Mitglied inaktiv
Hallo, trotz Tabellen verstehe ich nicht ganz wie der Mindestunterhalt errechnet wird. Nimmt man für 2 Kinder 1x den Betrag von 199 € (unterste Stufe) und 241 € an, muss ich davon jeweils 77 € (1/2 des Kindergeldes )abziehen??? Also 199-77=102 € Mindestunterhalt??? Was wenn der eigentliche Unterhaltssatz eiegntlich höher liegt oder bzw. selbst der Mindesunterhaltsatz nicht gezahlt wird, muss ich dann dennoch die 77 € abziehen, so dass derjenige, der nicht mal den Mindestunterhalt zahlt, dennoch nur 102 € zahlen müsste??? Ist vielleicht etwas unlogisch von mir geschrieben. Najana
Hallo! Also wenn dann 122€. Meiner zahlt den Mindestsatz weil er echt nicht mehr kann (noch in Ausbildung). Würde er mehr verdienen, müßte er noch ein halbes Kindergeld dazu zahlen also 199€. Das hat aber nichts mit dem Kindergeld 154€ vom Staat zu tun. Das bekommst du immer... Vielleicht hilft es dir ja... Grüßle
Hallo, ja, dann hatte ich etwas missverstanden.dDs heisst also der mindestunterhalt ist mindenstens 122 €, aber wenn einer mehr verdient ist der mindestunterhalt 199€??? ist das für leute , die bis 1300€ BRUTTO oder NETTO verdienen ????? oder ab wann wird der halbe kindergeldsatz runtergerechnet, so dass 122 € der Mindestunterhalt ist??? Ich bin mir sicher,dass der Vater meiner Kinder über dem Mindestunterhalt liegt (er ist freier Mitarbeiter, deswegen habe ich keine Ahnung, was er wirklich verdient bzw. was dann netto rauskommt, da er sich ja z.B. selbst krankenversichert werden muss- wie man das alles errechnet und er erst am ende des jahres bzw. nach seiner steuererklärung selbst weiss, was er auf ein jahr verdient hat) So sollte er wenigstens den Mindestunterhalt zahlen, (was von mir schon großzügig ist),aber er macht noch nicht mal das (122 € bzw. 164€ für das 1. Kind)....und auf Ärger habe ich auch keinen Nerv mehr, muss das aber vielleicht doch in den Angriff nehmen. Das würde also eher heissen, er müsste 1x 199€ und 1x 241 € (da älteres Kind) zahlen??? Das ist schon ein Heidenunterschied.... Unterhaltsvorschuss gibt es doch nur bis zum 12. Lebensjahr, oder???? Also, ab dann steht man eh alleine da, wenn der Vater nicht zahlt, oder wie funktioniert das? Najana
Solange er nicht mind. 135% des unterstens satzes zahlt, darf das hälftoge Kindergeld nicht ebgezogen werden! Also 199,- EUR. Viele Grüße+ Désirée
HAllo, der Begriff Mindestunterhalt wird zwar hier und da benutzt, aber es gibt ihn nicht. Gezahlt werden muss nach Leistungsfähigkeit und das kann unter bestimmten Umständen auch bedeuten, dass nichts gezahlt werden muss. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, mit der verwsucht wird, die einzelne Ansprüche gerecht zu verteilen - und zwar abhängig vom Einkommen, und dem Alter der Kinder und der Anzahl der Unterhaltsbrechtigten. Die Unterhaltspflicht darf nicht dazu führen, dass der Pflichtige selber seinen eigenen Bedarf nicht deckt. Darum hat er einen Selbstbehalt der gegenüber minderjährigen Kindern in den alten Bundesländern 840Euro beträgt. d.h. dass alle Unterhaltsansprüche bei 840Euro gekappt werden, damit der Pflichtige selber nicht zum Sozialfall wird. (wobei er mit den 840Euro dann alles! abdecken muss). In den Unterhaltsstufen 1 bis 6 darf nur anteilig das Kindergeld abgezogen werden, so dass für ein Kind der Altersstufe 1 (0-5) immer 191Euro fällig sind, insofern die 840Euro für den Pflichtigen bleiben. cu
o.T.
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