Alleinerziehend, na und?

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Wohngeldantrag bei Alg2-Bezug?

Thema: Wohngeldantrag bei Alg2-Bezug?

Ich steh ein wenig wie ein Ochs vorm Berg.... Erstens, ich soll für meine Kinder laut Arge Wohngeld beantragen ( dafür würde dann das Sozialgeld wegfallen), was ist denn dann aber mit den Mehrbedarfen für Ernährung??? Zweitens, das Wohngeldamt erkennt es nicht an, daß Ex und ich getrennte Haushalte in einer Wohnung haben und will uns als ein Haushalt zusammenrechnen, das ist aber falsch, wir sind geschieden und wohnen momentan noch (bis zu seinem Auszug) in 2 voneinander abgetrennten Wohnungsabschnitten, 2 Haushalte, nicht einer, sogar die Arge hats vor 3 Jahren so anerkannt. Drittens, das Wohngeldamt will Lohnnachweise von Ex, da sie uns als ein Haushalt rechnen, Ex rückt keine Lohnnachweise raus, weil er das schon bei der Arge machen mußte und den Unterhalt zahlt, den Arge ihm für ab Februar ausgerechnet hat. Viertens, die Vermieterin will keine separate Mietbescheinigung ausstellen für die von mir bewohnten qm, sondern hat eine Mietbescheinigung für die Gesamtfläche ausgestellt (was ja auch richtig ist, da nur ein Mietvertrag besteht und sie es auch nicht ändern will und muß). Fünftens, die Angaben in der Mietbescheinigung sind total falsch, sogar die Gesamtsumme stimmt nicht. Leider ist der Mietvertrag schon älter, so daß ich den nicht nehmen kann, weil da nur noch die Kaltmiete stimmt, aber nicht mehr die Abschlagszahlungen, die erhöht wurden in den letzten 6 Jahren. Sechstens, ich steh unter Zeitdruck, das ganze muß bis Ende des Monats fertig sein, sonst fehlt mir das Geld für die Kinder. Siebtens, das Wohngeldamt meint, da meine Kinder ja Sozialgeld bekommen, würden sie eh kein Wohngeld bekommen, das eine schließt das andere aus. Die Arge hat aber schon unsere Akte weitergereicht und das Wohngeldamt weigert sich, das zu bearbeiten wegen Punkt 2- 5, die Arge wiederum zahlt erst weiter für die Kinder, wenn ich nachweisen kann, daß es bearbeitet wird mit dem Wohngeld (Mitwirkungspflicht). Jemand ne gute Idee?

Mitglied inaktiv - 17.02.2010, 10:30



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Stell beim zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf ein Eilverfahren und beantrage Zeitgleich eine Einstweilige Anordnung dann gehts bei den Behörden ganz schnell.

Mitglied inaktiv - 17.02.2010, 11:25



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Hi, als ich noch zusammen lebte mit meinen Ex , getrennt in einer wohnung hat es NUR die ARGE anerkannt. Kein JA hat das anerkannt zwecks Unterhaltsvorschuss noch Wohngeldstelle. Naja, ich habe bei der Arge keinen AE Mehrbedarf bekommen, weil der EX am WE heim kam. Tja, ich hatte wenig Geld zum leben.Ob Ihr geschieden seit oder nicht, ihr lebt in einer Wohnung. Das ändert sich erst wenn Ihr ausgezogen seit leider. L.G

Mitglied inaktiv - 17.02.2010, 22:07



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Na dann kann das jetzt ein großes Problem werden, weil Ex seine Unterlagen nicht rausrückt, da er selber gar kein Wohngeld beantragen will, ich wiederum aber muß. Andererseits aber steht im Wohngeldantrag drin: Haushaltsmitglieder, und in dieser Wohnung gibt es 2 Haushalte (jeder mit eigener Küche und eigenem Bad, kein einziger Raum wird gemeinsam genutzt, es sind 2 voneinander abgeschlossene Wohneinheiten in einer Wohnung), meinen und seinen, ich habe Steuerklasse 2, habe den Mehrbedarf für Alleinerziehende von der Arge seit fast 3 Jahren (wo ich das erste mal den Alg2-Antrag gestellt habe), werde von der Arge als alleinerziehender Haushaltsvorstand geführt, Ex kommt in der Berechnung gar nicht vor.Er mußte gegenüber der Arge lediglich sein Einkommen offen legen wegen dem Unterhalt, den er zahlen muß. Vor allem wohnen ja bei ihm in regelmäßigen Abständen auch immer wieder die derzeitigen Freundinnnen, dann müßten die ja theoretisch auch noch mit in die Berechnung fallen?

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 07:37