Alleinerziehend, na und?

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Würdet ihr das Einkommen überprüfen lassen?

Thema: Würdet ihr das Einkommen überprüfen lassen?

Noch was, was mir am Bein hängt :-) Mein Ex zahlt ja ganz brav Unterhalt, hab die Beistandschaft und Titel. Er zahlt an mich den Mindestsatz, also die 225 Euro Jetzt ist es so, das er im Dez. geheiratet hat, also von Steuerklasse 1 weg ist...welche er jetzt hat, ? Dann würde ich zu 99% behaupten, das er mehr wie 1500 netto verdient. Jetzt habe ich beim JA angerufen und gefragt, ob das überprüft werden kann. Ja kann, aber es steht auch in dem Schreiben, das ICH das veranlasst habe. Hmmmm, gut oder nicht gut? 1. Wir haben keine Kontakt 2. Vermute ich ganz stark, das er bestimmt nochmal Vater wird, wann, ? Soll ich es machen, das es überprüft wird oder mich mit den 225 Euro "zufrieden" geben

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 14:24



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Da du ja H4 hast wie ich unten verstehe bringt es dir selbst nciht mehr oder? Theoretsich müsstest du ja denn wenn er mehr zahlt muss der Staat weniger an dich zahlen, denn warum sollen andere zahlen was eigentlich der Ex zahlen muss... Schon so oft gelesen.... Ich weiß nicht was ich machen würde, meinst du es wäre viel mehr? Sieht er sein Kind gar nicht da ihr kein Kontakt habt? Wenn ein2.dazu kommt wird es doch wieder weniger oder??

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 14:31



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Mir würde es erst was "bringen" wenn ich kein ALG2 mehr bekomme Ich denke das ich es aus dem Grund machen würde, weil es 2 Jahre gedauert hat, bis ich den Titel hatte, er hat es immer wieder rausgezögert, irgendwas zu schicken dann eben weil ich mir sage, warum soll ich so gut davonkommen wenn ein Kind kommt, ja dann wirds weniger...eben... er hat ja noch einen Sohn, da zahlt er auch, hat aber Kontakt zu ihm wir sehen und hören ihn nicht, also 0 Kontakt

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 14:38



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Wenn er noch nen 2.hat würde es ja auch da neu berechnet werden und dann vielleicht doch nicht mehr werden.

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 14:41



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Mich wundert, daß die Arge sich nicht an ihn wendet, ihn überprüfen läßt, ob er mehr zahlen kann, denn dann müßte die Arge dir weniger zahlen.

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 14:42



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Ich liebe solche JA-Mitarbeiter... Die sind nämlich per Beistandschaft dazu aufgefordert die Rechte des Kindes umzusetzen. Hier ist es das Recht auf die richtige Unterhaltshöhe. Der Hinweis, das eine Heirat stattfand kam von Dir. Die daraus entstandene Veranlassung über eine Neuberechnung müsste m.E. vom Jugendamt selber kommen. Wenn ich dem Jugendamt den Tipp gebe, das Dein Ex seit 4 Wochen mehrfacher Millionär ist, weil er im Lotto gewonnen hat, gehen die dem doch hoffentlich auch nach! Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Lass es neu berechnen. Ja, Du hast monetär nichts davon. Warum aber sollte der Steuerzahler Deinen Ex so unterstützen sollen. Denn schlussendlich zahlen wir alle ggf. den Betrag, den er so spart. Wenn das Jugendamt nicht zuckt, sag es Deinem Sachbearbeiter bei der Arge. Der wird (hoffentlich) reagieren! Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 18:29