Alleinerziehend, na und?

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Wie geht es nach Trennung weiter?

Thema: Wie geht es nach Trennung weiter?

Hallo ich habe mich vor ein paar Tagen von meinem Freund getrennt.Wir haben eine 6 Mon. alte Tochter und ich weiß nicht wie es jetzt weiter gehen soll?Ich bin total fertig,da er mich nur noch beleidigt und ich eh an der Trennung zu knabbern habe.Wo bekomme ich Hilfe zwecks Wohnung,Unterhalt und so???Ich bin zwar grad bei meinen Eltern unter gekommen doch das ist ja nur ne notlösung. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 10:41



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also erstmal solltest du bei deiner arge nachfragen wie hoch deine miete sein darf, und wieviel m² du haben darfst... dann gehst du zu einer wohnungsgesellschaft und lässt dir ein wohnungsangebot geben. oder du guckst in der zeitung oder bei "meinestadt.de" nach einer wohnung. dann stellst du bei deiner arge den alg2 antrag, und gehst zum jugendamt, unterhaltsvorschuß beantragen (falls dein ex keinen unterhalt zahlt) finanziell wirst du über die runden kommen...da brauchst du keine angst haben. ich bin im nov07 aus dem haus meines mannes ausgezogen, und mir und meinen beiden töchtern geht es jetzt super... lg mic

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 15:25



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Bin sehr Dankbar für Deine Tipps.Jetzt werde Ich mal schauen wie das alles klappt.Wird trotzdem bestimmt kein leichter Weg werden. LG

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 19:28



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maya, mic hat dir ja schon gute tipps gegeben. aufjedenfall würde ich auch ein temrin beim jugendamt machen, auch die helfen weiter, auch wg unterhaltsvorschuss. warum zahlt der vater nicht? ich denke so eine trennung sit für keinen leicht. mein kleiner war 4 mon. und mit dem papa gab es am anfang auch nur ärger und stress, aber meist legt sich das mit der zeit, ihr müsst euch ja beide erstmal mit der situation zurecht finden. irgendwann wird auch er merken, das beschimpfen keinem was hilft und ihr findet eine weg. drücke die daumen!das wird alles! übrigens mit einem kind, wird dir eine wohnung vom amt bis 60qm gezahlt, also ab zum amt, denn da zählt jeder tag mit dem antrag stellen, auch wg den geldern.

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 20:57