Thema:
Wie viel kostet ein Erstgespräch beim Scheidungsanwalt?
Hallo,
am Freitag habe ich meine Scheidungspapiere zugestellt bekommen.
Nun muss ich mir einen Anwalt suchen, da es Unstimmigkeiten zwischen meinem Noch-Ehemann und mir gibt.
Könnt ihr mir sagen, was ihr für das Erstgespräch beim Scheidungsanwalt bezahlt habt?
Ich habe schon bei zwei Kanzleien angerufen und mir wurde ein Betrag von 260 bis 300 € genannt... Das erscheint mir für ein Erstgespräch, um auch zu schauen ob man sich sympathisch ist, recht hoch. Von einer Freundin habe ich gehört es geht auch kostenfrei. Zumindest das erste Gespräch.
Wie ist eure Erfahrung? Habt ihr ein paar Tipps für mich?
Vielen lieben Dank und Grüße
von
Andrea-Frauke
am 11.07.2017, 09:53
Hallo. Das finde ich auch sehr viel.
Ich glaube bei mir wird per 15 min abgerechnet, auch die Telefonate. Ganz genau, weiß ich jetzt nicht auswendig, wieviel das ist, aber 1 Stunde Ca. 100 bis 120€. Dass heißt je schneller, desto weniger ;-)
LG
von
Mickymouse
am 11.07.2017, 11:15
Hallo, bei mir wurde auch pro 15 Minuten abgerechnet, es waren um die 40 € pro 15 Minuten. LG, Pondus
von
Pondus2003
am 11.07.2017, 14:26
ich habe für eine halbe stunde 100€ bezahlt.
aber auch nur, weil ich eigtl schon alles wusste und ERST MAL keine fragen hatte *örks*.
Sympathie war da, zählt aber m.e. nicht.
Mitglied inaktiv - 11.07.2017, 14:37
Das ist realistisch. Vor bereits vielen Jahren habe ich das auch bezahlt. Wird aber angerechnet, wenn die Scheidung mit demselben Anwalt durchgezogen wird. War bei mir dann nicht so.
Mitglied inaktiv - 11.07.2017, 21:53
Hallo Ihr Lieben,
erst einmal vielen Dank für Eure Antworten
Die Antwort habe ich bekommen, als ich gefragt habe, was der Stundenstatz ist und wie bei Ihnen abgerechnet wird:
"Wir rechnen nicht nach Stundensatz ab. Sollten Sie Fragen haben, können diese am Telefon oder per Email geklärt werden. Diese sind dann im Preis des Scheidungsantrages inklusive...."
Ist das jetzt gut oder eher schlecht? *grübel*
von
Andrea-Frauke
am 11.07.2017, 22:14
Hab dir im anderen Forum geantwortet.
Mitglied inaktiv - 12.07.2017, 08:36
Ein Anwalt rechnet nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt) ab - ähnlich einem Arzt, der für bestimmte Standard-Untersuchungen nach Tabelle abrechnet bzw. den vorgegeben Satz je nach Zeitaufwand x-facht. Aus den Fingern saugen kann ein Anwalt sich also nicht so einfach etwas ;-) Es sei denn, er vereinbart eine Honorar-Vergütung - die ist individuell und kann entweder ein Stundensatz sein oder eine Pauschale. Ich würde also nachfragen, auf welcher Grundlage Anwalt xy seinen Preis nennt, sowohl für Erstgespräch als auch für evt. weitere Gespräche/Leistungen.
Das Erstgespräch kann z.B. eine Pauschale sein, alles weitere aber nach Tabelle oder Stunden.
von
cube
am 12.07.2017, 09:30
Anwältin müsste man sein...
Ich habe mir eindeutig den falschen Beruf ausgesucht.
von
AnnaC
am 27.07.2017, 08:17