habe vor einigen tagen schonmal gefragt nur leider keine antworten bekommen nun versuch ich es nochmal Ihr habt da sicher mehr ahnung,also mein freund und ich haben uns nun getrennt er verdient minimal 1300€ mtl.da Er selbstständig isr halt nicht jeden monat gleicher Verdienst aber dies ist min. was Er verdient .
Nun meine frage wieviel würde Er Zahlen müßen,unsere kinder sind 2 und 3 jahre alt.?
Mitglied inaktiv - 03.11.2009, 15:44
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Bei selbständigen rechnet das Jugendamt mit den Gewinnen des letzten Jahres. Das kann man hier nicht pauschal sagen, er muss betriebliche Unterlagen abgeben und dann rechnen die.
Mitglied inaktiv - 03.11.2009, 15:48
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nicht ganz richtig, bei meinem ex waren es die einnahmen der letzten DREI jahre und alle drei jahre wird neu berechnet...
lg sue
Mitglied inaktiv - 03.11.2009, 15:58
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bei mir wurde mit dem Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre gerechnet zur Feststellung des Einkommens
Mitglied inaktiv - 03.11.2009, 15:58
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wir haben ja bisher in einer Bedarfsgemeinschaft gewohnt nun ist er ausgezogen und ich muss bei der Arge neu anmelden.wollen die da die Unterhaltsberechnung vom Jugendamt? weil Er hatte vor mit mir schrieftlich zu vereinbaren das Er mir monatlich 300€ zahlt.
Mitglied inaktiv - 03.11.2009, 16:21
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Kennst du zumindest das ungefähre letzte Jahreseinkommen?
lG, Alexa
Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 08:52