Hilfe. Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Natürlich wohnt er noch in der gemeinsamen Wohnung. Er sucht sich aber was neues, ich bleibe mit unserem Sohn hier.
Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem schon Wohngeld zu beantragen? Ich arbeite in Teilzeit aufgrund der Kinderbetreuung
von
rose_dust
am 20.07.2023, 10:38
du kannst erstmal Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt fordern von deinem Mann, erst wenn das ausgeschöpft ist - bekommst du Wohngeld.
Also
- Dein Einkommen
- Kindergeld
- Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (Zahlbeträge) oder Unterhaltsvorschuss
- Trennungsunterhalt 3/7
reicht das nicht - dann Bürgergeld oder Wohngeld....
von
Lena_1922
am 20.07.2023, 12:28
... und an den Antrag für Kinderzuschlag denken.
von
Miltonia
am 12.10.2023, 10:36