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Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

Thema: Geteilter Wohnaufenthalt für Kinder - die 50 / 50 Regelung

ich finde die Regelung gut und jeder sollte es selbst entscheiden können wie er es regeln möchte. Ich sehe es nicht ein die Kinder die Hälfte der Zeit zu haben und alles zur Hälfte mit zu tragen ein Zimmer zur Verfügung zu stellen und dann den vollen Unterhalt von 650€ zu zuzahlen. :( Obwohl der Vater mehr Geld zur Verfügng hat. :( und das Gehalt wird nicht angerechnet. Er bekommt das Geld also nur weil die Kinder bei Ihm gemeldet sind, ansonsten wird alles geteilt. das ist nicht fair. !!!

von smily75 am 24.01.2013, 21:55



Antwort auf Beitrag von smily75

Hi, präzisiere deine frage bitte. so ganz verstehe ich die nicht. du zahlst 650 an wen aus welchem grund bei welcher konstellation? greetz, nachtigall

von nightingale am 24.01.2013, 22:06



Antwort auf Beitrag von smily75

um welche sachverhalte geht es denn? wer lebt wann bei wem und wer zahlt wem warum wieviel unterhalt?

von mama.frosch am 24.01.2013, 22:09



Antwort auf Beitrag von smily75

Er hat mehr Einkommen aber du zahlst Unterhalt?

von mf4 am 24.01.2013, 22:09



Antwort auf Beitrag von smily75

Verstehe das so: die kinder leben zur hälfte bei der mutter, zur hälfte beim vater. Jedes trägt die kosten zur hälfte nur die mutter muss 650 euro unterhalt zuzahlen weil die kinder beim vater gemeldet sind. Und das findet sie nicht fair.

von laura86 am 24.01.2013, 22:17



Antwort auf Beitrag von laura86

eine meldung beim einwohnermeldeamt macht noch keinen unterhaltsanspruch und im falle von alg2: da kann man das wechselmodell anmelden.

von mama.frosch am 24.01.2013, 22:19



Antwort auf Beitrag von mama.frosch

So kann das nicht laufen... er verdient mehr und sie zahlt Unterhalt? Unsinn!

von mf4 am 25.01.2013, 08:55



Antwort auf Beitrag von smily75

>>das ist nicht fair. !!! Das ist schlichtweg nicht richtig! Wenn der KV nicht einsichtig ist, dann wende Dich an einen Anwalt! Anhand der Meldeadresse ergibt sich kein alleiniger Unterhaltsanspruch! Bei einem Kollegen von mir lief es so, dass die Kinder zwar bei seiner Frau gemeldet waren, aber er aufgrund des geringeren Einkommens noch KU gezahlt bekam. Bei eurer Berechnung stimmt was nicht!

von shinead am 24.01.2013, 23:34