich mich verlassen... und ich muss sagen, da war ich viel sorgenfreier... da soll sich noch einmal jemand wundern, wenn sich jemand in die talkshow setzt und sagt: wieso soll ich mir für ein paar kröten den popo aufreissen, wenn ichs vom sozialamt für nöppes bekomme... Also wäre lieb, wenn ihr mir sagen könntet, wie ich druck machen kann und ab wann er mit seiner zahlung als überfällig gilt... Verzweifelte Grüße, Juni

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 13:40



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Hi JT!!! Ähm, verstehe da deinen Ex jetzt nicht wirklich. Es ist doch einfach nen Dauerauftrag zu machen, oder? Auch wenn Selbstständig! Ist mein Ex auch und da kann ich mich immer auf die Zahlung verlassen! Warum hast du keinen Dispo? Muss ja nicht viel sein, aber so ist wenigstens gewährleistet das das Geld für die Miete durch geht!

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 13:45



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Ich hatte das mit meinem Ex-Mann , KV der beiden Großen über lange Jahre... nie wußte ich ob, wieviel und wann ich UH bekomme. Habe dann eine Lohnpfändung beantragt... dann gabs regelmäßig UH. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 13:48



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also ich habe ja beim JA die beistandschaft beantragt für simon. ich war mit dem kv nicht verheiratet, habe alleiniges sorgerecht. ausgemacht war bei uns ebenfalls immer der 15te. allerdings kamen die zahlungen nie pünktlich - zum teil kamen sie sogar erst zwei monate später. ich habe es aufgegeben mich darauf zu verlassen, dass ich die 200 euro zur monatsmitte auf dem konto habe. ich habe meinen sachbearbeiter beim JA mal darauf angesprochen. alles, was er machen konnte, war, meinen ex anzuschreiben und zu ermahnen. allerdings ist es dummerweise so, solange dein ex ZAHLT wirst du immer zu hören bekommen "was wollen sie denn - er zahlt doch. wenn auch nicht fristgerecht" da es bei meinem ex eskalierte (sprich, ich wirklich zwei monate auf zahlungen wartete) mußte er nachweisen, dass er einen dauerauftrag eingerichtet hat, der gewährleistet, dass ich zum 15ten das geld auf dem konto habe. das fand der sachbearbeiter toll und hat sich drauf verlassen. mir war eh klar, dass das nicht lange hält. und so hat mein ex nach dem nachweis, dass er einen dauerauftrag geschalten hat, diesen auch im nächsten monat gleich wieder "gelöscht" du hast leider nicht wirklich eine handhabe... außer, du verklagst ihn jedesmal. was zeit kostet und geld. und nichts bringt, da dein ex dann auch noch mehrkosten im sinne von gerichtskosten hat und somit NOCH MEHR zahlen muss... du hast noch die möglichkeit, unterhaltsvorschuss zu beantragen und den dann wieder zurück zu überweisen, wenn der herr kindsvater alles gezahlt hat. sehe ich aber ebenfalls keinen sinn drin. lg sue

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 13:55



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Hey, das sind ja super aussichten... :-( bei mir ist es aber so, das es 650 euro im Monat sind, auf die ich mich verlassen MUSS; denn sonst komme ich nicht über die runden... :-( (wie man sieht) einen dispo habe ich nicht, weil meine bank damals, als ich mein konto eröffnet habe (nach der scheidung musste ich ein neues eröffnen, da mein mann und ich nur ein gemeinsames hatten), meinte, sie würden mir keinen dispo einrichten, da ich von hartz IV lebe... :-( - so wars...

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 14:16



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wie gesag,t so wars in meinem fall. es gibt mütter, die bekommen NIE unterhalt... ich denke, das war auch das, was der sachbearbeiter in meinem fall meinte. was mir noch vorgeschlagen wurde, war, dass ich meinem ex die dispozinsen in rechnung stellen könnte, wenn ich durch sein verschulden ins minus abrutsche... ich war zu der zeit nur schon im minus und das hatte mit meinem ex nichts zu tun :o) lass dich doch mal beim JA unverbindlich beraten, was du machen kannst. aber wie gesagt, solange er IRGENDWAS zahlt und das auch noch monatlich, wirst du nicht viel machen können - da alle die "bereitschaft" seinerseits sehen.

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 14:20



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ja, ist mir schon klar, dass manche gar nix bekommen... aber dann könnt ich ja wenigstens uvs beantragen... auch wenn mir dann ja massig fehlen würde... aber im moment ist es leider so, dass ich das geld zum leben brauche... :-( ich versuche jetzt nochmal mit ihm zu reden und werde ihm auch sicher die rücklastschriften in rechnung stellen... was mich nur so ärgert ist, dass er nun mit seiner neuen in unserem schönen haus wohnt und sich einen lenz macht... und nichtmals den unterhalt bezahlt... :-( (ja, in dem fall bin ich missgünstig)

