Alleinerziehend, na und?

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würdet ihr das dem JA melden???

Thema: würdet ihr das dem JA melden???

Nochmal hallo... morgen früh muss ich nochmal zum JA wegen der Gerichtsverhandlung, da werden wir wohl die Formalia klären, da die Sachbearbeiterin vom JA ja auch geladen ist...(zur Erinnerung... es geht bei mir ums Sorgerecht/Aufenthaltsbest. recht) Nun habe ich folgendes Problem: mein Mittlerer (4) liegt mir schon seit Tagen in den Ohren, beim Papa sei alles viel schöner, unser neuer Wohnort sei ganz doof etc. (Bitte nicht mit meinem letzten JA- Posting verwechseln, da handelte es sich um meinen Größten und um einen anderen Papa, der aber mit KV2 unter einer Decke steckt, die sind inzwischen befreundet...!!!) Ich habe ihn gefragt, wie er darauf käme, da sein Vater auch vollzeit arbeitet und so gut wie nie zuhause ist (er macht 365 tage im jahr neben seiner regulären arbeit auch noch rufbereitschaft)...und der KV kann nicht wickeln, das hab ich dem kleinen aber natürlich nicht gesagt. Da meint mein Sohn dann plötzlich total verzweifelt (unter Krokodilstränen!!!), Papa habe gesagt unser neuer Wohnort sei furchtbar doof, und wenn er zu ihm ziehen wolle, würde er alles bekommen, was er sich wünsche!!!!!!! Soll ich das der Sachbearbeiterin sagen??? zeigt das nicht,zu welch fiesen mitteln er greift???die armen kinder, die müssen doch total durch den wind sein wie würdet ihr das formulieren, damit die sachbearbeiterin versteht, dass es mir darum geht, dass das Kind nicht zu seinem Instrument wird??? Ich bin soooo sauer, das ist doch unanständig!!!!!

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 18:03



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anmerken würde ich es und wie es jeder versteht, wird verschieden sein. Die einen werden sagen "ist doch ganz logisch, jeder versucht sich ins rechte Licht zu schieben" Die nächsten sagen "nicht so wild" Die nächsten sagen "das kommt dir gerade recht, hm?" Die nächsten sagen "er beeinflusst die Kinder" Was die vom JA draus macht kann keiner wissen :o( aber wie gesagt, anmerken würde ich das schon. Und mit dem Mittelkind würde ich mich darüber unterhalten. Mit Sicherheit ist er noch zu klein dafür, aber man sollte ihm schonend und möglichst ohne selbst auf die gleiche Schiene zu geraten beibringen, dass es dort mit Sicherheit NICHT so sein wird ! Er wird nicht alles kriegen und auch dort wird nicht alles schöner sein. Er ist von Mama und seinen Geschwistern getrennt. LG Sue

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 18:11



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...als ich eingeworfen habe, dass sein papa ja ganz viel arbeiten muss, hat er gesagt, klar dann könne ihn ja solange seine große schwester (gerade 12 geworden) betreuen, das hätte papa auch gesagt

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 18:14



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Mann, auf das Mädel kann er selbst ja noch nicht mal aufpassen - geschweige denn, dass SIE der richtige Umgang ist, nach allem was war...

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 18:16



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eben, die soll erstmal psychische unterstützung bekommen und dann soll sie selbst mal ein kind sein dürfen

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 18:17



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Also ich würde es auch erwähnen aber nicht der KV macht sondern es eher so darstellen dass es dem Kind schlecht geht, zum wohle des Kindes usw.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 18:17



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hingehen und auf H'ufchen Elend machen beim JA. Ich meine, es nimmt Dich ja tats'chlich mit, w[rde wohljedem so gehen. Ich w[rde ihn nicht anschw'ryen, w[rde es nebenbei erw'hnen und um Rat bitten, wie ich damit umgehen kann, ob sich das yu einer Verweigerung der Kinder Dir gegen[ber auswachsen kann... So in der Art. Sie m[ssen halt einfach MItgef[hl haben, dann sieht es auch nicht so dumm nach Anschw'ryen aus. Und was ist jetyt mit meiner Tastatur_ LG I.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 18:40



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Deine Tastatur ist auf "English" gestellt. Das kannst du in den Einstellungen wieder zurueck setzen.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 19:13



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Jetzt ist mein Zett wieder ein Z und kein Yett. Und das Zpsilon wieder ein Ypsilon. Danke.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 19:28



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Schau mal hier: Wohlverhaltensklausel: Die Wohlverhaltensklausel ergibt sich aus § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB. Es ist ein an die Eltern gerichtetes Gebot, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Gesetzlich vorgesehen ist ein loyales Verhalten der Eltern untereinander bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieses Verhalten ist eine Fortführung der während intakter Beziehung selbstverständlichen Verpflichtung. Beide Elternteile haben jede negative Beeinflussung des Kindes z. B. durch verbale Abwertung des anderen Elternteils zu unterlassen. Auch verbietet sich eine Vereitelung des persönlichen Umgangs mit dem Kind. Es muß eine für das Kind hilfreiche Lösung gefunden werden, so dass es spürt, dass beide Elternteile mit dem Kontakt einverstanden sind. Sachliche und freundliche Begegnungen der Eltern unterstützen das Kind bei der Ausübung der Besuchskontakte. Zudem ist ein "Hinführen" des Kindes durch den einen Elternteil zum anderen förderlich für einen positiven Ablauf der Kontakte. Würd mal Vorschtig nachfragen wie es mit dieser Klausel aussieht. Viel Erfolg lg

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 19:38



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Ich würde es sagen.

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 19:44



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dankeschön

Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 20:51