Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Wer hat Ahnung? Wohnungsübergabe

Thema: Wer hat Ahnung? Wohnungsübergabe

Eigentlich weiß hier ja immer jemand etwas. Also, ich hatte am 31.01. Wohnungsübergabe. Alles schön. Nachmieterin unterschrieb, Hausmeister auch. Im Übergabeprotokoll steht, ein Zimmerschlüssel fehlt und im bad ist kein Spiegel. Das steht in dem alten, also meinem von damals auch, der Hausmeister sagte, das müsste er trotzdem drinlassen. Hatte eine Freundin dabei. So, gestern bekam ich Post von der Hausverwaltung- an die alte Adresse, Nachsendeantrag- datiert 07.02. ich müsste Spiegel und Schlüssel bis zum 14.02.ersetzen. Ist das so rechtens? Ich habe nie einen Schlüssel für diese Tür gehabt und den Spiegel gekauft, den schenke ich denen doch nicht oder muss ich das? Zumal ich ja gar keine Chance hatte irgendetwas zu machen, weil Morgen der 14.02. ist. Ärger mich grade. Der Hausmeister hält sich raus, das macht die Hausverwaltung. Was meint ihr? Was sage ich, wenn ich da morgen anrufe?

von Fröschli am 13.02.2011, 13:42



Antwort auf Beitrag von Fröschli

In Deinem Übergabeprotokoll als Du die Wohnung übernommen hast, stand auch drin, daß der Schlüssel und der Speigel nicht da sind oder versteh ich das jetzt falsch?

von Möhrchen am 13.02.2011, 13:44



Antwort auf Beitrag von Möhrchen

in als die Wohnung übernommen habe, gab es keinen Schlüssel, keinen Spiegel, keine Fußleisten, im Bad waren die Armaturen versifft, der Duschschlauch zerrissen,... Ich habe alles fertig gemacht, aber eben keinen Schlüssel gebraucht und deshalb keinen besorgt und den Spiegel eben mitgenommen, weil er auch ins neue Bad passt.

von Fröschli am 13.02.2011, 13:48



Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Wenn das in deinem damaligen Übernahmeprotokoll auch drin steht,dann dürfen sie dich doch nicht dafür belangen. Würde anrufen und das klären...die spinnen ja! lg Carina

von krabbe27 am 13.02.2011, 13:49



Antwort auf Beitrag von Fröschli

Dann würde ich das auch so sagen und fertig. Frag doch mal, ob sie das damals haben ersetzen lassen...vermutlich nicht. Da würde ich nix ersetzen wollen, was ich nicht beschädigt habe. Natürlich darfst Du Spiegel mitnehmen, wenn es DEINER ist... Ich hatte auch einen fehlenden Schlüssel und im Bad eine Leuchte beschädigt...hat der Verwalter so aufgenommen und irgendwas gebrummt von wegen, das war doch bestimmt schon beim Einzug so *g* und ich habe bis heute nix von Ersatz usw. gehört...

von Möhrchen am 13.02.2011, 13:51



Antwort auf Beitrag von Fröschli

was ist das für ein fehlender schlüssel? für ein zentralschloss? dann mußt du das doch irgendwo vermerkt haben, daß du nur soundsoviel schlüssel erhalten hast? ein simpel nachzumachender, mei, wenns schee macht, dann zahl 7,50€ oder so. was ist das für ein spiegel? war einer drin beim einzug? dann mußt du den auch drinlassen oder eben ersetzen. es sei denn, du hast ihn kaputtgemacht und die haftpflicht zahlt ihn. wegen dem datum würde ich anrufen und sagen, du hast den brief erst gestern erhalten.

Mitglied inaktiv - 13.02.2011, 13:48



Antwort auf diesen Beitrag

also nichts besonderes. War aber eben nie da.

von Fröschli am 13.02.2011, 13:49



Antwort auf Beitrag von Fröschli

dann kruschtel doch mal dein altes übergabeprotokoll raus und schau nach, was da drinsteht. wenn nie da, dann nix ersetz!

Mitglied inaktiv - 13.02.2011, 13:51



Antwort auf diesen Beitrag

in beiden stehen fehlender Schlüssel und Spiegel. Also können die mir nichts? Würde da am Liebsten hinfahren, aber die arbeiten nur vormittags, ich leider bis nachmittags. Aber anrufen werde ich, die spinnen doch.

von Fröschli am 13.02.2011, 13:55



Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde eine Kopi vom Übergabeprotokoll machen und zur HV senden. Vielleicht einen Dreizeiler, dass du nicht bereit bist - meiner Meinung nach zu Recht - dafür zu zahlen. LG Taram

von taram am 13.02.2011, 13:56



Antwort auf Beitrag von taram

es geht nicht darum nicht bereit zu sein zu zahlen. Es geht darum, dass die Mietsache damals schon protokolliert ohne diesen Schlüssel und ohne diesen Spiegel übergeben wurde, das haben alle unterschrieben. Wenn die Mieterin sich in der Zwischenzeit selbst einen Schlüssel anfertigt und selbst einen Spiegel kauft, dann ist sie natürlich auch berechtigt, die Sachen wieder mitzunehmen ggf. bei dem Schlüssel eine Rechnung vorzulegen und den Betrag von der HV zurück zu erhalten. Es gibt kein Schriftstück in dem festgehalten wurde, dass die HV der Mieterin noch nachträglich einen Spiegel gestellt hat. Also ist für die nächste Übergabe ausschlaggebend, was im letzten Protokoll steht - und da steht, nichts da - und jetzt ist auch nichts da, also ist der Fall erledigt. LG Sue

Mitglied inaktiv - 13.02.2011, 14:01



Antwort auf diesen Beitrag

Bin mal gespannt, was die Morgen sagen. Schönen Sonntag noch...

von Fröschli am 13.02.2011, 14:09