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 14:28



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Du, da verstehe ich Dich total, das ginge mir ähnlich. Es nagt auch an mir, dass der Kindsvater sich jeglicher Pflichten (und Rechte) entzieht, sein Kind nicht besuchen kommt und den Unterhalt unpünktlich zahlt - aber sein Leben schön so weiterlebt, als wäre nichts gewesen. Noch schöner, er ist von einer preiswerten Wohnung im Randbezirk in eine ca. 200 Euro teurere Wohnung in der Innenstadt gezogen - stand aber unter Kontopfändung durchs Finanzamt usw. und hätte ja gar kein Geld. Da schwillt mir auch der Kamm... wie kann jemand umziehen, der doch kein Geld hat. Und dann noch in eine teurere Wohnung. Ja klar, weil die schön bei der Unterhaltsberechnung angerechnet wird (mein Ex ist selbständig) Es war dann so, da gibts auch ein Gerichtsurteil, wenn die Selbständigkeit nicht mehr dazu ausreicht, die Lebenshaltungskosten zu "verdienen" bzw. den Unterhalt zu dienen, dass der Selbständige dazu angeregt bzw. gezwungen werden kann, ein "normales" Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis einzugehen. Was meinst, was DA los war, als das Jugendamt dies meinem lieben Ex erklärte... ICH wäre dafür verantwortlich, dass er sein Leben total verändern muss, dass er an Krücken geht und es ja so übel um ihn steht.. scho klar. Aber für alle finanziellen Sachen komme immerhin ICH auf, die Urlaube zahle ich selbst, die Sachen und das Essen und die Ausflüge und weißdergeierwasnichtnochalles muss ich ebenfalls selbst zahlen... Wenns geht, beantrage Unterhaltsvorschuss... wenns Dir irgendwie hilft. Das ist nicht viel, 100 Euro? 160 Euro? Irgendwie sowas in der Art... aber dann hast Du wenigstens WAS... Außerdem, für den FAll, dass Du klagen willst, ermahne Deinen Ex mit Hinweis auf die schriftlich getroffene Vereinbarung, wann er zu zahlen hat. Er befindet sich ja regelmäßig in Zahlungsverzug. Bei Firmen hättest für sowas sofort einen Mahnbescheid im Briefkasten. Aber das wie gesagt nur für den worst case. Alles Gute und LG Sue

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 15:38



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Hey Sue... ja, ich kann dich da sehr gut verstehen... hier ist es sehr ähnlich... ich habe mir durch aussagen wie: DU hast mir alles kaputt gemacht... wegen DIR macht mein ganzes Leben keinen Sinn mehr... bla und blub (ich habe mich getrennt) stets ein schlechtes Gewissen einreden lassen und des lieben Frieden Willens auf viel verzichtet... mich mit dem Mindestunterhalt für die Kinder zu frieden gegeben, es gar nicht weiter versucht, gesagt, dass er das Haus halten kann... mh, heute ärgert es mich auf der einen Seite... denn ich weiss, dass wir es wohl nie schaffen werden, genug eigenkapital anzuhäufen um jemals so ein schönes haus zu bauen, wie ich und mein ex es hatten... damals war es ja mit eigenheimzulage und co. alles noch viel erschwinglicher... und mein eigenkapital steckt eben drin... das bekomm ich so schnell nicht wieder zusammen... für ein 250.000 euro haus brauchts ja heut locker 30.000 bis 50.000 euro eigenkapital - werden wir wohl in 1000 jahren nicht zusammen sparen... leider gibt es hier keine mietshäuser... hier ist ein kleiner ort... nahezu alles eigentum... hier mietet man scheinbar nicht... aber na ja, wir wollen die hoffnung ja nicht aufgeben.... na ja, jedenfalls habe ich mir damals schön (blöd) ein schlechtes gewissen einreden lassen... dabei weiss sogar ich heute, dass zu einer trennung immer 2 gehören.. und dass ich nicht aus jux und dollerei gegangen bin... aber ich kenn mich... sollten mein jetziger Partner und ich uns jemals trennen (gott bewahre), dann bin ich bestimmt genau so :-P mh, irgendwie sind wir frauen ja doch immer die doofen.... (ich suhle mich in letzter zeit ganz schön häufig im selbstmitleid... ich kann bald eine im-selbstmitleid-suhl-symbiose mit Madleen eingehen *hüstel*) Mh, ich werde ihm mal druck machen... allerdings ist das so schwer, wenn er nicht drangeht, wenn ich anrufe... :-P LG

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 15:52



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Grundsätzlich ist Unterhalt zum ersten des Monats, für den der Unterhalt geschuldet wird fällig. Steht irgendwo im BGB, Familienteil (mag wer suchen?). Alsio: ab Dez muß das Geld am 1.12 auf Deinem Konto sein, wenn nicht, bist Du gerne bereit, ca. 23 EUR zu investieren und einen Mahnbescheid zu erlassen (die Du auf die Forderung nach Unterhalt draufschlagen kannst=.. Kann man jederzeit mit einem Formular aus dem Schreibwarenhandel. Gerne dann auch Kontopfändung wenn er meint... Und: ich war auch Selbständig, hate auch sehr unregelmäßige Geldeingänge, aber das ist nunmal so, wenn man selbständig ist, damit muß man umgehen können. Soll er doch ein 2-Konten-Modell fahren wenn er es anders nicht kann. Eure Kinder können nichts dafür. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.11.2008, 19:00