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wohngeld abgelehnt, wie schauts mit hort aus?

Thema: wohngeld abgelehnt, wie schauts mit hort aus?

hey, ich bin grad entsetzt *lol* mir wurde wohngeld abgelehnt. ich sollte denhort nicht mit angeben, weil der ja übernommen wird, wenn ich wohngeld bekomme. so nun hab ich wohl zuviel geld, weil die den hort ja nicht angerechnet haben. werde ich dann überhaupt den hort übernommen werden, oder sind da andere grenzen? oder soll ich widerspruch einlegen und wohngeldamt sagen, dass ich hort bezahle? wennich dann wohngeld bekomm, bekomm ich den hort gezahlt und dann? das ist doch komisch und einkuddelmuddel. wer muss da zuerst was sagen? LG MEl

von Big Mamma am 04.02.2011, 12:35



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Wer hat den das gesagt ? Kinderbetreuungskosten müssen beim Wohngeld mit angegeben werden . Musste immer die Bescheide Kopieren und rein legen . Würde auch Wiederspruch einlegen . Wie viel ist den der Hort ? Wird dann aber wenn es greift nicht viel Wohngeld werden . Ich hatte 52 € damals .

von nociolla am 04.02.2011, 12:55



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die dame vom wohngeldamt. hort kostet 136 euro. beim hort gelten wohl höhrere einkommensgrenzen. nach meiner laienberechnung lieg ich gut drunter und würde ihn bezahlt bekommen. dann könnte er ja auch nimmer in die berechnung beim wohngeld rein, oder? lg mel

von Big Mamma am 04.02.2011, 13:25



Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Ich verstehe gar nicht wer den Hort bezahlen soll ? Das Wohngeldamt ? Die bezahlen doch keinen Hort , jedenfalls in Brandenburg nicht . Den Hort muss ich alleine bezahlen und kann das als Ausgaben beim Wohngeld angeben da es ja Geld ist was ich bezahlen muss um Arbeiten gehen zu können . Und das Geld darum nicht mehr da ist für die Miete .

von nociolla am 04.02.2011, 14:19



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nee das jugentamt bzw der bereich wirtschaftliche hilfe. als ich dort war , hiess es aber, dass wohngeld vorrangig ist und zuerst beantragt werden muss. lg mel

von Big Mamma am 04.02.2011, 16:59



Antwort auf Beitrag von Big Mamma

huhu, was ich nicht kapiert habe: entstehen derzeit schon hortkosten, oder werden die erst anfallen (unabhängig davon, ob die übernommen werden oder nicht)? weil, kosten, die noch nicht aktuell sind, können ja auch noch nicht angerechnet werden. bei wohngeld ist es z.b. auch so, dass die eben tabellen haben, was mietgrenzen bei entsprechender bewohnerzahl angeht (abhängig von alter und zustand des mietobjekts, aber unabhängig von tatsächlicher größe und gezahlter miete). da kannst du mit 2 personen eine gründerzeitvilla mit 350 qm wohnfläche für 3000 euro kaltmiete bewohnen, die gucken dann in der tabelle, da steht einem 2-personen-haushalt eben bei baujahr vor (was weiss ich, ich nehm jetzt einfach ein beispiel) 1960 und unmodernisiert eine kaltmiete von 300 euro zu (auch einfach mal ein aus der luft gegriffenes beispiel), und mit diesen 300 euro rechnen die dann. wie du die differenz von 2700 euro für die repräsentative villa aufbringst, interessiert das wohnungsamt eben nicht. und der mietspiegel des wohnungsamtes muss mit dem mietspiegel der arge nicht zwangsläufig identisch sein. da du jetzt ja einen ablehnungsbescheid bekommen hast, solltest du mit eben diesem bei der zuständigen stelle für die übernahme der hortkosten (jugendamt? schulamt?) aufschlagen und ganz regulär deinen antrag stellen. sollten die dann auf die idee kosten, dass sie die kosten nicht übernehmen oder nur teilweise bezuschussen, kannst du dann wiederum mit dem bescheid beim wohnungsamt aufschlagen und mit DEM bescheid dann einen neuen antrag stellen. blöd, und eine menge lauferei, aber so erscheint es mir logisch und machbar. lg, martina.

von spiky73 am 04.02.2011, 18:00



Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Die Bemessungsgrenzen von Wohngeld und Übernahme der Betreuungskosten sind verschieden (zumindest bei uns). Du solltest also auf jeden Fall versuchen die Kosten für die Betreuung zu bekommen. Aber rufe vorher an und frage was Du für den Antrag brauchst. Bei mir war der Antrag den ich dafür machen musste genau so umfangreich wie der für das Wohngeld (also Mietvertrag, Kontoauszüge, sämtliche Unterhalt- und Kindergeld bescheide, sogar KFZ- Versicherung und natürlich Bestätigung der Einrichtung und Verdienstnachweise der letzten sechs Monate). Aber schön wenn der Antrag durch geht und man etwas mehr Geld hat. Viel Glück

Mitglied inaktiv - 05.02.2011, 17:15