Thema:
Wohnungskauf = Zugewinn?
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nein.
außerdem ist das doch kein ZUgewinn....
Mitglied inaktiv - 07.07.2008, 22:06
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Mir wurde von mehreren gesagt, das ich wegen dem Zugewinn beim Wohnungskauf aufpassen soll, fand das zwar auch merkwürdig, aber ich habe mich dann doch verunsichern lassen, ob da vielleicht was dran ist.
Mitglied inaktiv - 07.07.2008, 22:24
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Und nur weil jemand hier im Forum das Gegenteil sagt, würdest du dir keine Gedanken mehr machen? Nicht persönlich gemeint, vallie
Aber ich fände es komisch, solche Entscheidungen würde ich mir professionellen Rat holen. Einen Anwalt wirst du ja wahrscheinlich eh haben wegen der Scheidung.
Mitglied inaktiv - 07.07.2008, 22:27
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bb
Mitglied inaktiv - 07.07.2008, 22:28
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ich fasse es auch nicht persönlich auf, aber man denke logisch...ich meine, sie wird die wohnung nicht heute bar bezahlen können und bei der scheidung ist sie wesentlich mehr wert...
mein exgatte hat nach der trennung also IM trennungsjahr an der börse spekuliert. damals hieß es niet. und das wäre dann ein reiner gewinn gewesen....
Mitglied inaktiv - 07.07.2008, 22:44
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Hm also Zugewinn ist ja jede Vermögenssteigerung während der Ehe...ich denke mal, daß das ab dem Tag der Trennung endet...aber frag doch mal bei Frau Bader...oder google mal...
lg heike
Mitglied inaktiv - 07.07.2008, 22:30
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Ich weiss nicht wie es damit ist frage wirklich einen Rechtsanwalt. Den eines weiss ich der Zugewinn endet nicht bei der Trennung er endet am Tag der Scheidung oder bei den meisten etwas davor beim Unterschreiben des Nachehelichen Vertrages wo ja für den Rest der Ehe eine Gütertrennung gemacht wird.
Gab im Netzt mal ein Beispiel die Eheleute teilten das ganze Geld zur 1/2 und waren beide zufrieden .
4 Monat vor der Scheidung verlor er fast alles beim Spielen und es gab keinen Nachehelichen Vertrag bis zur Scheidung galt also Zugewinn also wurde noch mal ihr vieles Geld mit seinen wenigen sozusagen zusammen geworfen und durch 2 geteilt sie musste noch mal die Hälfte von den was sie hatte an ihm abgeben damit sie beide am Tag der Scheidung gleich viel haben.
Mitglied inaktiv - 08.07.2008, 00:18
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HI,
soweit ich informiert bin, zählt das schon zum Zugewinn!
Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung. Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem die Scheidungsantragsschrift zugestellt wurde. Und in Deinem Fall würde der Wohnungskauf noch als Zugewinn gelten (außer du wartest, bis der Scheidungsantrag zugestellt worden ist!) Aber zur Sicherheit frage nochmal deinen Anwalt!
LG Doro
Mitglied inaktiv - 08.07.2008, 16:17