Alleinerziehend, na und?

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Ich blick nicht durch meinen HartziV Antrag durch..

Thema: Ich blick nicht durch meinen HartziV Antrag durch..

habe ihn heute bekommen... Mein Mann ist zum 1.12. ausgezogen. Aber ab 1.1.10 steht den Kindern nur noch Kosten für Unterkunft und Heizung zu? Keine Sicherung für Lebensunterhalt?? Oder ist dieses im UHV drin?? Warum bekommen ich weniger von HartzIV für Unterkunft und Heizung für die Kinder??? Ich möchte es bitte nur verstehen.....????

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 20:39



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Wenn du durch UHV und Kindergeld genug hast, daß das es die Versorgung abdeckt bekommst du nur noch fürs Wohnen.

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 20:44



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Hey, vermutlich musst Du für die Kinder Wohngeld beantragen - bei der Stadt, also auf dem Rathaus. UHV sind nur 117 pro Kind, das reicht eigentlich nicht aus, da müsstest Du was von der Arge kriegen. Es sei denn, Dein Mann zahlt mehr. Tut er das? Was kriegst Du jetzt genau pro Kind und wie ist es aufgeschlüsselt? Hast Du auf den Alleinerziehenden-Zuschuss geachtet? Grüße

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 20:44



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Ich bekomme 117,- 2mal und 158,- einmal bekomme ja 323,- wenger, da mein Mann wegfällt, aber 160,- mehr dadurch alleine und alleinerziehend.... Wäre doch nur 160,- insgesamt weniger, oder??? Habe aber lt. Vertrag 250,- weniger.... ????

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 20:48



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Ich kapiere Deinen ersten Eintrag nicht ganz. Auf dem Bescheid ist aufgerechnet, wieviel Du wofür bekommst. Kriegen die Kinder laut Berechnungsbogen Kosten für Unterkunft und Heizung, oder nicht? Falls nicht, gehen die wohl davon aus, dass Du Wohngeld für die Kinder kriegst. Du schreibst in der ersten Zeile: Den Kindern stehen NUR NOCH Kosten für Unterkunft und Heizung zu und unten: Den Kindern steht WENIGER an Unterkunft und Heizung zu. Darum habe ich Verständnisprobleme.

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 21:42