Ich hab durch die Presse mit bekommen, dass die Düsseldorfer Tabelle zum 1.8. geändert wird. Mein ältester wird Ende August 6 und rutscht damit eh etwas höher im Anspruch. Ich habe einen dynamischen Titel, der dem Mindestunterhalt entspricht. Falls mein Ex nicht "freiwillig" die Zahlungen anpasst, wie wäre dann der Weg? Klage? Das möchte ich eigentlich vermeiden. Das Thema Unterhalt ist immer wieder Streitthema hier. Auch wenn er bisher zahlt. Ich weiß nicht ob ich die Kraft für noch mehr Auseinandersetzung habe, aber brauche das Geld eigentlich schon. Ich arbeite derzeit 30 Wochenstunden. Die Betreuungskosten sind gestiegen, der Große möchte zur Musikschule angemeldet werden usw. Ihr wisst ja was all das kostet
von
Wunschkind2008
am 28.07.2015, 19:44
Wenn der Titel dynamisch ist, dann musst du nicht klagen. Du kannst direkt vollstrecken lassen.
von
Pamo
am 28.07.2015, 19:56
Puh ob ich das schaffe ist dann ja was anderes
Gilt das auch bei der Neuerung in der Tabelle?
von
Wunschkind2008
am 28.07.2015, 19:57
Um welchen Betrag gehts denn? Wie hoch ist der Sprung? Lohnt sich eine weitere Auseinandersetzung?
Evtl. könnte der Kindsvater statt der Erhöhung zb die Musikstunden übernehmen? Oder was anderes?
VG ohno
von
ohno
am 30.07.2015, 18:21
Also nach der neuen Erhöhung etwa 22 Euro im Montag plus die Erhöhung nach dem Geburtstag. Auch nochmal 30 oder 40 glaube ich
Er hat nach und nach alle Extras gestrichen und zahlt wirklich nur noch den mindestSatz
Denke nicht dass er Musik oder ähnliches zahlen wird
von
Wunschkind2008
am 30.07.2015, 21:35
Also mit den 22,- EUR Erhöhung wirst Du nicht wirklich was rausholen können... Wenn es die Erhöhung nicht gäbe, wärst Du ja weiterhin ohne klargekommen....
Ich persönlich würde nicht wg. "50,- EUR" streiten oder die mit Bauchschmerzen einfordern. Da es aber das Geld für das Kind ist, würde ich dann, wenn er nach Hinweis der Erhöhung nicht alles zahlt, ab einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Titel vollstrecken lassen über die nicht-gezahlten Differenzbeträge, wenn eine bestimmte Summe "zusammengekommen" ist.
von
ohno
am 30.07.2015, 21:54
wenn ich bedenke was allein der Hort kostet... Klassenfahrten etc.
von
Milia80
am 02.08.2015, 19:39