Alleinerziehend, na und?

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Wohngeld/WBS

Thema: Wohngeld/WBS

Hallo zusammen! ..als meist stille Mitleserin, was momentan auf´grund der ganzen Situation hier ist, brauche ich nochmal eure Hilfe. Wie gesagt, Wir haben ein Haus zusammen (Kreditvertrag beide unterschr.), haben 4 Kinder, 11,10, 6 und 4 Jahre. Getrennt in dem haus leben wir seit 2 jahren, aber es spiegelt sich immer mehr raus, das das keine Lösung ist, es ist zuviel Unruhe drin, das merken auch die Kinder. Da haben sie auch nicht wirklich was von, das mama und Papa zwar immer beide präsent sind, aber es nicht etnspannt ist. Wir haben uns zusammen gesetzt und entschieden, das ich mit den beiden jüngsten in eine Wohg. in der Nähe ziehe. Er ist damit einverstanden, mich aus dem Kreditvertrag rauszulassen und ihn neu abzuschließen, ohne mich. Er möchte mit den Großen hier wohnenbleiben, ist auch bereit allein zu zahlen, Ich hoffe die Bank lässt sich darauf ein. Ich war beim Amt; die sagten das wird wohl schwierig werden... Denn mir stünde solang ich im Vertrag mit drinstehe kein Wohngeld zu, da das 1/2 Haus angerechnet wird. Ich arbeite 400 Euro, 2x Kindergeld und würde dann für die Kurzen UH von ihm 430 €ruo bekommen. Ist das zu schaffen, zur Not auch ohne WG? Whg. hier, ca. 70-80m" kosten um die 600/650 warm. War jemand von euch in so einer Situation? Fakt ist einfach, so sehr wir uns auch anstrengen, wir machen das so ja schon Jahre... es ist unruhig, weder ich noch er fühlen sich frei. Ich weine viel abends, bin hilflos, mir fehlt aber auch der Mut "auf gut Glück" irgendwas zu unternehmen und mal einfach eine Whg. zu nehmen, damit Ruhe einkehrt..und mich dann um das rechtliche kümmern, auch wenns schief gehen sollte.. Ich weiß es einfach nicht. Nicole

Mitglied inaktiv - 13.11.2010, 14:12



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Du würdest UH für die beiden Kurzen bekommen? Denke eher nicht, denn du müsstest auch UH für die beiden Großen zahlen also wärest du sogar schlechterdran, weil ihnen schon mehr zusteht. Wenn du z.B: H4 beantragen musst denke ich würdest ihr keine 70-80qm bewohnen dürfen. Sowas würde ich unbedingt bei der Arge abklären. Wie sehen das überhaupt die Kinder, haben sie mit eintschieden, dass 2 mitgehen und 2 bleiben. Stelle ich mir schwer vor für die Kinder getrennt zu werden. Ess ei denn ihr wohnt dann so nah beieinander, dass alle sehr oft zusammen sein können.

von mf4 am 13.11.2010, 14:57



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sorry... ihr seid ja zu dritt und da sind 75qm schon drin, wenn der Mietpreis auch passt

von mf4 am 13.11.2010, 14:59



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Nein, Unterhalt wird nicht gegeneinander aufgerechnet. Er verdient ja - und muß gemäß seinem Verdienst UH zahlen. Ihr UH an die großen Kinder würde wiederum nach ihrem Verdienst berechnet - und wenn sie unter dem Selbstbehalt liegt, dann kann sie halt nicht zahlen, verwirkt damit aber nich den UH-Anspruch für die bei ihr lebenden Kinder, den der ist ja unabhängig von ihr und ihrem Verdienst. Vorschlag: Du bleibst erstmal da wohnen und Ihr klabüstert jetzt erstmal den Hauskredit auseinander. Achtung: Du solltest beim Notart/Anwalt darauf achten, daß der Vertrag so gestaltet ist, daß Du nicht nachher doch irgendwie mit drinhängst. Schenkung ist z.B. ungeeignet, weil die ARGE Schenkungen bis 10 Jahre zurück zurückfordern kann, um Deinen Unterhalt zu decken. Im Zuge dessen solltet Ihr auch klären, ob Dein Ex Dir Unterhalt zahlen muß - was m.E. der Fall ist, solange Ihr nur getrennt und nicht geschieden seid. Denn sonst hat er nachher ein Problem, die Kreditraten alleine zu zahlen. Und dann, wenn das mit dem Haus rechtlich sortiert und klar ist - DANN schaust Du nach einer Wohnung und ziehst aus. Dann kann Dir weder die ARGE noch das Wohnungsamt das halbe Haus anrechnen, denn dann hast Du es nicht mehr. Ihr habt das jetzt 2 Jahre ausgehalten - dann hängt die paar Woche, die das jetzt noch dauert, doch noch dran. Besser die Zeit nehmen für einen sortierten Auszug, als jetzt dann doch noch alles zu überstürzen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 13.11.2010, 15:14



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ach so ja... jetzt klingelts... sie hat ja kaum Einkommen da die Kinder schon fast 12 sind werden sie von UH-Vorschuss auch nicht lange was haben... da sieht es für ihn mit den beiden Großen finanziell ziemlich schlecht aus. Für sie soll er auch noch UH zahlen... hossa, da verstehe ich ja langsam die Männer die aus finanziellen Gründen in gescheiterten Beziehungen bleiben

von mf4 am 13.11.2010, 15:19



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Hallo. es kommt ja zunächst mal darauf an, was der Mann verdient. Vielleicht ist er ja so gut gesattelt, dass er Unterhalt auch für die Frau zahlen kann. Immerhin kann er ja anscheinend auch das Haus alleine halten. Wir wissen doch viel zu wenig, um da wirklich Tips geben zu können. Eigentlich müßte die AP zum Anwalt, um sich ausrechnen zu lassen, was ihr und den Kindern seitens des Mannes zusteht. Notfalls muss das Haus eben verkauft werden. Grüße Port

Mitglied inaktiv - 13.11.2010, 19:42



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Na ja, Trennungsunterhalt sind 3/7 des bereinigten Netto, nach Abzug des Kindesunterhalts etc. pp. Aber: Wenn die beiden schon seit 2 Jahren im haus getrennt leben, dann können sie sich ja auch sofort scheiden lassen, was das Thema Unterhalt für die Frau wiederum auf den nachehelichen Unterhalt beschränkt, der deutlich niedriger liegt.

Mitglied inaktiv - 13.11.2010, 19:46