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Wisst Ihr Bescheid wegen Selbständigkeit, Insolvenz und ggf. Hartz IV?

Thema: Wisst Ihr Bescheid wegen Selbständigkeit, Insolvenz und ggf. Hartz IV?

Ich weiß, es ist eine komische Frage. Aber es beschäftigt mich, da meine Tochter wissen möchte wie es ggf. mit ihrem Vater weiter geht, wenn er aus seiner Wohnung fliegt. Hintergrund: Der Umgangstag am Wochenende ist ausgefallen, weil er - wie er sagt - einen Nervenzusamenbruch hatte aufgrund seiner aktullen Situation. Er ist ja selbständig, ist in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz und hat eine Räumungsklage seiner Vermieterin gerade noch abwenden können. Diese Mietschulden gefährden angeblich seine Insolvenz nicht, da sie derzeit noch über die Kaution abgedeckt sind. Wie ist das, wenn er wirklich aus der Wohnung raus muss, weil die Kaution nicht mehr reicht. Hat er dann Anspruch auf eine Sozialwohnung und kann er, wenn das Insolvenzverfahren aufgrund neuer Schulden aufgehoben wird (es sind auch massive Unterhaltsschulen für 2 Kinder aufgelaufen, aber nicht dem Insolvenzverwalter gemeldet) Hartz IV beantragen? Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Vg Charty

von charty am 12.04.2011, 11:10



Antwort auf Beitrag von charty

aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man auch neben der Selbständigkeit H4 beantragen kann, wenn die Einkommen des Selbständigen nicht ausreichen, um alle Kosten zu decken. Wie das in Wohlverhaltensphasen der Inso ist, weiß ich nicht. Wenn er in Muc wohnt, würde ich ihm raten, alsbald zum Amt für Migration und Wohnen zu gehen, hier kann er auch sämtliche Anträge abwickeln. Das Amt zahlt auch offene Mieten, wenn sie dazu dienen, nicht aus der Wohnung zu fliegen. Außerdem zahlen sie Makler und Kaution für die nächste Wohnung. LG Sue

Mitglied inaktiv - 12.04.2011, 13:27



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Danke Sue. Was er tun will und wird ist seine Sache. Es reicht schon, dass ich still halte wegen dem ausstehenden Kindesunterhalt (seit fast 1 Jahr wieder), obwohl ich nicht weiß, ob ich nicht eigentlich als registrierter Gläubiger dazu verpflichtet wäre es zu melden. Nur moralisch gesehen gegenüber Feli habe da noch Skrupel. Mir ging es nur darum, dass ich Feli nichts Falsches gesagt habe, d.h., dass wenn er sich um eine Lösung kümmert, er auch nicht ohne Wohnung und ohne Essen und Trinken dasteht, denn sie wollte ihm wenn dann Essen "unter die Brücke" bringen, damit er nicht verhungern muss. LG Charty

von charty am 12.04.2011, 13:50



Antwort auf Beitrag von charty

was heißt hier moralisch gesehen gegenüber Feli? Natürlich kannst/musst Du ihn melden, wenn Du als Gläubiger vermerkt bist - denn er kommt seinen Zahlungen nicht nach, und immerhin ist das in der Inso, wenn ich mich recht erinnere, doch Bedingung, dass man den Zahlungen da nach kommt, oder? Und ob man dem Kind in dem Alter nun die Wahrheit an die Rübe wirft, hätte ich auch nicht gemacht, egal wie die Wahrheit aussieht. Natürlich wird er nicht unter der Brücke pennen, dafür gibts Obdachlosenasyle usw. - und unterkommen wird er schon irgendwo. Aber das sind so Sachen, die in meinen Augen ein Kind nicht zu interessieren haben... da würd ich mir was ausdenken, ich glaube persönlich, für die Wahrheit ist Feli einfach zu... labil oder zu sensibel. LG Sue

Mitglied inaktiv - 12.04.2011, 18:09